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Wer ist von der Rente mit 67 betroffen?

anaconda

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6 Sep. 2006
Beiträge
346
Wer ist von der Rente mit 67 betroffen?
Versicherte - Anhebung -- auf Alter Jahr -- auf Alter Monat
Geburtsjahr - um Monate

1947 ------------ 1--------------65------------------1
1948 -------------2--------------65------------------2
1949 -------------3--------------65------------------3
1950 -------------4--------------65------------------4
1951 -------------5--------------65------------------5
1952 -------------6--------------65------------------6
1953 -------------7--------------65------------------7
1954 -------------8--------------65------------------8
1955 -------------9--------------65------------------9
1956 ------------10--------------65-----------------10
1957 ------------11--------------65-----------------11
1958 ------------12--------------66------------------0

Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten, so dass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.

Gibt es Ausnahmen von der Anhebung der Altersgrenze?
Ja. Wer vor dem 01.01.1955 geboren ist und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit verbindlich vereinbart hat oder wer Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hat, ist von der Anhebung der Altersgrenze ausgenommen.

Ab wann wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente auf 67 Jahre angehoben?
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Regelaltersgrenze) wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.
(Stand: Januar 2007)
Nachzulesen unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_79080/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Thema_20des_20Monats_20Archiv/Januar__07__regelaltersrente.html

Altersrente für Frauen
Die Altersrente erhalten vor 1952 geborene versicherte Frauen auf Antrag, die
• das 60. Lebensjahr vollendet haben,
• nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben und
• die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllen.

Darüber hinaus dürfen Sie die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten.
Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wurde auf das 65. Lebensjahr angehoben. Bei Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres müssen Sie mit Rentenabschlägen rechnen.

Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind anzurechnen:
• Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
• Kindererziehungszeiten
• Pflichtbeiträge für Zeiten der nicht berufsmäßigen Pflege eines Angehörigen
• Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten oder unter Lebenspartnern
• Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
• Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
• Ersatzzeiten (zum Beispiel Flucht, politische Haft in der DDR)

Für Geburtsjahrgänge 1952 und jünger gibt es diese Altersrente nicht mehr.
Die Altersgrenze bei der Altersrente für Frauen verbleibt – auch nach der Anhebung der Altersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre bei der Regelaltersrente – bei 65 Jahren.
zum Seitenanfang
Deutsche Rentenversicherung
04.05.2007

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11950/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/Alter/alter__Frauen__node.html__nnn=true

anaconda
 
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