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Wer ist Leistungsträger?

Jeanie

Nutzer
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
10
Hallo Ihr Lieben,
schon wieder ich mit einer Frage:)
Erst mal zum Verständnis meine Daten, also aufgrund meines Verkehsunfalles im Januar vergangenen Jahres, bin ich "krank".
Also, seit dem 15.01.2005. Am 15.06.2006 hat meine Krankenkasse mich "ausgesteuert" und ab diesem Tag war nun das Arbeitsamt zuständig, also erhalte ich seit dem 16.06.2006 Arbeitslosengeld (bin immer noch "krank" geschrieben)
Nun rief mich am Montag die Agentur für Arbeit an und sagte mir, wenn ich meinen Krankenschein weitehin nutzen wolle, müßten Sie mir die Leistungen streichen, da sie, wie jeder andere Arbeitgeber nur 6 Wochen "Lohnfortzahlung" leisten würden.
Nun meine Frage, wenn ich weiterhin krank geschrieben bin, welcher Leistungsträger tritt dann in Kraft??? Bin mir ernsthaft am Überlegen, morgen zu meinem Arzt zu gehen und ihm zu sagen, er müsse mich "gesund" schreiben, da ich leider auf das Arbeitslosengeld angewiesen bin.
Ob mein Arzt mich jedoch einfach so gesund schreibt, bezweifle ich, da ich nach meiner OP von vor 3 Wochen, noch immer mit Gehilfen unterwegs bin.
Für schnelle Antworten wäre ich euch sehr dankbar, da ich morgen früh zur Arbeitsagentur muß und mich dort entscheiden soll ob ich den Krankenschein weiter nutzen möchte.

Vielen Dank im vorraus und
Liebe Grüße
Jeanie
 
Antrag auf ALG wegen Minderung der Leistungsfähigkeit

Hallo Jeanie,

ich befürchte, das Arbeitsamt zahlt dir das ALG aufgrund einer verkehrten Einstufung, s. http://ra-buechner.de/meldungen/M12...rwerbsminderung-positiv-festgestellt-hat-.php

Sofern du noch einen Arbeitgeber hast, hast du die Möglichkeit wegen "Minderung der Leistungsfähigkeit" ALG zu beziehen (§ 125 SGB III). Dann spielt auch die dauerhafte Erkrankung keine Rolle.

Melde dich morgen unbedingt in der Reha-Abteilung des Arbeitsamts, dort kennt man sich wegen diesem Paragraphen meist besser aus als in den anderen Abteilungen.

Viel Erfolg
Joker
 
Hallo Joker,
dake für Deine schnelle Antwort. Werde mich gleich morgen früh darum kümmern und hoffen das die Arbeitsagentur dies auch einsieht:( :(
Die Argentur für Arbeit sagte mir am Telefon noch, der Medizinische Dienst ist der Meinung sie können arbeiten, zwar nicht mit ihren Beinen, aber mit ihren Armen:( :( . Vom Prinzip her richtig, doch wie soll ich mit diesen Beinen (wie gesagt, die letzte OP ist gerade mal 3 Wochen her und ich bin froh, dass ich mit Gehstöcken laufen kann) zu dem eventuellen Arbeitsplatz kommen soll???????
 
Leistungsträger

Hallo, Jeanie
Dein jetziger Arbeitgeber ist die Agentur für Arbeit. Es ist allgemein
üblich (und auch zulässig), dass nach einer 6-wöchingen Erkrankung der
Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt!
Du stehst der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung!

Sollte sich Dein "jetziger Arbeitgeber" kulant zeigen, und die
6 Wochen AU sind noch nicht erreicht, wird er eine Vorstellung beim
Arzt:Agentur f. Arbeit schnellstens veranlassen.
Auf diese Vorstellung (Untersuchung) solltest Du bestehen.
Erfolgt jedoch nach 6 Wochen AU eine "Kündigung", musst Du sofort einen
Antrag auf Grundsicherung nach SGB XII bei Deiner Wohnsitzgemeinde stellen.
Wie bereits von Joker empfohlen- nochmals mit Deinem "Arbeitgeber"
sprechen!
Ich wünsche Dir viel Erfolg ....u. vorerst keinen Rentenantrag stellen.
Rübezahl:(
 
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