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Wer hat seine (elektronisch erfasste) Patientenakte erhalten?

Sekundant

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Registriert seit
24 März 2009
Beiträge
5,653
Ort
hier, links von dir
hallo @All


ich habe die frage, wer seine seitens des arztes elektronisch erfasste patientenakte bereits erhalten hat. die anfrage bzw antwort hilft mir in einem zivil- und strafrechtlich nötigen abgleich.

rückmeldung hier oder auch gerne per pn. ich bin dringend darauf angewiesen und hoffe und freue mich auf rückmeldungen.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sekundant,

meinst Du damit - einfach ausgedrückt - einen "Ausdruck" über alle med. Aufzeichnungen (Diagnosen, Blutbilder, Entlassbriefe, Befundungen von anderen Ärzten, Verordnungen, AU´s etc.) aus dem EDV-System eines Arztes?

Viele Grüße

Kasandra
 
genau das, @Kasandra

es geht darum, dass die erfassungssysteme und abgerufene daten ein bestimmtes und (programmtechnisches und -spezifisches) definiertes bild und aussehen haben. es geht um eine "ermittlungssache" i.e. angelegenheit.


gruss

Sekundant
 
Hallo allerseits,

ich habe mir meine Akte digital zuschicken lassen, auf CD. Diese Akte ist durchnummeriert. Konnte bisher keine Auffälligkeiten feststellen, außer, dass die Ärzte einen totalen Müll dort teilweise einarbeiten. Da gefriert einem das Blut in den Adern, soviel geballter Blödsinn.
Wir können ja mal eine Rubrik aufmachen: Ärztelatein oder ich versteh gerade selbst mein Geschriebenes nicht.

Gruß H.O.
 
Hallo Sekundant,
es gibt leider eine Vielzahl von medizinischen Programmen und die Aufzeichnung ist leider nicht standardisiert. Ich habe von meinem behandelnden Arzt einmal auch für ein Zivilverfahren einen Ausdruck aller Eintragungen erhalten.
Keines dieser Programme ist Revisionssicher. Alle Eintragungen können auch im Nachhinein manipuliert werden. Mit viel Forensicaufwand ist ein Nachweis eventuell möglich, aber dazu muß dann schon eine schwere Straftat vorliegen um da entsprechend zu ermitteln. Außerdem werden entsprechende Experten benötigt....

Der BLD hat dazu mal einen entsprechenden Beitrag veröffentlicht mit der Aussage: Jede Dokumentation kann gefälscht werden und deshalb im Verfahren völlig irrelevant.

Gruß von der Seenixe
 
danke, auch an @seenixe

ich weiss, dass es nicht standardisiert ist, aber jedes programm hat ein bestimmtes muster. der forensikaufwand ist mir bekannt, hatte selbst damit zu tun, und gerade deswegen versuche ich den abgleich zu machen, ohne erst mal das aktuell verwendete programm zu kennen. und mittlerweile müssen diese systeme revisionssicher sein, nur zur allgemeinen kenntnis. und BLD liegt hier auch nicht ganz richtig, ich kenne entsprechende nachweise aus eigener erfahrung, denn die sind auch anders möglich (auch nur z.K., falls es jemanden betreffen sollte). ich kann nur momentan nicht mehr dazu schreiben.

falls also noch jemand mit entsprechender dokumentation zu tun hatte - es könnte ungemein helfen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

ich habe mir mal von meinem Hausarzt vor geraumer Zeit meine bei ihm auf dem Rechner gespeicherten Behandlungsdaten ab Unfall ausdrucken lassen.

Ich kann sie schnell raussuchen. Was sind Deine konkreten Fragen dazu?

Gruß Bobb
 
hallo an alle

Ich danke mal denen, die sich der Frage angenommen und die mir mit einem Dokument sehr geholfen haben. Falls es weitere User gibt, nehme ich gerne noch entgegen.

Weil die Frage danach aufgeworfen wurde:
Noch kann ich nicht viel dazu berichten, da die Aufarbeitung ja erst beginnt. Aber wenn es soweit ist, werde ich die "Wege", die hier gegangen werden - und wie man sie gelegentlich erkennt - versuchen aufzuzeigen.


Gruß

Sekundant
 
Verstehe ich es richtig: Es geht dir um die Aufzeichnungen des Arztes? Also nicht primär um Berichte, Befunde, Laborwerte? Ich dachte als Patient hat man nur ein Anrecht auf Letzteres, aber die Aufzeichnungen des Arztes sind sozusagen privat. Dem ist nicht so?
 
nicht per se, Markus.

es geht aber nicht um die aufgezählten medizinischen feststellungen, sondern um deren dokumatation. und sie ist bestandteil einer ärztlichen pflicht und als solche auch einsichtsfähig. im übrigen sind auch die aufgeführten daten und dokumente einsichtsfähig, warum sollte es nicht so sein?


gruss

Sekundant
 
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