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wer hat schuld????

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plattfuß

Nutzer
Registriert seit
3 Okt. 2006
Beiträge
1
fahrzeug a fuhr rückwärts von seinem grundstück zur straße,er schaute gerade nach dem parkende pkw ob er vorbeikommt,im gleichen augenblick kam fahrzeug b und wollte auf seinen abstellplatz.ich weis, der rückwärtsfahrende hat ein größere sorgfaltplicht, aber hätte fahrzeug b nicht warten müßen bis fahrzeug a an seinem abstellplatz vorbei gewesen wäre.laut polizei ist fahrzeug a schuld.würde mich über eine antwort freuen.

LG
plattfuß
 
Hallo plattfuß,

1. die Polizei soll nicht Recht sprechen

2. mit Chance bekommt Fahrzeug A eine Teilschuld des Fahrzeug B anerkannt

Rückwärtsfahren ist eine heikle Sache

Gruß

popeye
 
Hallo Plattfuß,
gem. Bußgeldkatalog ist das Rückwärtsfahren mit Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmern mit einem Bußgeld i. H. v. 50€ und 2 Punkten bewehrt. Es handelt sich somit um einen sog. VUSW, bei dem eine Unfallanzeige geschrieben und eine Verkehrsunfallaufnahme stattfinden muß.
VOWi gem §§ 1/II, 9/V, 49 StVO i. V. m. § 24 StVG. Da der Abbiegeverstoß des 2. Pkws der geringfügigere ist, wird a als Unfallverursacher geführt. Wie die Schuldfrage bei der Schadensregulierung geregelt wird, ist dann zivilrechtlich zu klären (wird von den Haftpflichtversicherungen gemacht).

Gruß

ULI
 
Handelt es sich um reinen Privatgrund oder um rechtlich/tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund?

Gib mal bitte ne detailierte Beschreibung ab.

ULI
 
Hi Popeye,

du hast recht, die Polizei sollte nicht Recht sprechen. Vielleicht will sie es auch gar nicht, aber sie kann es leider überhaupt nicht verhindern.

Im Falle eines Unfalles ohne Personenschaden oder andere Straftaten muss die Polizei bei der Unfallaufnahme die erkennbaren Verkehrsverstöße ahnden und ein Verwarngeld anbieten oder ein Bußgeldverfahren einleiten.

Versicherungen und Bußgeldstellen werten den Bußgeldvorschlag der Polizei oder auch nur die Vergabe der Ordnungsnummern aber de fakto bereits als rechtsgültiges Urteil. Wenn du die -01- hast, haut deine Haftpflichtversicherung ohne Rücksicht auf irgendwas die Versicherungsleistung an den Gegner raus und stuft dich im Schadensfreiheitsrabatt hoch. Und du kannst nichts dagegen machen. Bei der Bußgeldstelle mag ein begrundeter Widerspruch noch helfen, bei der Versicherung nicht.

Der Fehler liegt daher nicht unbedingt bei der Polizei sondern darin, was andere mit dem Bußgeldvorschlag machen.

Gruß

Jambo
 
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