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Wer hat schuld? Roller vs Auto

Tweetyemi

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Nov. 2019
Beiträge
5
Wir hatten am Dienstag abend 21.45 uhr ca einen Unfall.
Nun ist der Schock verdaut, jetzt kommen Fragen über Fragen, die mich total bekloppt machen.
...vielleicht kann mir hier einer helfen und meinen Fragen Antworten geben.


So, nun zum geschehen ....

Mein Freund holte mich gegen 21.30 Uhr von der Arbeit ab.

Wir schmissen uns auf seinen Roller und fuhren wie gewöhnlich los Richtung nach Hause ...


Auf einmal vor uns ein fetter schwarzer BMW.

Er blinkt nach rechts ... als wolle er am strassenrand einparken.

Mein freund bremste etwas runter..
Der BMW lenkt rechts ein ...

WIr mit dem roller wollten dann links vorbei fahren...
also blinkte er und bewegte den roller nach links....

Der BMW Fahrer zog auf einmal aus heiterem Himmel links rüber ...


Wir versuchten eine vollbremsung ....
Aber das kam überhaupt nicht gut ...
Wie erwartet rutschte der Roller links weg und schmiss uns dermassen runter.
Wir rutschten direkt vor dem BMW und der Roller rutschte unter der Stoßstange des BMW's.
Der bekam anscheinend nichts mit und rollte weiter ...
Somit riß er sich die Stoßstange lose.
Und die komplette Verkleidung vom Roller.

Roller ist ein Totalschaden.


So nun liegen wir da auf dem Asphalt.
Ich muss mich sammeln ...
Ich wusste gar nicht, was grade um mich geschah...
Die schmerzen ... der schock ....

Gott sei dank ist nichts schlimmeres passiert, außer schmerzhafte Prellungen und Schürfwunden bei mir ...

Polizei und RTW wurden dazu gerufen ....

Nun meine Frage, wer trägt die schuld ????

Der BMW Fahrer behauptet, er habe nach links geblinkt .....
Das hat er aber nicht ... es war definitiv der rechte Blinker .....auch der Beifahrer behauptet, er habe links geblinkt .....


Mein Freund und ich haben genau gesehen, das er rechts geblinkt hat ...
Das hat auch noch eine Zeugin gesehen, die direkt hinter uns war ...

Nun meine frage ... wer hat nun Schuld ????
Wir, weil wir uns auf das Blinkzeichen verlassen haben ???

Oder er weil er falsch geblinkt hat ???
 
hallo,

eine unfallsituation oder einen hergang anhand der darstellung eines einzigen beteiligten zu kommentieren ist immer etwas problematisch und es kann daher auch nur auf die geschilderten tatsachen abgestellt werden. dabei muss man auch davon ausgehen, dass weitere umstände zum tragen kommen können, die unbewusst oder weil sie nicht wahrgenommen wurden aussen vor bleiben.
demnach kommt es auch hier darauf an, wer den hergang wie schildert, wessen angaben zu glauben ist und sie durch andere tatsachen wie zeugen u/o spuren untermauert werden können. so wie von dir geschildert käme als verursacher tatsächlich der pkw-fahrer in betracht. es muss aber nicht bedeuten, dass deinem freund unter umständen und je nach sachlage auch ein vorhalt - zb überholen bei unklarer verkehrslage - gemacht werden könnte.

einen ersten hinweis könnten euch die ermittlungen der polizei geben. wer wurde denn hier als zeuge bzw als beschuldigter vernommen? da auch ein körperschaden vorliegt, sollte eine entsprechende belehrung der beiden fahrzeugführer erfolgt sein.


gruss

Sekundant
 
Hallo,

herzlich willkommen hier im Forum.
Deine Fragen sind sicher berechtigt, aber das wichtigste ist eigentlich Deine Gesundheit.
Alle Wunden versorgt?
Rechtlich ist das Blinken eine Sache, aber Sicherheitsabstand die andere Seite. Man muß leider immer mit der Dummheit der Anderen rechnen. Die Zeit, die ihr einsparen wolltet habt ihr leider jetzt. Nach meiner Meinung wird euch niemand die Schuld abnehmen.

Gruß von der Seenixe
 
Danke sicherheitsabstand war gegeben

Wir sind ja auch vom roller geflogen
Es gab kein aufprall
Lediglich ist der roller reingerutscht
Und wir über den boden ins auto ...da er weiter hin in fahrt war aus seine rechts blink altion ..andeuten und dann doch nach lings fahren ...
Wir vermutten das er wendenwollte
Und uns übersehen hat ...
Er war ja auch schon am rechts rüberziehen ...
Und deswegen wollte mein freund dran vorbei fahren da der platz es zu liess

Und es wurde auch so von einer zeugin wahr genommen

Es kann aber doch nicht sein das man blinkt andeutet ..und dann doch in einer anderen richtung ab biegt

Das a dann eine echt miese masche ...
Ind b
Gefährdet man andere menschen und sich selbst im strassen verkehr

Vor ort wurde von der polizei keinerlei schuld zu sprachen gemacht
Es wurde auch jeder seperat befragt
 
Hallo Tweetyemi, willkommen im Forum.

Sichert euch die Zeugenaussage.

Da es ein Weg von der Arbeit nach Hause war, könnte es als Wegeunfall gelten.
An die anderen User: Wie seht ihr das? Ist der Sachschaden am Roller des Freundes dann zu erstatten?
An Tweety: Seid ihr den direkten Weg zu dir nach Hause gefahren?

Wenn der Unfall auf dem direkten Heimweg von der Arbeitsstelle zu deiner Wohnung geschah, solltest du den Unfall bei der BG melden. Evtl. wurden noch andere Dinge, z.B. Kleidung beschädigt.
Falls sich doch noch herausstellt, dass ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist, muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Du findest solche in Kliniken und sonst auch über die Suchmaschine deines Browsers.

Es scheint ja so als sei euch kein körperlicher Schaden entstanden. So ein Glück!

LG
 
Ist als bg gemeldet waren auf dem direkten weg nach hause gewesen
Ja kleidung ist fratze das auch jetzt nicht die welt


Nur halt der Roller der ist ein total schaden
Da der gute meinte weiter zu rollen und somit entstanden die grössten schäden .....
Er riss sich die stossstange lose
Und beim roller die komplette verkleidung von vorne
 
Hallo Tweetyemi,

kenne privat zwei Fälle die ähnlich waren. Es will jemand wenden, fährt leicht rechts auf ein bisschen auf einen Parkstreifen zum Ausholen blinkt dabei rechts, dann links und quert Fahrspur im Halbkreis. Dabei übersieht er ein von hinten kommmendes Motorrad das in ihn in Höhe des Fahrerkotflügels trifft, die beiden Zweiradfahrer verletzt, einer Knie, einer Schulter. Autofahrer war voll schuldig.

Zweiter Fall, innerorts, ein PKW wird in Tempo 50 Zone immer langsamer, fährt auf den abgesenkten Randstein und ist noch im rollen. Der folgende Fahrer blinkt fährt zügig unter 50km/h an ihm vorbei. Auf gleicher Höhe gibt der rollende Gas, fährt an, schwenkt nach links auf die Fahrbahn zurück, bevor der Randstein sich auf 15cm wieder erhöhte. Linker Spiegel und Kotflügel des vorderen zerbeult und zerkratzt die gesamte rechte Breitseite des Vorbeifahrers. Keine Verletzte nur Blechschaden. Der Vorbeifahrende wurde verklagt, weil er mit überhöhter Geschwindigkeit unerlaubt überholt hätte. Der Richter sprach ihm aber nur eine Mitschuld von 20% aus, denn er hätte den laut Verkehrsgutachter nicht vermeiden können. Kam aber mit in die Haftung, denn sobald du den Motor anschaltest bist du in der Mithaftung mit dabei.

Was kannst du tun: von der Unfallstelle Fotos anfertigen, es ist ja nur kurze Zeit vorbei, vielleicht gibt es noch Bremsspuren und die Markierungen der Polizei, Zeugenaussagen suchen Adressen, schriftlich , Verkehrsanwalt einschalten, der kann von der Polizei die Akten anfordern und einsehen und Eure Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung einfordern. Falls es zum Prozess kommt, kann das gut ein Jahr dauern bis zum Termin. Kurzfristig wird das nicht gelöst werden können.

Normalerweise kommt von der Versicherung eine Aufforderung schriftlich den Hergang zu schildern, da wäre es schon wichtig vorab mit einem Anwalt abzuklären, was ihr da angebt. Versicherungen sind leider heute immer mehr dazu übergegangen auch berechtigte Ansprüche abzuwimmeln und runter zu rechnen, da müsst ihr Rückrat beweisen und Geduld und Ausdauer aufbringen.

Wichtig wäre auch ein aktuelles Gedächtnisprotokoll, mit allen Winzigkeiten, denn von Tag zu Tag werden die Erinnerungen sich in Kleinigkeiten ändern und nach Wochen fällt manches weg und anderes rückt in den Fokus. So eine Seite mit Datum, Zeit, vorher, Moment, danach, sowas wie Wetter, Sonnenstand, könnte der andere geblendet worden sein. Wie lange seit ihr hinter dem her gefahren, hat es vorher schon Auffälligkeiten gegeben. etc, Aber Vorsicht: war dein Fahrer abgelenkt, habt ihr während dem Unfallmoment miteinander gesprochen oder sowas, das erhöht eure Mithaftung.

So wie du es schilderst, sieht es also gar nicht so schlecht für euch aus, aber das müsst ihr nachweisen, Kostenvoranschlag für die Reparatur des Motorrads und den Zeitwert, also die Gegenüberstellung, ob es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, sowie Belege für Kleidung, Schuhe etc...

Was aber ganz wichtig ist: gut dass euch nicht noch mehr passiert ist.

LG Teddy
 
Danke für deine info

Polizei hat fotos gemacht ...

Auch bilder von den schleifspuren des Rollers
Als er weg rutschte ...

Ich bin nicht sehr gut im s hätzen aber diese spuren waren sicherlich 2 bis 3 meter lang

Da das auch in 25 jahren der erste verkehrsunfall meines freundes war ..
Haben wir aus sicherheit einen anwalt eingeschaltet wo wir mittwoch ein termin haben

Roller sieht nach total schaden aus ...glaube nicht das da noch was zu machen ist
 
Hallo Tweetyemi,

ich denke mal auch, dass der BMW-Fahrer wenden wollte. Allerdings hat er das wahrscheinlich gegenüber der Polizei nicht gesagt. In Deinem Fall ist die Beurteilung deswegen etwas schwierig, weil hier mehrere Beteiligte bzw. Zeugen etwas gegensätzliches aussagen.

Außerdem kommt noch die Tatsache hinzu, dass es offensichtlich eine unklare Verkehrssituation war, bei der Ihr überholt habt. Auch ich habe schon ähnliche Fälle auf dem Tisch gehabt und das Ergebnis war, wenn es denn vor Gericht kam, sehr unterschiedlich beurteilt wurde. Das reichte von Der nach links fahrende bekommt die volle Haftung übergebügelt bis hin zum Quotenfall (also Teilung der Haftung).

Was ich bisher bei den Fällen noch nicht hatte, dass der Überholende die alleinige Haftung übernehmen musste.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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