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Wer erhält gesetzliche Unfallrente und ist freiwillig gesetzlich krankenversichert (Selbstzahler)?

Hallo ich bin auch in der freiwilligen Krankenversicherung weil ich außer der Unfallrente kein anderes Einkommen habe!
Da zählt die Unfallrente als Einkommen und ich muss das akzeptieren
ist da irgendwo ein Fehler ? Ich habe versucht mich arbeitslos zu melden auch wegen der Anrechnungszeiten zur RV ich wurde abgelehnt weil ich zu viele Einschränkungen habe und seit langer Zeit nicht mehr gearbeitet habe .Habe nun die Bg angeschrieben und um finanzielle Hilfe gebeten da ich durch die Krankenversicherungsbeiträge nur knapp über ALG 2 Beitrag bin ,Antrag wegen beruflicher Betroffenheit gestellt wegen Rentenerhöhung um 10 oder 20 % bin gespannt
lg ulmuwe
 
Hallo ich bin auch in der freiwilligen Krankenversicherung weil ich außer der Unfallrente kein anderes Einkommen habe!
Da zählt die Unfallrente als Einkommen und ich muss das akzeptieren


Ich sehe da verfassungsmäßige Bedenken (Verhältnismäßigkeit, Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG und auch Eigentumsgarantie Art. 14 GG) mit der vollen Anrechnung der Verletztenrente, weil diese nur 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes beträgt; das bei der abstrakten Schadensberechnung "abgezogene" 1/3 bereits die Sozialversicherungsbeiträge mit umfasst. Um die volle Anrechnung zu rechtfertigen, dürfte die Verminderung des Jahresarbeitsverdienstes auf die Verletztenrente den Krankenkassenbeitrag nicht mit umfassen.

Die BG müsste abhängig von der Höhe der Verletztenrente den KK-Beitrag voll übernehmen oder zumindest erheblich bezuschussen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ulmuwe

Wird für die volle gesetzliche Unfallrente Beitrag abgezogen?

Oder wird sowas berücksichtigt:

Die Leistungen nach § 18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 4 sind um den Anteil der vom Berechtigten zu tragenden Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit und, soweit Beiträge zur sonstigen Sozialversicherung oder zu einem Krankenversicherungsunternehmen gezahlt werden, zusätzlich um 10 vom Hundert zu kürzen

Hier die Leistungen nach § 18a SGB 4 - Einzelnorm


LG
 
Hallo ulmuwe

Ich habe noch nicht verstanden, warum du nicht gesetzlich versichert bist.

Warum nicht § 5 (1) 13 ?
§ 5 SGB 5 - Einzelnorm

13.​
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und​

a)​
zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder​

b)​
bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.​


LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab vor langer Zeit mal bei einem Erörterungstermin den Rechtsassessor der BG gefragt, wie es mit einer KV aussähe. Er antwortete damals, das wäre nicht nötig, ich sei durch die BG "abgedeckt". Ich hab nicht nachgefragt, was er damit meinte. Im Gesetz habe ich nichts Derartiges finden können. Als ich mir vor ca. 6 Jahren mal beim Hinfallen die rechte Tatze brach, probierte ich es aus und schickte ihnen die Arztrechnung über insgesamt 1.540 THB, etwa €45. Der Sachbearbeiter schrieb mir zurück, ich solle mir vom behandelnden Arzt einen Fragenkatalog beantworten lasssen. Darunter war z.B., was ich als Grund für das Hinfallen bei der Erstkonsultation angegeben habe. Bin bei epileptischem Anfall hingefallen natürlich!

Der Arzt beantwortete die ihm von mir in Englisch gestellten Fragen in Thai. Das mussten sie dann erst auf Deutsch übersetzen lassen, was wahrscheinlich mehr kostete als die Arztrechnung betrug.

Sie erstatteten dann den Betrag anstandslos ohne einen Bescheid. In Deutschland wäre das ganze Procedere natürlich aufwändiger und viel teurer geworden.

So etwa einmal im Jahr kaufe ich bei einem Apotheker hier einen Jahresvorrat an Pillen ein: Antikonvulsivum, Tabletten gegen Kopfschmerzen und die Arthrosen, schicke ihnen einen Scan der Rechnung per Emailanhang und verzeichne den Eingang der Erstattung schon wenige Tage später hier auf meinem Konto in Thailand.

Aber was ist, wenn ich mal richtig schwer erkranke und das nicht irgendwie als Folge von Unfallfolgen deklarieren kann? Ist auch kein Problem!

Die Behandlungskosten sind hier nicht so hoch, der Stand der medizinischen Versorgung aber kaum geringer als in Deutschland. Viele kommen ja gerade als Medizintouristen her. Mit den KV-Beiträgen, die ich in den letzten drei Jahrzehnten gespart habe, kann ich auch etwaige kostenträchtige Heilungen stemmen.

Ich habe nicht vor, wieder in Deutschland zu wohnen. Aber man weiss ja nie, wie das Leben so spielt. Dann müsste ich mich wohl auch mit der Frage einer KV beschäftigen. Wahrscheinlich würde ich aber die gesetzlichen Einstellschrauben suchen, um nicht einen horrenden Anteil meiner Rente (15,5%) hinlegen zu müssen. Ich denke, in meinem Fall würde ich die BG mit dem Argument angehen, dass ihnen mit den nur 2/3 des JAV als Verletztenrente die KV-Pflicht obliegt. Ansonsten sollen sie mir doch bitte den JAV ungekürzt auszahlen, wovon ich dann allerdings Steuern und KV-Beitrag berappen müsste. Ist aber fraglich, ob das günstiger wäre. Bei einem geringeren JAV bestimmt.
 
Hallo
Gesetzlich krankenversichert ist man nur wer Leistungen bezieht z.B Rente durch Deutsche Rentenversicherung oder Jobcenter(Alg 1 oder Alg 2) oder wer arbeitet da dies bei mir nicht der Fall ist muss ich mich freiwillig versichern um Krankenversichert zu sein da zählt eben die Unfallrente als Einkommen und wird voll angerechnet.
Da wird keinem was geschenkt da eben die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht
grüße
ulmuwe
 
Hallo ulmuwe
Wir warst du denn vor dem Arbeitsunfall / der gesetzlichen Unfallrente versichert?
LG
 
Hallo HWS-Schaden
Das war 1989 in der Lehrzeit da war ich bei der IKK!
LG
 
Hallo

Also warst du vor dem Unfall in der gesetzlichen Versicherung / pflichtversichert?
Dann hätte doch der § gelten müssen, den ich oben genannt habe ... ganz sicher bin ich mir nicht, ich weiß auch nicht, ob es den 1989 (ähnlich) schon gab. Vielleicht kennt sich jemand besser aus als ich und kann dazu etwas schreiben.

Wie lange warst du 1989 schon in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Wie lange warst du in der Ausbildung in der IHK?
Wie war die Situation vor der Lehre? Über Eltern in Pflichtversicherung mitversichert?
Wie viele Jahre Pflichtversicherung waren es insgesamt, bevor du dich (ab 1989???) freiwillig versichern musstest?

LG
 
Hallo ich bin auch in der freiwilligen Krankenversicherung weil ich außer der Unfallrente kein anderes Einkommen habe!
Da zählt die Unfallrente als Einkommen und ich muss das akzeptieren
ist da irgendwo ein Fehler ? Ich habe versucht mich arbeitslos zu melden auch wegen der Anrechnungszeiten zur RV ich wurde abgelehnt weil ich zu viele Einschränkungen habe und seit langer Zeit nicht mehr gearbeitet habe .Habe nun die Bg angeschrieben und um finanzielle Hilfe gebeten da ich durch die Krankenversicherungsbeiträge nur knapp über ALG 2 Beitrag bin ,Antrag wegen beruflicher Betroffenheit gestellt wegen Rentenerhöhung um 10 oder 20 % bin gespannt
Hast Du schon mal versucht, von der Rentenversicherung etwas zu bekommen. Wenn Du einen Arbeitsunfall hattest, zieht da die Fiktion der Wartezeiterfüllung; musst nur 1 Beitrag vor Unfall erbracht haben. Mit einer BU-Rente sähe das mit der KV schon ganz anders aus.

1989 galt noch die Reichsversicherungsordnung (RVO). Die ist also in deinem Fall noch anwendbar, es sei denn, vor 1997 wäre noch keine Erhöhung nach § 573 Abs. 1 RVO erfolgt. Dann gälte für dich der § 90 SGB VII. Deren entsprechende Paragraphen findet man nicht mehr im Internet. Evtl. hast Du auch noch Ansprüche nach § 573 RVO bzw. § 90 SGB VII as.F. Wenn da noch keine Neufestsetzungen erfolgt sind, wird es möglicherweise kompliziert. Denn der § 90 SGB VII, der den § 573 RVO zum 01.01.1997 ablöste, ist zum 01.01.2021 auch schon wieder neu gefasst worden. Ist aber nicht unbedingt von Nachteil

Ich bekomme so langsam den Eindruck, dass da nicht nur etwas sondern arg viel bei deinen Entschädigungsansprüchen schiefgegangen ist. Es wäre für mich jetzt einfach, dich auf meine Story hinzuweisen, wo ich als selbst als jemand, der noch in der Schul- oder Berufsausbildung einen Arbeitsunfall erlitt, jahrzehntelang gekämpft und doch recht viel gewonnen habe.

Um zu sehen, ob ich dir da mit meinen Erfahrungen helfen kann, werden viel mehr Informationen gebraucht, als dein Problem mit der KV. Wichtig ist zuerst der MdE. Du kannst nicht voll oder kaum arbeiten, bekommst aber nur eine Unfallverletztenversorgung knapp über ALG2. Das darf nicht sein!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab mal versucht, aus deinen alten Posts etwas zu erkennen. Also MdE 70 %, aber keinen Anspruch auf Rente aus der DRV. Da würde ich dir raten, doch mal die Schwerverletztenzulage nach § 57 SGB VII in Angriff zu nehmen. Das wäre eine Erhöhung um 10 %, die aber nicht zum MdE gehört. Da hast Du ja mit deinem Antrag wegen beruflicher Betroffenheit schon was unternommen. § 57 SGB VII geht zusätzlich. Ich bekomme z. B. eine Rente nach MdE 100 % plus Schwerverletztenzulage, also quasi 110% der Vollrente. Du kämst bei gleichbleibendem MdE dann auf 77%. Auch "Kleinvieh macht Mist". Und die Definition der DRV zur Erwerbsunfähigkeit zählt da nicht. Da muss jetzt bestimmt werden, ob dein Erwerbsleben im Sinne der Ges. Unfallversicherung beendet ist. Das ist etwas vollkommen Anderes. Wenn das durch ist, stehen dir auch noch Anpassungen des JAV nach Lebens- oder Berufsjahren entsprechend dem zum Unfallzeitpunkt geltenden Tarifvertrag oder Ortsüblichkeit zu.

Dass bei einer 70%igen Rente nach dem JAV eines Schreiners (letzte JAV-Anpassung vor dem 25. oder 30. Lebensjahr, je nach RVO oder SGB VII) nur ein Betrag knapp über ALG2 rauskommen soll, kann nicht stimmen. Nur, wo ist es schiefgegangen? Was da mit vierjähriger Rückwirkung, also ab 01.01.2017 zu reparieren ist, muss jetzt herausgefunden werden. Kannst Du etwas zum JAV sagen? Geht man vom heutigen Durchschnittsgehalt eines Schreiners/Tischlers von €3014 aus, müsste deine Verletztenrente bei MdE 70 ohne Schwerverletztenzulage €1.406,50 betragen. Daran kannst Du in etwa sehen, wie weit deine Unfallrente zu niedrig ist.

Nicht so ganz schlau werde ich aus deinen Informationen zum MdE. Maßgebend ist ein Gesamt-MdE, der sich aber nicht durch Addition der Einzel-MdE ergibt, sondern eine Schätzung der Gesamtauswirkungen ist. Ich vermute, dass dein Gesamt-MdE 70 % ist, wobei alle, auch die neuropsychologische Einzel-MdE von 50%, berücksichtigt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast am 4. Juni 2015 geschrieben>

Erstens der Tarifvertrag welcher 1989 gültig war zählt nicht mehr da Lehrende erst Feb/1991(nicht 27.10.90 wie Vertrag weil Gesellenprüfung zählt) war und hier galt ein anderer TV
(Dieser liegt mir nun vor )
Tarifvertrag enthält Erhöhungen nach Gesellenjahren 1-3 Gesellenjahr(88%-100% Tariflohn Lohngr.5) , 115 % Lohngruppe 6 z.B 19,12DM),125% Lohngruppe 7 z.B 20,79DM)
Wenn dein Unfallfolgezustand im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung bedeutet, dass Du keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kannst, stehen dir neben der Schwerverletztenzulage (§ 57 SGB VII bzw. § 582 RVO) angepasste Erhöhungen des JAV nach § 573 Abs. 3 RVO zu. Da sind dann die Stufen (Lohngruppen) des Tarifvertrags maßgebend, der zum Unfallzeitpunkt 1989 galt.
 

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