Ich hab vor langer Zeit mal bei einem Erörterungstermin den Rechtsassessor der BG gefragt, wie es mit einer KV aussähe. Er antwortete damals, das wäre nicht nötig, ich sei durch die BG "abgedeckt". Ich hab nicht nachgefragt, was er damit meinte. Im Gesetz habe ich nichts Derartiges finden können. Als ich mir vor ca. 6 Jahren mal beim Hinfallen die rechte Tatze brach, probierte ich es aus und schickte ihnen die Arztrechnung über insgesamt 1.540 THB, etwa €45. Der Sachbearbeiter schrieb mir zurück, ich solle mir vom behandelnden Arzt einen Fragenkatalog beantworten lasssen. Darunter war z.B., was ich als Grund für das Hinfallen bei der Erstkonsultation angegeben habe. Bin bei epileptischem Anfall hingefallen natürlich!
Der Arzt beantwortete die ihm von mir in Englisch gestellten Fragen in Thai. Das mussten sie dann erst auf Deutsch übersetzen lassen, was wahrscheinlich mehr kostete als die Arztrechnung betrug.
Sie erstatteten dann den Betrag anstandslos ohne einen Bescheid. In Deutschland wäre das ganze Procedere natürlich aufwändiger und viel teurer geworden.
So etwa einmal im Jahr kaufe ich bei einem Apotheker hier einen Jahresvorrat an Pillen ein: Antikonvulsivum, Tabletten gegen Kopfschmerzen und die Arthrosen, schicke ihnen einen Scan der Rechnung per Emailanhang und verzeichne den Eingang der Erstattung schon wenige Tage später hier auf meinem Konto in Thailand.
Aber was ist, wenn ich mal richtig schwer erkranke und das nicht irgendwie als Folge von Unfallfolgen deklarieren kann? Ist auch kein Problem!
Die Behandlungskosten sind hier nicht so hoch, der Stand der medizinischen Versorgung aber kaum geringer als in Deutschland. Viele kommen ja gerade als Medizintouristen her. Mit den KV-Beiträgen, die ich in den letzten drei Jahrzehnten gespart habe, kann ich auch etwaige kostenträchtige Heilungen stemmen.
Ich habe nicht vor, wieder in Deutschland zu wohnen. Aber man weiss ja nie, wie das Leben so spielt. Dann müsste ich mich wohl auch mit der Frage einer KV beschäftigen. Wahrscheinlich würde ich aber die gesetzlichen Einstellschrauben suchen, um nicht einen horrenden Anteil meiner Rente (15,5%) hinlegen zu müssen. Ich denke, in meinem Fall würde ich die BG mit dem Argument angehen, dass ihnen mit den nur 2/3 des JAV als Verletztenrente die KV-Pflicht obliegt. Ansonsten sollen sie mir doch bitte den JAV ungekürzt auszahlen, wovon ich dann allerdings Steuern und KV-Beitrag berappen müsste. Ist aber fraglich, ob das günstiger wäre. Bei einem geringeren JAV bestimmt.