Hallo Uwe,
die Schwerverletztenzulage ist m. E. der wichtigste Ansatzpunkt. Interessant, dass sie die noch nicht abgelehnt haben. Nicht nur, dass die m. E. (auch) die Funktion des Zuschusses zur Krankenversicherung hat, die könnte dir vielleicht auch den Zugang zur günstigeren Krankenversicherung der Rentner (KVdR) öffnen.
Die besondere berufliche Betroffenheit kann ich nicht beurteilen.
Eine (direkte) Rechtsgrundlage zur Übernahme der KV-Beiträge gibt es wohl (noch) nicht. Da kollidieren zu unterschiedlichen Zeiten gefasste Bestimmungen (§ 56 SGB VII und § 193 VVG). Der Gesetzgeber hat sich da - wohl auch im Hinblick auf die Schwerverletztenzulage - noch nicht bemüht, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die Fälle wie deinen erfasst. Eine gerichtlich durchzusetzende Regelung ginge nur über den langen und (wohl zu) schweren Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht (Normenkontrollverfahren zu § 56 SGB VII). Der Jahresarbeitsverdienst sollte auch nach dem "Arbeitgeber-Brutto" berechnet werden, das den Arbeitgeberanteil der KV mit einschließt. Muss aber erst noch ins Gesetz geschrieben werden.
Vielleicht könntest Du noch einmal versuchen, bei der ArGe als arbeitssuchend anerkannt zu werden, Antrag auf ALG stellen. Bei ALG II würde zwar deine Verletztenrente angerechnet werden, wahrscheinlich kein auszahlbarer Betrag übrig bleiben, aber krankenversichert wärst Du m. E. damit. Die Schwerverletztenzulage steht dem dann aber entgegen.
LG
KoratCat