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Wer erhält gesetzliche Unfallrente und ist freiwillig gesetzlich krankenversichert (Selbstzahler)?

HWS-Schaden

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Registriert seit
2 Nov. 2012
Beiträge
5,339
Hallo

Ich suche freiwillig gesetzlich Versicherte (Selbstzahler), die eine gesetzliche Unfallrente (Verletztenrente) erhalten.
Es geht um den Beitrag für KV und PV, der darauf entrichtet wird, und ob die Unfallrente voll oder reduziert (um Höhe der Grundrente nach § 31 BVG) verbeitragt wird.

Danke für Antworten, sie könnten mir sehr helfen!
LG
 
Hallo HWS-Schaden, die Verletztenrente selbst bleibt vollständig außen vor. Hast Du allerdings weitere Einnahmen im steuerrechtlichen Sinne, etwa noch eine private Unfallrente, werden alle Einnahmen (somit auch die Verletztenrente) verbeitragt. In meinem Falle führte dies dazu, dass ich den Höchstsatz zu zahlen hatte. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck, danke für deine Antwort!

Laut Auskunft meines Rechtsschutzes und eines frischen Urteils des LSG Niedersachsen-Bremen trifft dies
die Verletztenrente selbst bleibt vollständig außen vor.
bei freiwillig gesetzlich Versicherten (anders als bei Pflichtversicherten) nicht zu.
Angeblich werden gesetzliche Unfallrenten (Verletztenrenten) bei freiwillig gesetzlich Versicherten voll verbeitragt.

Kannst du deine Aussage untermauern?
Bzw.: Seit wann beziehst du als freiw. gesetzl. Versicherter die gesetzl. Unfallrente? (Ich frage, weil ich an sowas wie Bestandsschutz denke, falls die Regelung zwischenzeitig geändert wurde.)

Es geht mir hier nicht um Steuern und nicht um private Renten, sd. darum, welche Beiträge von freiwillig gesetzlich versicherten Mitgliedern der Krankenkassen auf die gesetzliche Unfallrente erhoben werden.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS, meine Verletztenrente beziehe ich seit Anfang 1990. Wenn Du ausschließlich Verletztenrente beziehst, wird diese keinesfalls verbeitragt. Sie stellt nämlich kein Einkommen im einkommensteuerrechtlichen Sinne dar. Dies ist mein derzeitiger Kenntnisstand. Du könntest somit völlig schadlos in die Familienversicherung aufgenommen werden und erspartest Dir somit die freiwillige Mitgliedschaft. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

vielleicht besteht bei dir Bestandsschutz (o.s.ä.)? Du könntest mir helfen, wenn ein § angegeben ist, der Grundlage der Berechnung ist.

Im Katalog der Einnahmen https://gkv-spitzenverband.de/media.../2020-03-20_Einnahmekatalog_240SGBV_final.pdf ist die gesetzliche Unfallrente auf S. 19 als beitragspflichtig angegeben. (Das betrifft freiwillig gesetzlich Versicherte, nicht die pflichtversicherten Mitglieder.)
Der Beitrag auf Verletztenrente hängt übrigens nicht vom Vorhandensein anderer Einnahmen ab.
Die Steuerfreiheit ist laut Katalog der GKV irrelevant dafür, ob eine Einnahme beitragspflichtig ist, das neue Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen von August 2020 (Revision nicht zugelassen) bestätigt das.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden, tatsächlich steht es dort geschrieben, ich kann es gar nicht fassen. Mir jedenfalls wurde vor zwei Jahren meiner Krankenkasse Gegenteiliges mitgeteilt. Aber neu scheint es gar nicht zu sein, denn die Auflistung nimmt ja Bezug auf eine BSG-Entscheidung von 2001. Schade, dass ich Dir nicht weiterhelfen kann. Viele Grüße
 
Hallo Hws-Schaden, ich muss mich korrigieren und zugleich entschuldigen. Blöderweise habe ich die Familienversicherung mit der freiwilligen gesetzl. Vers. verwechselt. Das, was ich meine, gilt für die Familienversicherung aber explizit nicht für die freiwillige Versicherung. Dort wird in der Tat jede Einnahme, unbeschadet ihrer Herkunft, im Falle der Verletztenrente lediglich bereinigt nach BVG, vollumfänglich angerechnet. Mit der Bitte um Nachsicht für den kolportierten Unsinn verbleibe ich mit besten Grüßen
 
Hallo Rehaschreck, danke für die neue Info.
Genau das ist für mich von Interesse, ich habe den Teil unterstrichen:
Dort wird in der Tat jede Einnahme, unbeschadet ihrer Herkunft, im Falle der Verletztenrente lediglich bereinigt nach BVG, vollumfänglich angerechnet.
Ist dazu ein § angegeben?

Gibt es noch andere User mit freiwillig gesetzlicher KV, die eine Verletztenrente enthalten?
Wird sie voll verbeitragt oder wird ein Betrag in Höhe der Grundrente §31 BVG abgezogen, der beitragsfrei bleibt (wie bei Rehaschreck)?

LG
 
Hallo

Ich greife dieses Thema noch einmal auf.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, der zahlt keine Krankenkassen-Beiträge auf eine gesetzliche Unfallrente.

Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten wird Beitrag auf die gesetzliche Unfallrente erhoben.
Nur noch für „Altfälle“ gilt, dass es einen anrechnungsfreien Grundbetrag in Höhe § 31 BVG gibt.
Dies wurde geändert. (Krankenkassenreformgesetz oder wie das heißt)

Der Grundfreibetrag ging zurück darauf, dass diese Summe als pauschaler Ausgleich für unfallbedingte Mehraufwendungen definiert wurde. Das wurde auch so in höchster Instanz festgehalten.
Dies wurde abgeschafft („Altfälle“ ausgenommen, Bestandsschutz ).

Der oben verlinkte Katalog der Einnahmen Selbstzahler GKV zeigt, was als Einnahmen zum Lebensunterhalt gilt und was nicht. Die gesetzliche Unfallrente und (für Beamte) der Unfallausgleich wird bei freiwillig gesetzlich Versicherten um ~ 20% gekürzt (Kranken- und Pflegeversicherung).
Ihnen steht also 1/5 weniger zu, um unfallbedingte Mehraufwendungen zu bezahlen.

Wer Fragen hat, bitte gerne.

Ich möchte gerne wissen, wie ihr diese Ungleichbehandlung rechtlich angehen würdet. Ja, ich weiß, das kann keine Rechtsberatung sein, denn ihr seid keine Juristen. Ideen sind aber erlaubt.

Danke für Ideen.

LG
 
Hallo

Inzwischen gab es „Ideen“.
Nach Ausgang eines Verfahrens kann ich berichten.
Sollte dieses Thema eine mitlesende Person betreffen, dann bitte per PN melden.

Insbesondere suche ich nach dem Kläger vor dem LSG Niedersachsen-Bremen in Celle, der wegen des von der AOK erhobenen Beitrags auf Unfallausgleich geklagt hatte, das Urteil erging am 18.8.2020.
(In 1. Instanz hatte er gewonnen, AOK ist in Berufung gegangen.)
Beiträge auf den Unfallausgleich wurden bei ihm ab 1.6.2016 erhoben, da war er knapp 80 J. alt.
Manchmal gibt es ja Zufälle und es kennt ihn ein User.

LG
 
Hallo HWS,

ich vermute ich verstehe aus Deinem Link.

Dies ist aus meiner Sicht primär nicht i. O. = denn eine MdE Rente soll ja z. B. Schmerzensgeld, entgangene Lohnsteigerungen etc. ersetzen.

Somit steuerfrei!

Soweit ich Dich kenne und verstanden habe - Du bist im angestellten Verhältnis? Richtig? Warum führt Dein AG nicht die Sozialabgaben über Dein AG-Verhältnis ab? Warum bist Du freiwillig sozialversichert?

Hast Du noch ein Hauptgewerbe angemeldet und das AN-Verhältnis ist geringfügig?

Entsprechend Deiner Konstellation und - ich habe tatsächlich sehr gute Erfahrungen mit Rücksprache beim Finanzamt.
Auch meine KK war bislang ein sehr guter Ansprechpartner - zur Rücksprache - eigentlich zu kulant - wollten mir etwas Gutes tun - und ich
musste die zurück winken :)

Hast Du schon mal den GKV angeschrieben zu diesen Thema mit Deinen Fragen und Bitte um Erläuterung und Rechtsvorschriften in Erklärung?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra

Bei Verbeamtung habe ich mich entschieden, nicht in die PKV zu wechseln.
Deswegen bin ich freiwillig gesetzlich versichert.
Ich erhalte einen Unfallausgleich.
Bei der gesetzl. Unfallrente / Verletztenrente war bisher ein Teil der Rente (in Höhe BVG § 31) beitragsfrei für freiwillig Versicherte. Dieser Teil entspricht dem Unfallausgleich. Auch der war bisher beitragsfrei.

Da ich mich im Klageverfahren befinde, hatte die KK mehr als genug Möglichkeiten, ihre Auffassung der Rechtsvorschriften darzulegen.

LG

Nachtrag: Experte Beitragsberechnung GKV freiw. gesetzl. gesucht
 
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