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Wer bezahlt?

Lobo

Nutzer
Registriert seit
21 Sep. 2008
Beiträge
10
Hallo zusammen
eine Frage zu meiner BU-Versicherung.
War beim MDK die haben mich auf dauer Arbeitsunfähig geschrieben,also für immer.(beidseitiger Fersenbeintrümmerbruch)
bekomme nur noch bis 9.12.2008 Krankengeld.Da ich Selbständig war habe ich keine Rente eingezahlt,bekomme also keine.
Bin privat versichert, also BU-Rente erst ab 7.Monat das wäre im Februar 2009.Die 2 Monate überbrücken geht ja noch,aber was ist wenn die Versicherung nicht pünktlich bezahlt?
Wovon soll ich leben?
gebt mir einen Rat
mfg Wolfgang
 
Hallo Wolfgang,

AU muß nicht BU sein.
Es kommt darauf an was Du arbeitest, es könnte ja sein Du sitzt den ganzen Tag am PC, dann (so denke ich:rolleyes:) kann man das mit einem Fersenbeinbruch.

Du kannst jetzt schon schriftlich bei Deiner BU-Versicherungs anfragen was zu tun ist.
Schicke Deiner Versicherung eine Auflistung Deines Tages-Arbeitsablaufes, laß Dir von Deinem Arzt bestätigen was Du aufgrund Deiner Behinderung nicht mehr machen kannst....also in %ten wie Dein Arzt Deine Berufsunfähigkeit einschätzt.

Dieses kannst Du den Brief an die Versicherung beilegen.
Ich bin sicher sie werden Dich zu einem Gutachter schicken, dann wirst Du noch etwas warten müssen und solltes Du über 50% BU sein bekommst Du Deine BU-Rente ab 7.Monat, ggf. als Nachzahlung.

Hast Du auch eine Private Unfallversicherung?
Wie ist der Unfall passiert? Kannst Du Ansprüche an andere stellen?
Warum zahlt Deine Private Krankenkasse nur bis Dez?...weil Du BU bist?
Dann lege erst einmal dagegen Widerspruch ein.
Solange Du nur AU bist muß auch deine PKV zahlen, erst wenn Du BU dann nicht mehr. (Oder ist in Deinem Vertrag eine Frist für Krankengeld?)
Die PKV schieben einen Arbeitsunfähigen gerne in die Berufsunfähigkeit, dann brauchen sie nícht mehr zahlen.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo
bin bei der AOK freiwillig versichert und die neue Gesundheitsreform
schreibt nach Feststellung des MDK auf Dauer BU,dann nur noch 10 Wochen Krankengeld.
Bin oder war Kranmonteur,also nix mit sitzen oder so.Kann nur noch 1 bis 2
Stunden stehen oder laufen.
mfg Wolfgang
 
Hallo Wolfgang....ups, das ist ja nicht gut für Dich.

Wie ist der Unfall passiert?

Und kannst Du nicht trotzdem Widerspruch gegen das MDK-Gutachten einlegen?

Hast Du auch keinen Anspruch auf eine Reha?

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
@ Kai-Uwe,

Liebe gnädige Frau des Users Kai-Uwe,

ich möchte Ihnen wirklich nicht zu Nahe treten, aber ich kann oftmals Ihren wohlgemeinten Ratschlägen zu den einzelnen Versicherungsarten nicht ganz folgen.


Worauf ich hinaus will ist folgendes: man muss unterscheiden zwischen
gesetzlichen Unfallversicherungen (BG, Unfallkassen) und privaten Ver-
sicherungen, wie z. B. BU-Versicherung und private Unfallversicherungen.
Bei den gesetzl. Versicherungen herrscht das Amtsermittlungsprinzip nach
§ 20 SGB X. D. h. der gesetzl. Leistungsträger muss von amtswegen er-
mitteln, ob eine Leistung gewährt wird oder nicht.

Bei den Privat-Versicherungen ist der Antragsteller allein beweispflichtig.
D. h. wird eine beantragte Leistung begehrt, muss der Antragsteller(in) be
weisen, ob auch die maßgebenden Versicherungs-Vertragsbedingungen er-
füllt sind. Dabei gilt es vorwiegend auch an verfahrensrechtliche Aspekte
zu denken, wie z. B. nie eine formularmässige allgemeine Schweigepflichts-
entbindung zu unterschreiben.

Wenn ein Versicherungsnehmer - wie hier - eine Leistung aus einer BU-Ver-
sicherung in Anspruch nehmen will, dann soll er dies der Versicherung for-
mal anzeigen - und abwarten - bis die Versicherung sich meldet. Ein Blick
vorab in die jeweiligen Vertragsbestimmungen ist auch anzuraten.

Eine Begutachtung durch den MDK - die unaufgefordert an eine BU-Ver-
sicherung geschickt wird -birgt Gefahr, weil man u. U. freiwillig und unbe-
wusst einer Versicherung in die Arme spielt - indem man Krankheitsbilder
oder Gesundheitsdaten preisgibt - die den jeweiligen Vertragsbedingungen
entgegenstehen. Es dürfte allgemein bekannt sein, wie Versicherungen
reagieren, wenn sie feststellen, dass ein Versicherungsnehmer womöglich
den Tatbestand der arglistischen Täuschung erfüllt. Dabei spielt es keine
Rolle - ob bewußt oder unbewußt - die Versicherung wird ohne Leistungs-
erbringung auf Vertragsauflösung bestehen.

Eine durch eine MDK-Begutachtung festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist
nicht gleichzusetzen mit einer i.S. der Vertragsbedingungen einer BU-Versich-
erung festzustellenden Berufsunfähigkeit. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.
Das bedeutet, dass eine auf Zeit befristete Arbeitsunfähigkeit
- und nichts anderes bedeutet Arbeitsunfähigkeit - nicht gleich zu stel-
len ist, mit einer über 50%igen Berufsunfähigkeit i.S. einer BU-Versicherung.
Da kommt es auf wesentlich andere Anhaltspunkte auch im medizinischen Bereich an.

Neueste Verträge einer BU-Versicherung geben auch die Möglichkeit her,
obwohl man die 50%ige BU-Voraussetzungen nicht erfüllt - dass trotzdem
eine Versicherungsleistung gezahlt werden kann - wenn man unter gewissen
vertraglichen Voraussetzungen trotzdem gewillt ist - auch Teilzeit zu arbeiten.
Deshalb wie vorerwähnt der Blick vorab in die betreffenden Vertragsbedingungen kann
sich lohnen.

Deshalb immer abwarten bis die Versicherung tätig wird und dann reagie-
ren. Warum - wie schon einmal erwähnt - schlafende Hunde wecken. Eine
med. Begutachtung durch die Versicherung erfolgt in jedem Fall. Und dann
immer dran denken, nur eine für den jeweiligen Einzelfall bestimmte
Schweigepflichtsentbindungserklärung unterschreiben und nie eine allge-
meine.

Trotzallem, ihre Beiträge hier im Forum sind von allgemeinem Interesse. Machen Sie weiter so.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
irgendwie Reden wir aneinander vorbei.
ich bin auf dauer,also für immer Arbeitsunfähig geschrieben,da gibt es kein zurück mehr, sondern: BU-Rente oder Hartz/4.
ich merke schon, 4 Stühle, 8 Meinungen.
gruß Wolfgang
 
Hallo lobo,

mit den unterschiedlichen Begrifflichkeiten ist das nicht immer so ganz einfach. Jeder Leistungsträger hat unterschiedliche Formulierungen und sofern die Begriffe mal identisch sein sollten, werden sie von jedem Leistungsträger anders definiert.

So gibt es z.B. bei dem Begriff "Arbeitsunfähigkeit" unterschiedliche Definitionen der GKV und PKV, s. http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=27136#post27136
Auch der Begriff "Berufsunfähigkeit" wird von einer PKV anders definiert als von einer BU-Versicherung, so dass man da schon mal in eine Leistungsfalle geraten kann.

Auch wenn der MDK "arbeitsunfähig auf Dauer" gesagt hat, heißt das nicht - wie von dir interpretiert "für immer".

Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit bezieht sich immer auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Bei der Berufsunfähigkeit wird aber - je nach abgeschlossenen Vertragsbedingungen - auch noch die Einsatzfähigkeit in Verweisungsberufen geprüft.

Was ich damit sagen will: es gibt keinen Automatismus, dass bei einer AU auf Dauer auch die BU-Versicherung in der Leistungspflicht ist bzw. sie sich ihr nicht mit raffinierten Methoden entzieht.

Die Versicherer haben in letzter Zeit ohnehin schon sich häufig auf stur gestellt, ich kann mir kaum vorstellen, dass sich in Zeiten der Finanzmarktkrise das Entschädigungsverhalten bessert :(

Zu den unterschiedlichen Begrifflichkeiten AU, BU, EU/EM etc. kannst du übrigens in dieser Broschüre des GDV mit dem Thema "Berufsunfähigkeit in der Privatversicherung nachlesen.

Gruß
Joker
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kibi 1989,

was habe ich den anderes geschrieben als:

AU muß nicht gleich BU bedeuten?

Werner schreibt von "SEINER" BU-Versicherung, da gehe ich von einer privaten Versicherung aus.

Ich beschreibe genau das was wir selber erlebt (und erlitten) haben.
Und beschreiben wie mein Mann zur BU-Rente gekommen ist

Ich frage mich immer nur welche "schlafenden Hunde" nicht geweckt werden sollen.


Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
@Kai-Uwe,

Liebe gnädige Frau,

wie Ihr Mann der BU-Versicherung mitgeteilt hat, dass er aufgrund seiner
zunächst subjektiven Meinung berufsunfähig ist, ist die Schilderung eines
Einzelfalls. Aber nicht der Regelfall.

Dabei ist zu beachten - dass nicht jeder Versicherungsnehmer mit einer
profunden Sachkenntnis im Versicherungsrecht - hier insbesondere im
Privatversicherungsrecht - ausgestattet ist. Deshalb, so meine ich - ist
es ratsam - mit einer Einzelfallschilderung sich etwas zurückzuhalten,
weil sie nicht allgemeingültig ist.

Zu schnell hat man in bester Absicht einen Ratschlag erteilt, der für einen
anderen Antragsteller aber leider in die Hose gehen kann. Was ich mit
"schlafenden Hunden" meine, ist die Tatsache, dass man durch wohlge-
meinte Ratschläge - irgendjemand animiert - das Gleiche (oder sinngemäß
das Gleiche) zu tun, aber nicht bedenkt, dass die zutreffende Versicherung
ohne Not - an Gesundheitsdaten oder Krankheitsbilder kommt - die aber im
Nachprüfungsverfahren durch die Versicherung dem Versicherungsnehmer
bitter aufstossen können. So auch der Hinweis "arglistische Täuschung".

Es gilt im Verwaltungsverfahren - als auch im Erhebungsverfahren einer
Privatversicherung - folgender Grundsatz: lass zuerst den Antragsgegner
agieren - dann erst reagiert der Antragsteller bzw. Versicherungsnehmer.

Ihnen einen schönen Abend noch ........

Gruss
kbi1989
 
Guten Morgen Kbi,

ich bin schon der Meinung das wir hier hauptsächlich unsere privaten Probleme schreiben und wie wir sie lösen konnten....so bekommt man für seinen ganz eigenen "Fall" Ideen.

Ansonsten lese ich mir stundenlang die Versicherungsbedingungen durch und bin so schlau wie vorher.
Nicht jeder (und wir oft auch nicht) verstehen die verdrehten Sätze und unverständlichen §en.

Dazu kommt das jeder selber für sich das aus den Ratschlägen suchen sollte was zu ihm und seinem "Fall" paßt, wer bind jeder Anweisung folgt hat selber schuld.

Das zB ist eingefählicher Satz für UO die hier ganz neu sind:

Es gilt im Verwaltungsverfahren - als auch im Erhebungsverfahren einer
Privatversicherung - folgender Grundsatz: lass zuerst den Antragsgegner
agieren - dann erst reagiert der Antragsteller bzw. Versicherungsnehmer.


wir haben als VN auch Fristen für Meldungen einzuhalten.

Und wie ist das zu verstehen:
So auch der Hinweis "arglistische Täuschung".

Ich denke ich schreibe so das es jeder verstehen kann und nicht in Rätselsätzen und dabei bleibe ich auch.
Und immer schön meine Signatur lesen:)

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
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