• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

wer bestimmt den Gutachter

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Hallo Miracelix,

ich würde die Versicherung um Ausgleich der Reparaturrechnung bitten. Das eine Begutachtung nicht vor der Reparatur erfolgte, kannst du ja mit deiner Schadenminderungspflicht begründen. Die Gutachterkosten würden die Schadenskosten ja fast verdoppeln.

Übrigens könntest du dir den Gutachter selbst raussuchen, den von der Versicherung des Schädigers musst du nicht akzeptieren.

Hat die Werkstatt irgendwelche Dokumentationen über den Unfallschaden gemacht. Es ist von der Werkstatt eine schwache Leistung, wenn dies nicht erfolgt ist. Evtl. kannst du den Unfallschaden nur über Zeugenaussagen der Werkstatt belegen.

Der Rat, dich mit dem Unfallverursacher direkt in Verbindung zu setzen, ist auch sehr gut. Ich denke mal, er wird sonst von der Versicherung hochgestuft, dass ist bestimmt teurer als der Reparaturschaden. Fragen kostet nichts.

@ miramoe

Vom Grundsatz her ist es aber so, dass der, der die Musi bezahlen soll auch das Recht hat zu gucken.

ist schlichtweg falsch. Der bezahlt die Musi, der sie bestellt hat (nícht der der sie hört, wie du geschrieben hast).

@ buffy

du vergisst zu erwähnen, dass der Mahnbescheid kostet, die Gerichtskosten müssten erst mal von miracelix bezahlt werden, sonst wird der MB gar nicht zugestellt. Wenn den MB der RA macht, kostet der RA auch noch Geld.

Das der Anspruch dann auch mit in den Schaden einfließt ist zwar logisch, wenn man es aber übertreibt und zu schnell schießt, kann § 93 ZPO greifen:

§ 93 ZPO Kosten bei sofortigem Anerkenntnis

Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.


Gruß Jens
 
Hallo Jens:),

das ein MB Geld kostet ist mir auch klar:rolleyes:. Wer treibt den die Kosten in die Höhe...die Versicherung...das UO wollte ja ,was auch beachtenswert ist die Kosten so nierdrig wie möglich halte..
Das UO hat Rechte und wer die negiert muss auch für den Folgeschaden haften....:eek:.
Das UO hat seine Mitwirkungspflicht demonstriet..ausreichend.

Gruß Buffy07
 
Grundsätzlich hast Du ja recht - aber mal ganz im Ernst - warum sollte die Versicherung sonst bei der der Schadenhöhe (360 Eu) einen GA schicken wollen? Ausser der Verdacht auf Unregelmäßigkeit oder die Versicherungsnehmerin behauptet jetzt was ganz anderes.
Ich habe zwar als Geschädigter das Recht auf eigenen unabhängigen SV, aber nicht bei der Schadenhöhe.

Und wieso soll die Vers. nicht gucken dürfen?

Mal was grundsätzliches zu dem Thema.
Der Versicherungsbeauftragte GA arbeitet nach Vorgabe seines "Brötchengebers", also kommt i.d.R. ein nicht korrektes Ergebnis heraus.
Korrekt für Vs, da sie nach "niedrigerer" Schadenshöhe abrechnen möchte.
Nicht korrekt für den Geschädigten, da diese Summen i.d.R. nicht dem realen Kostenbedarf entspricht und etliche Positionen sehr häufig "vergessen" werden.
Gleichzeitig wird "schöngerechnet" bzgl. Altschäden, Abzug NfA, durchschnittliche Lohn-, Ersatzteil- und sonstiger Kosten, fehlende Preisaufschläge, keine Lackangleichungen, Verbringungskosten etc.
Bei angeliefertem Gutachten von Geschädigten (!) wird häufig von anderen Firmen "überprüft", ob korrekt (nach Vs-wunsch) kalkuliert wurde. Oftmals kommen anschliessend Kürzungsschreiben heraus von Firmen wie: ControlExpert, SSH, DEKRA etc., die den Anschein erwecken, daß der beauftragte Gutachter des Geschädigten falsch gerechnet hat und die Vs nimmt diese gekürzten Zahlen zwecks Regulierung zugrunde. Spätestens dann wird der Weg zum Anwalt sinnvoll.

Es gibt den Begriff der Waffengleichheit, der einem Geschädigten (Haftpflichtfall) die Zuhilfenahme von Ga, Anwalt und eigener Werkstatt gestattet (meist nicht bei Kasko) und vor allem lässt sich bei den heutigen Fahrzeugen auch nicht immer sogleich erkennen, ob "nur" ein Bagatellschaden vorliegt.
Somit kann durchaus ein Ga gewählt werden, der dann, bei kleinem Schaden, eben kein Gutachten sondern eine Reparaturkalkulation erstellt.

Zitat: Und wieso soll die Vers. nicht gucken dürfen?
Weil sie kein Recht dazu hat, außer bei der genannten Betrugsunterstellung oder Gegenüberstellung/Rekonstruktion, was aber die Mithilfe aller Beteiligter voraussetzt. Grundsätzlich sollte dies auch schriftlich begründet für alle Parteien erfolgen.
 
Hallo Buffy,

die Versicherung hat ja noch nicht die Leistung abgelehnt, lediglich einen eigenen Gutachter wollte diese vorbeischicken. Da der Schaden aber schon repariert ist, hat dies eh wenig Sinn (genauso wie eine eigene beauftragte Begutachtung). Vielleicht sollt man erstmal abwarten, was dabei rauskommt.

Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass man nicht zu überstürzt vorgehen sollte und nicht hinter jedem Schreiben gleich Leistungsentziehung oder Verzögerungstaktik vermuten/unterstellen soll.

@ Torfstecher

Wo hast du denn die Weisheit her:

Zitat: Und wieso soll die Vers. nicht gucken dürfen?
Weil sie kein Recht dazu hat, außer bei der genannten Betrugsunterstellung oder Gegenüberstellung/Rekonstruktion, was aber die Mithilfe aller Beteiligter voraussetzt. Grundsätzlich sollte dies auch schriftlich begründet für alle Parteien erfolgen.

Das ist mit der größte Unfug, den ich hier seit langen gelesen habe.

Wenn ich von jemanden verlange, dass dieser eine Leistung bezahlt, hat dieser natürlich das Recht zu wissen und zu sehen, für was er zahlen soll (deiner Aussage zufolge dürfte mich die BG nicht begutachten lassen, sondern nur zahlen :confused: :D).

Gruß Jens
 
Wenn ich von jemanden verlange, dass dieser eine Leistung bezahlt, hat dieser natürlich das Recht zu wissen und zu sehen, für was er zahlen soll

...ist korrekt und dies kann er auch entsprechend KV, Reparaturrechnung oder dem gelieferten Ga.....deswegen muss er nicht ans Fahrzeug...

Unter deiner zitierten Ansicht bzgl. BG stell ich dir dann die Gegenfrage, weshalb u.a. dieses Forum existiert, bzw. soviele Beiträge sich mit solchen Dingen befassen.....

Zitat jens :Das ist mit der größte Unfug, den ich hier seit langen gelesen habe.
....ich nehme diesen Satz zur Kenntnis....

(Nachtrag: mein Beitrag bezieht sich nur auf Fahrzeughaftpflicht bzgl. Fahrzeugschäden...nicht Berufshaftpflicht...das könnten durchaus zweierlei Stiefel sein....)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Torfstecher,

er muss nicht ans Fahrzeug, aber es ist sein gutes Recht bzw. das der Versicherung (die ihn ja bezahlen muss).

Meinen Satz kannst du zur Kenntnis nehmen (klingt wie ne Drohung), deshalb habe ich ihn ja geschrieben. Es ist und bleibt einfach schlichtweg falsch, was du geschrieben hast.

Deine Begründung, warum dieses Forum existiert nehme ich so an. Es gibt aber auch außerhalb dieses Forums genug Leute, bei denen es richtig läuft sonst wären hier bestimmt tausende Benutzer mehr.

Gruß Jens
 
er muss nicht ans Fahrzeug, aber es ist sein gutes Recht bzw. das der Versicherung (die ihn ja bezahlen muss)....
Es ist und bleibt einfach schlichtweg falsch, was du geschrieben hast.
Gruß Jens

http://www.vks.org/ir0803.htm


http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3+O+317/98


http://www.jurion.de/login/login_mobile.jsp?goToUrl=../urteil_mobil/287095.html&docid=1-287095


http://unfall-hilfe24.de/_nachbesichtigung.html


....hmmmm...ob es noch immer so falsch ist...?
 
hier ein urteil dazu:

Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 30. März 2005 (Aktenzeichen: 1 C 1787/04)

wollte den ganzen text einstellen, geht leider nicht.
also reinschauen.
mfg
pussi
 
Hallo Torfstecher,

bei den von dir eingestellten Links passt keiner auf den Tatbestand der Ausgangsituation. In den eingestellten Links wird immer davon ausgegangen, dass schon ein Gutachten vorliegt.

Miracelix hat aber keinen Gutachter vor der Reparatur beauftragt, somit fehlt jede Dokumentation (wenn nicht die Werkstatt was veranlasst hat, davon hat der/die User/in aber nichts geschrieben) über den Unfallschaden.

Um eine Nachbegutachtung durchzuführen muss erst mal eine Begutachtung stattgefunden haben. Das Nachbegutachten bezieht sich ja nicht auf ein Gutachten nach der Reparatur sondern auf das Nach - nach ersten Begutachtung. Als Gutachter weist du das ja.

Gruß Jens
 
Zuletzt bearbeitet:
In den eingestellten Links wird immer davon ausgegangen, dass schon ein Gutachten vorliegt.

Miracelix hat aber keinen Gutachter vor der Reparatur beauftragt, somit fehlt jede Dokumentation (wenn nicht die Werkstatt was veranlasst hat, davon hat der/die User/in aber nichts geschrieben) über den Unfallschaden.

Um eine Nachbegutachtung durchzuführen muss erst mal eine Begutachtung stattgefunden haben. Das Nachbegutachten bezieht sich ja nicht auf ein Gutachten nach der Reparatur sondern auf das Nach - nach ersten Begutachtung.

Man kann einen Schaden dokumentieren mit einem Gutachten, einem Kostenvoranschlag, einer Reparaturkalkulation oder eben auch mithilfe einer Rechnung. Vor- und/oder Nachteile der jeweiligen Methode sei dahingestellt. (Deshalb auch mein Beitrag bzgl. "grundsätzliches zu dem Thema"...)
Rechnung der Reparatur scheint vorhanden, vllt. auch ein paar Bilder (eigen gemachte oder von Werkstatt) und u.U. auch die ersetzten "Altteile". Somit dürfte eine plausible zügige Regulierung machbar sein aufgrund der "Beweise".
Gruss Torfi...
 
Hallo Torfi,

ganz meine Meinung. Ich versteh das Verhalten von Versicherungen eh nicht immer, zumal dieses Verhalten sich meistens Kostenerhöhend auswirkt.

Vielleicht steckt da auch System dahinter. Durch Gutachten und ähnliches wird die Schadenhöhe hochgetrieben, der Unfallverursacher kann sich seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht freikaufen (weil es ihm zu teuer ist) und die Versicherung kassiert über Jahre die höheren Beiträge...

Gruß Jens
 
Hallo an alle,

Es gibt Neues zu berichten,
Wie hier empfohlen habe ich mir von der Werkstatt die Rechnung geben lassen. Diese hatten wir noch nicht, sollte erst gemacht werden wenn Versicherung gezahlt.
Diese habe ich mit ensprechendem Schreiben an die Versicherung gesendet. Die bereits erfolgte Reperatur habe ich mit der Schadensminderungspflicht begründet. Man kann ja nicht über einen Monat auf das Auto verzichten nur weil die nich zu Potte kommen.
Weiterhinh habe ich mitgeteilt das unverzüglich einen Anwalt einschalten werde falls etwas anderes als ein Regulierung des Schadens erfolgt.
Gestern kam die Antwort, wir hätten unsere Mitwirkungspflicht verletzt und daher keinen Anspruch auf Reguliereung, man behalte sich weitere Schritte vor.

Tja da muss dannn nu wohl doch ein Anwalt ran. Wegen ca 400 € :confused:
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Top