Hallo Miracelix,
ich würde die Versicherung um Ausgleich der Reparaturrechnung bitten. Das eine Begutachtung nicht vor der Reparatur erfolgte, kannst du ja mit deiner Schadenminderungspflicht begründen. Die Gutachterkosten würden die Schadenskosten ja fast verdoppeln.
Übrigens könntest du dir den Gutachter selbst raussuchen, den von der Versicherung des Schädigers musst du nicht akzeptieren.
Hat die Werkstatt irgendwelche Dokumentationen über den Unfallschaden gemacht. Es ist von der Werkstatt eine schwache Leistung, wenn dies nicht erfolgt ist. Evtl. kannst du den Unfallschaden nur über Zeugenaussagen der Werkstatt belegen.
Der Rat, dich mit dem Unfallverursacher direkt in Verbindung zu setzen, ist auch sehr gut. Ich denke mal, er wird sonst von der Versicherung hochgestuft, dass ist bestimmt teurer als der Reparaturschaden. Fragen kostet nichts.
@ miramoe
ist schlichtweg falsch. Der bezahlt die Musi, der sie bestellt hat (nícht der der sie hört, wie du geschrieben hast).
@ buffy
du vergisst zu erwähnen, dass der Mahnbescheid kostet, die Gerichtskosten müssten erst mal von miracelix bezahlt werden, sonst wird der MB gar nicht zugestellt. Wenn den MB der RA macht, kostet der RA auch noch Geld.
Das der Anspruch dann auch mit in den Schaden einfließt ist zwar logisch, wenn man es aber übertreibt und zu schnell schießt, kann § 93 ZPO greifen:
§ 93 ZPO Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.
Gruß Jens
ich würde die Versicherung um Ausgleich der Reparaturrechnung bitten. Das eine Begutachtung nicht vor der Reparatur erfolgte, kannst du ja mit deiner Schadenminderungspflicht begründen. Die Gutachterkosten würden die Schadenskosten ja fast verdoppeln.
Übrigens könntest du dir den Gutachter selbst raussuchen, den von der Versicherung des Schädigers musst du nicht akzeptieren.
Hat die Werkstatt irgendwelche Dokumentationen über den Unfallschaden gemacht. Es ist von der Werkstatt eine schwache Leistung, wenn dies nicht erfolgt ist. Evtl. kannst du den Unfallschaden nur über Zeugenaussagen der Werkstatt belegen.
Der Rat, dich mit dem Unfallverursacher direkt in Verbindung zu setzen, ist auch sehr gut. Ich denke mal, er wird sonst von der Versicherung hochgestuft, dass ist bestimmt teurer als der Reparaturschaden. Fragen kostet nichts.
@ miramoe
Vom Grundsatz her ist es aber so, dass der, der die Musi bezahlen soll auch das Recht hat zu gucken.
ist schlichtweg falsch. Der bezahlt die Musi, der sie bestellt hat (nícht der der sie hört, wie du geschrieben hast).
@ buffy
du vergisst zu erwähnen, dass der Mahnbescheid kostet, die Gerichtskosten müssten erst mal von miracelix bezahlt werden, sonst wird der MB gar nicht zugestellt. Wenn den MB der RA macht, kostet der RA auch noch Geld.
Das der Anspruch dann auch mit in den Schaden einfließt ist zwar logisch, wenn man es aber übertreibt und zu schnell schießt, kann § 93 ZPO greifen:
§ 93 ZPO Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.
Gruß Jens