Hallo,
Vorfall:Auffahrunfall auf Stadtautobahn, "Täterin gibt an Schaden selbst bezahlen zu wollen wenn nicht zu hoch. Werkstatt fertigt Kostenvoranschlag an, Stoßstange; Kennzeichen, Auspuff 430 € inkl. MWST, also 360 ohne. Kleinigkeit ,nach Wochen nun Antwort von Ihrer Versicherung wir mögen einen Termin benennen um das Fahrzeug von einem Ihrer Gutachter untersuchen zu lassen. Daraufhin schrieb ich zurück das sie mir bestätigen sollen das sie für diesen Bagatellschaden einen Gutachter haben wollen und ich dann einen unabhängigen GA beauftrage. Als Antwort kam das Sie dei Kosten für einen Gutachter nicht übernehmen wollen und ihren eigenen Gutachter nehmen wollen.
Was das für einer dann ist kann ich mir vorstellen
Wie ist die Rechtslage? Wer kann den Gutachter bestimmen.
Weiters Problem da meine Frau das Auto ja jeden Tag benötigt ist es längst repariert.
Danke
Vorfall:Auffahrunfall auf Stadtautobahn, "Täterin gibt an Schaden selbst bezahlen zu wollen wenn nicht zu hoch. Werkstatt fertigt Kostenvoranschlag an, Stoßstange; Kennzeichen, Auspuff 430 € inkl. MWST, also 360 ohne. Kleinigkeit ,nach Wochen nun Antwort von Ihrer Versicherung wir mögen einen Termin benennen um das Fahrzeug von einem Ihrer Gutachter untersuchen zu lassen. Daraufhin schrieb ich zurück das sie mir bestätigen sollen das sie für diesen Bagatellschaden einen Gutachter haben wollen und ich dann einen unabhängigen GA beauftrage. Als Antwort kam das Sie dei Kosten für einen Gutachter nicht übernehmen wollen und ihren eigenen Gutachter nehmen wollen.
Was das für einer dann ist kann ich mir vorstellen
Wie ist die Rechtslage? Wer kann den Gutachter bestimmen.
Weiters Problem da meine Frau das Auto ja jeden Tag benötigt ist es längst repariert.
Danke