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wer bestimmt den Gutachter

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Miracelix

Nutzer
Registriert seit
22 Juli 2008
Beiträge
7
Hallo,
Vorfall:Auffahrunfall auf Stadtautobahn, "Täterin gibt an Schaden selbst bezahlen zu wollen wenn nicht zu hoch. Werkstatt fertigt Kostenvoranschlag an, Stoßstange; Kennzeichen, Auspuff 430 € inkl. MWST, also 360 ohne. Kleinigkeit ,nach Wochen nun Antwort von Ihrer Versicherung wir mögen einen Termin benennen um das Fahrzeug von einem Ihrer Gutachter untersuchen zu lassen. Daraufhin schrieb ich zurück das sie mir bestätigen sollen das sie für diesen Bagatellschaden einen Gutachter haben wollen und ich dann einen unabhängigen GA beauftrage. Als Antwort kam das Sie dei Kosten für einen Gutachter nicht übernehmen wollen und ihren eigenen Gutachter nehmen wollen.
Was das für einer dann ist kann ich mir vorstellen
Wie ist die Rechtslage? Wer kann den Gutachter bestimmen.
Weiters Problem da meine Frau das Auto ja jeden Tag benötigt ist es längst repariert.

Danke
 
Eine weitere Begutachtung erscheint ja insofern sinnlos, da das Auto ja repariert ist...Du kannst ja dann ggf. eine Rep.-Rechnung vorlegen...
Bei der genannten Schaden-Höhe ist ein Gutachter auf Kosten der gegnerischen Versicherung nicht zulässig - es sei denn man bezahlt ihn selber. Aber auch hierbei gilt der 1. Satz.
Fotos vom Schaden + KVA sollten dem Sachverständigen der Vers. ausreichen können - vorausgesetzt der Verursacher ist definitiv schuldig, hat dies anerkannt, die pol. Ermittlungsakten geben den Hergang eindeutig her.
 
Hallo Miracelix,


dann zeige doch die Fahrzeughalterin an wegen Sachbeschädigung:mad:.Du hast deinen PKW doch ordnungsgemäß in der Werkstatt vorgestellt und hast den Kostenvoranschlag eingereicht. Wurde der Hergang bei der Polizei aufgenommen:confused:. Wenn du eine RSV hast rede mit einem Anwalt.

Gruß Buffy07
 
An der Schuld gibs keine Frage, Polizei hatte es auch alles aufgenommen. Mich sträubst nur vor einem Gutacher der von der gegenerischen Versicherung kommt. Ich hab da genug Erfahrungen gemacht das wann immer ein Gutachter von der Gegenseite bestimmt wird dieser niemals unparteiisch ist.
Schon allein die Aussage das sie einen Gutachter wollen aber keinen bezahlen wollen sagt ja schon alles.
 
Hallo,

soviel mir bekannt ist und selbst erlebt habe,kann ich selbst einen GA bestimmen und das GA der Versicherung zuschicken oder durch einen RA.
Die Kosten für einen GA wurde jetzt gespart, der PKW ist wie im Kostenvoranschlag repariert worden, also was will die Vers. noch:confused:.
Wenn die nicht zahlen, dann bleibt dir nur der Weg mit RA oder du erwägst einen Pfändungsbeschluss gegen den Unfallverursacher / Versicherung. Die Anzeige gegen den Unfallverursacher würde ich auf jeden Fall machen, dann kann der Versicherungsnehmer seiner Versicherung mal Dampf unter den Hintern machen...Vielleicht wird dann doch schnell bezahlt.

Gruß Buffy07
 
Vom Grundsatz her ist es aber so, dass der, der die Musi bezahlen soll auch das Recht hat zu gucken. Die Betonung liegt auf AUCH - man kann das nicht verweigern, wenn man fiktiv abrechnen will.

Nochmals - frag die Versicherung doch mal, was der GA den sehen will, wenn doch schon längst repariert ist. Auch ein eigener kann dann nix mehr sehen.

Zudem wird die Vers. Ihrer VN anbieten, den Schaden selber zu übernehmen, um die Hochstufung zu vermeiden.

Ich würde die Verursacherin noch man kontakten und auf direkte Zahlung an Dich drängen. Die Tatsache dass da die Versicherung im Spiel ist, lässt fast darauf schließen, dass sie den Schaden gegenüber der Vers. anders schildert, als die Polizei das sieht.
Wenn da nix zu holen ist - ein Schreiben des RA hilft wahre Wunder bei der Zahlungsmoral der Versicherer - oft reicht auch die Androhung.

@buffy: Warum Anzeige? War doch keine Fahrflucht so wie ich das verstanden habe.
 
..moin...
Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht, einen Gutachter SEINER Wahl zu nehmen.
In dieser Schadenshöhe wäre dann kein Gutachten sondern eine Reparaturkostenermittung herausgekommen.
Wäre aber durchaus denkbar daß diese höher ausgefallen wäre wie der KV, da kein Nutzungsausfall und/oder Wertminderung beim KV einer Werkstatt gerechnet wird....
In dem Falle würde man direkt dem Verursacher ohne Umleitung einen Mahnbescheid entsprechend der Reparaturrechnung mit Zahlungsziel von xx Tagen zukommen lassen....
 
Gerne - wenn ich wieder arbeiten bin - so in ca. 2 monaten... :)

Grundsätzlich hast Du ja recht - aber mal ganz im Ernst - warum sollte die Versicherung sonst bei der der Schadenhöhe (360 Eu) einen GA schicken wollen? Ausser der Verdacht auf Unregelmäßigkeit oder die Versicherungsnehmerin behauptet jetzt was ganz anderes.
Ich habe zwar als Geschädigter das Recht auf eigenen unabhängigen SV, aber nicht bei der Schadenhöhe.

Und wieso soll die Vers. nicht gucken dürfen?
 
Hallo miramoe,

ich habe als Geschädigter das RECHT mir die Werkstatt, den GA und den RA auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers zu nehmen:):D.
Ich würde jetzt einen Mahnbescheid mit Fristsetzung vom Gericht schicken lassen, wird darauf nicht reagiert ergeht der Pfändungsbeschluss.
Außerden bringst du den Verdacht hinein,dass etwas nicht stimmen könnte...:confused:Für 360€ das ich nicht lache...

Gruß Buffy07
 
vielen Dank für die vielen Antworten. Ich werde dann erst mal die Rechnung hinterherschicken . Das habe ich bis jetzt noch nicht getan weil ich nicht wusste ob ich das Fahrzeug überhaupt schon reparieren darf.Sollte die Versicherung dann immer noch rumspinnen werd ich wohl einen RA einschalten müssen.

Danke
 
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