Hallo,
ich kann Torfstecher nur zu stimmen. Im KFZ Bereich ist es so bei Haftpflicht - Schädeb hat der Geschädigte eine freie Gutachterwahl. Bis 1000 Euro Schaden wird jeder Gutachter sich mit der geg. Versicherung in Verbindung setzen zwecks Kostenübernahme. Bei Nagatellschäden darf er nur auf Wunsch des Auftraggebers tätig werden da kommt dann zu tragen, wer die Musik....
Anders bei Vollkaskoschäden, da hat der Versicherer das Recht der Gutachter Wahl.
Ich hoffe ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
LG Wolfgang