• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wenn Verwalter über unsere Gesundheit befinden

Cateye

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
11 Sep. 2006
Beiträge
1,059
Neulich in der VdK-Hauszeitung:

Ein Krankenhaus darf alleine nicht über eine verlängerte stationäre Behandlung eines Patienten über den Regelfall hinaus entscheiden. Die Entscheidung des Regelfalls eines stationären Krankenhausaufenthalts liegt alleine bei den zuständigen Krankenkassen. "Reiche eine ambulante Versorgung aus, müsse die Krankenkasse nicht die teuere stationäre bezahlen": (AZ GS 1/06 [Großer Senat des Bundessozialgerichtes]).


Dass heißt im Klartext: egal ob der Patient sich zu Hause selbst versorgen kann oder auch nicht, der Sachbearbeiter der Krankenkasse entscheidet über den Rauswurf aus den Krankenhaus. Unberücksichtigt hierbei bleibt, dass der Mensch kein marktwirtschaftliches Produkt ist und wir eigentlich noch immer in einem Sozialstaat leben!
 
Das heisst im Klartext "blutige Entlassung".
Da ich, wie Du weist, ja vor dem Problem stand, Leistenbrüche können auch ambulant operiert werden, habe ich mich für eine stationäre Behandlung entschieden. In einem Krankenhaus, können postoperative Probleme (nach der Operation auftretend) im Allgemeinen schneller und besser behandelt bzw. behoben werden, als vom Notarzt zu Hause und im Zweifel kommt dann noch der Transport im Tüta-Auto dazu.
Ich weis nicht, wie es in Arztpraxen bei ambulanten Operationen zugeht, jedenfalls ist meine Erfahrung in Kliniken, dass ambulante Patienten so zu sagen am Katzentisch sitzen, keiner ist richtig zuständig und eine Klingel gibt es auch nicht.
Hier mal ein Erfahrungsbericht einer Blasenspiegelung in einer urologischen Ambulanz.
1. Keine vernünftige Umkleide, die Privatsachen liegen in irgendeinem Büro.
2. Bis zur Untersuchung, geht man in dem berühmten Klinikhemd (blanker Po) über den Flur, auf dem das temporäre Bett steht.
3. Nach der Untersuchung und dem Aufwachen liegt man auf dem Flur, 10 m weiter Publikumsverkehr und die Ringerlösung tropft in die Vene.
4. Freilassungstermin, nach dem Urinieren, nur blanker Po, Publikumsverkehr, Ständer mit Ringerlösung passt nicht durch die Klotür, also wird mit ausgestrecktem Arm und einer Hand am Schniedelwutz versucht zu pinkeln, doch es kommt scheinbar schieres Blut und es scheint nicht aufzuhören. Na ja, meine Rücksichtnahme hörte auf und bluttropfend, meinen Infusionsständer an der anderen Hand, flüchtete ich zurück in mein Bett auf dem Flur.
Ihr könnt Euch vorstellen, dass ich kochte.
5. Dankbarerweise kam der Klinikchef mit einem evtl. wichtigen Besucher vorbei. Den bin ich natürlich gleich angegangen und als er sagte, ich sollte mich mässigen, wies ich ihn auf die vergangene Vollnarkose hin und dass ich dadurch vorübergehend § 51 hätte ( unzurechnungsfähig wäre ).
6. Nun ich hatte vollen Erfolg, einen eigenen Arzt im Praktikum, einen separaten Raum und eine ausreichende Erklärung für die Blutung.
7. Nun es ist ja gut ausgegangen, aber die nächste Untersuchung habe stationär machen lassen. Mein einweisender Arzt betonte evtl. Komplikationen.
Man kann also ein bischen dran drehen, auch als Kassenpatient.
 
Zuletzt bearbeitet:
Top