Neulich in der VdK-Hauszeitung:
Ein Krankenhaus darf alleine nicht über eine verlängerte stationäre Behandlung eines Patienten über den Regelfall hinaus entscheiden. Die Entscheidung des Regelfalls eines stationären Krankenhausaufenthalts liegt alleine bei den zuständigen Krankenkassen. "Reiche eine ambulante Versorgung aus, müsse die Krankenkasse nicht die teuere stationäre bezahlen": (AZ GS 1/06 [Großer Senat des Bundessozialgerichtes]).
Dass heißt im Klartext: egal ob der Patient sich zu Hause selbst versorgen kann oder auch nicht, der Sachbearbeiter der Krankenkasse entscheidet über den Rauswurf aus den Krankenhaus. Unberücksichtigt hierbei bleibt, dass der Mensch kein marktwirtschaftliches Produkt ist und wir eigentlich noch immer in einem Sozialstaat leben!
Ein Krankenhaus darf alleine nicht über eine verlängerte stationäre Behandlung eines Patienten über den Regelfall hinaus entscheiden. Die Entscheidung des Regelfalls eines stationären Krankenhausaufenthalts liegt alleine bei den zuständigen Krankenkassen. "Reiche eine ambulante Versorgung aus, müsse die Krankenkasse nicht die teuere stationäre bezahlen": (AZ GS 1/06 [Großer Senat des Bundessozialgerichtes]).
Dass heißt im Klartext: egal ob der Patient sich zu Hause selbst versorgen kann oder auch nicht, der Sachbearbeiter der Krankenkasse entscheidet über den Rauswurf aus den Krankenhaus. Unberücksichtigt hierbei bleibt, dass der Mensch kein marktwirtschaftliches Produkt ist und wir eigentlich noch immer in einem Sozialstaat leben!