Hallo an alle,
was macht ihr wenn mehrere Träger im Boot sind?
Bei mir ist dies die Krankenkasse (KK), die Pflegekasse der Krankenkasse (PK) und für den bisher anerkannten Teil die Berufsgenossenschaft (BG).
Worum geht es?
Es wurden Zusatzteile für meinen Rollstuhl verschrieben, ohne die ich selbständig noch mehr eingeschränkt bin. Nun betreffen diese Teile die (noch) nicht anerkannt sind durch die BG.
Nun ist auch noch der Typ vom Sanitätshaus stinkig, weil ich einen Widerspruch eingelegt habe (er war informiert) und sie es doch schon weitergeschickt haben und die Verschreibung doch auch so zählen würde.
Stimmt das? Zählt die Verschreibung auch für die BG wenn sie nicht durch den BG-Arzt erteilt wurde?
Ich weiß eine Menge Fragen, vielleicht habt ihr ähnliches durch und könnt mir erstmal aus dem Gröbsten der Fragen heraushelfen.
Auf die Teile warte ich nun schon wieder Monate!
viele Grüße
was macht ihr wenn mehrere Träger im Boot sind?
Bei mir ist dies die Krankenkasse (KK), die Pflegekasse der Krankenkasse (PK) und für den bisher anerkannten Teil die Berufsgenossenschaft (BG).
Worum geht es?
Es wurden Zusatzteile für meinen Rollstuhl verschrieben, ohne die ich selbständig noch mehr eingeschränkt bin. Nun betreffen diese Teile die (noch) nicht anerkannt sind durch die BG.
- Also wurden die Verschreibungen vom Sanitätshaus an die PK geschickt.
Diese sehen sich nicht als zuständig, da ja der Rollstuhl bereits vorhanden ist und das nur eine Reparatur ist.
Schicken es also weiter an die KK im eigenen Haus! - Die KK fühlt sich nun widerum nicht zuständig, da es den Rollstuhl ja schon gibt und dieser durch die BG bezahlt wurde und es sich noch dazu um Reparatur handelt (es handelt sich aber um Änderungen und neue Anbauten)!
- Geht zurück ans Sanitätshaus mit der Ablehnung der Kostenübernahme und Bitte um Weiterleitung an BG (es handelt sich aber nicht um ein BGliches Rezept).
- Widerspruch eingelegt bei KK!
- Erneut abgelehnt durch KK und PK!
- Sanitätshaus hat unterdessen bereits Unterlagen an BG geschickt, die sich natürlich nicht äußern.
- Selbst BG-Arzt angeschrieben mit Kopie der Ablehnung durch KK - warte auf Antwort.
Nun ist auch noch der Typ vom Sanitätshaus stinkig, weil ich einen Widerspruch eingelegt habe (er war informiert) und sie es doch schon weitergeschickt haben und die Verschreibung doch auch so zählen würde.
Stimmt das? Zählt die Verschreibung auch für die BG wenn sie nicht durch den BG-Arzt erteilt wurde?
Ich weiß eine Menge Fragen, vielleicht habt ihr ähnliches durch und könnt mir erstmal aus dem Gröbsten der Fragen heraushelfen.
Auf die Teile warte ich nun schon wieder Monate!
viele Grüße