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Wenn es nicht so traurig wäre....

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,875
Ort
Berlin
Hallo,

ich habe lange überlegt, ob es Sinn macht, hier über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts über zivile Verfahren zu veröffentlichen.
Nachdem aber mein eigener Termin am Samstag mal einfach um 6 Monate nach hinten geschoben wurde......

Hier die Meldung:
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht der Bürger auf ein zügiges Verfahren auch in Zivilprozessen gestärkt. Hintergrund war ein seit mehr als 20 Jahren andauernder Schadensersatzprozess. Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde einer Frau statt, die seit mehr als 20 Jahren einen Schadenersatzprozess führt. Sie betonen in ihrem am Freitag veröffentlichten Beschluss das im Grundgesetz verankerte Recht auf effektiven Rechtsschutz.
Zwar habe die Frau auch selbst mit Anwaltswechseln, Klageänderungen und Befangenheitsanträgen zu den Verfahrenverzögerungen beigetragen. Das Landgericht Hamburg habe dennoch das Beschleunigungsgebot missachtet. Nach 22 Jahren sei die Grenze des "noch Hinnehmbaren deutlich überschritten", heißt es in dem einstimmigen Beschluss.
Unverzüglich Maßnahmen ergreifen
Bisher hatte das Bundesverfassungsgericht das Beschleunigungsgebot vor allem in Strafverfahren betont. Jetzt wurde auch in einem Zivilprozess die überlange Verfahrensdauer gerügt. Dem Landgericht Hamburg wurde aufgegeben, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Verfahren bestmöglich zu fördern. Dazu müsse auch das Präsidium des Landgerichts durch geeignete Rahmenbedingungen beitragen.
Im konkreten Fall waren 1986 mehrere Grundstücke der Eigentümerin mit Kiesvorkommen zwangsversteigert worden, weil die Bank im letzten Moment ihre Kreditzusage zurückgezogen hatte. Die Eigentümerin verklagte daraufhin das Kreditinstitut auf Schadenersatz, die Grundstücke seien weit unter Wert verschleudert worden. Im Jahr 1990 wurde der frühren Eigentümerin zwar dem Grunde nach ein Schadenersatzanspruch zugesprochen, über die Höhe wird aber bis heute gestritten.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2662/06)

22 Jahre Verfahren vor einem LSG wegen Schadensersatz.....Ich kann es nicht fassen.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
ich kämpfe auch seit 9 Jahren gegen die Mafia BG, TAD, GA und mehr oder weniger willigen Gerichten.
Eine andere Kammer am LSG hat jetzt das Verfahren an sich gezogen (warum wieso keine Information) und den 4. Prof. mit einem GA nach Aktenlage beauftragt. Na wir warten dann mal wieder, obwohl noch ein Verfahren wg. einer beratungsärztlichen Stellungnahme vor dem SG aussteht.
Ich beabsichtige mein "10 Jähriges" zu feiern, Sponsoren werden gesucht.
MfG Paro
 
Moin, Ihr Beiden,

ich befürchte auch das Schlimmste. Nach drei Jahren seit UE gehe ich jetzt in den Widerspruch gegen die Ablehnung meiner Verletztenrente.

Heute sende ich Dir, Seenixe mal ein paar Sonnenstrahlen für den langen Atem und Hut ab, Paro, daß Du schon so lange durchhältst.

Grüße Euch aus nordisch Nord

Laverda
 
interessant

hallo leidensgenossen,

mein fall zieht sich seit mittlerweile 22jahren (das ereignis ist 23jahre her) hin.

auch wenn das erste trinkgeld nach 6jahren floss, so ist´s doch müßig.

vergessen wir aber nicht, daß es immer jemanden gibt, dem es schlechter ergeht..

lg y
 
Hi,Komme auch in den Klub 9 Jahre bis jetzt.Das beste warte seit 2 Monaten auf einen vom Gericht beauftragten Gutachter,nun kam ein Brief in dem der Gutachter schreibt das Er keine Gutachten mehr macht,jetzt warte ich auf einen anderen.LG Eruch
 
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