Hallo,
ich habe lange überlegt, ob es Sinn macht, hier über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts über zivile Verfahren zu veröffentlichen.
Nachdem aber mein eigener Termin am Samstag mal einfach um 6 Monate nach hinten geschoben wurde......
Hier die Meldung:
22 Jahre Verfahren vor einem LSG wegen Schadensersatz.....Ich kann es nicht fassen.
Gruß von der Seenixe
ich habe lange überlegt, ob es Sinn macht, hier über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts über zivile Verfahren zu veröffentlichen.
Nachdem aber mein eigener Termin am Samstag mal einfach um 6 Monate nach hinten geschoben wurde......
Hier die Meldung:
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht der Bürger auf ein zügiges Verfahren auch in Zivilprozessen gestärkt. Hintergrund war ein seit mehr als 20 Jahren andauernder Schadensersatzprozess. Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde einer Frau statt, die seit mehr als 20 Jahren einen Schadenersatzprozess führt. Sie betonen in ihrem am Freitag veröffentlichten Beschluss das im Grundgesetz verankerte Recht auf effektiven Rechtsschutz.
Zwar habe die Frau auch selbst mit Anwaltswechseln, Klageänderungen und Befangenheitsanträgen zu den Verfahrenverzögerungen beigetragen. Das Landgericht Hamburg habe dennoch das Beschleunigungsgebot missachtet. Nach 22 Jahren sei die Grenze des "noch Hinnehmbaren deutlich überschritten", heißt es in dem einstimmigen Beschluss.
Unverzüglich Maßnahmen ergreifen
Bisher hatte das Bundesverfassungsgericht das Beschleunigungsgebot vor allem in Strafverfahren betont. Jetzt wurde auch in einem Zivilprozess die überlange Verfahrensdauer gerügt. Dem Landgericht Hamburg wurde aufgegeben, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Verfahren bestmöglich zu fördern. Dazu müsse auch das Präsidium des Landgerichts durch geeignete Rahmenbedingungen beitragen.
Im konkreten Fall waren 1986 mehrere Grundstücke der Eigentümerin mit Kiesvorkommen zwangsversteigert worden, weil die Bank im letzten Moment ihre Kreditzusage zurückgezogen hatte. Die Eigentümerin verklagte daraufhin das Kreditinstitut auf Schadenersatz, die Grundstücke seien weit unter Wert verschleudert worden. Im Jahr 1990 wurde der frühren Eigentümerin zwar dem Grunde nach ein Schadenersatzanspruch zugesprochen, über die Höhe wird aber bis heute gestritten.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2662/06)
22 Jahre Verfahren vor einem LSG wegen Schadensersatz.....Ich kann es nicht fassen.
Gruß von der Seenixe