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Wenn Berufsgenossenschaft NEIN sagt

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,258
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo Zusammen,

unter dieser Überschrift gibt es einen Artikel in der Ausgabe Brücke 2/2010 von Klaus Weber (BG ETEM).

http://www.bgetem.de/aktuell/ap_bruecke.html

Seite 28 - 29

Statistik: 2008 erteilte die BG 10.292 Bescheide, rund 7 % haben Klage beim SG erhoben.
In 701 Verfahren wurden 41 Entscheidungen zugunsten des Versicherten ausgesprochen.
Dies zeigt, dass die Renten- und Widerspruchausschüsse sowie die SB in aller Regel sorgfältig und fachkundig ermitteln und entschieden haben!:rolleyes:
-Anmerkung: Mit Hilfe von Gutachtern die im Prinzip Verbrecher sind-

Viel Spaß beim lesen
 
Hallo oerni,

leider wird nicht aufgeführt, wieviele Verfahren mit einem Vergleich geschlossen wurden

Ich habe nicht Alles gelesen .... weißt Du zufälligerweise auch, ob die restlichen 660 Entscheidungen endgültig oder noch offen sind? Geht das irgendwo hervor? Wahrscheinlich nicht, oder?

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo oerni,

"glaube keiner Statistik, die Du nicht selber erstellt hast!"

In diesem Sinne

Pit
 
Hallo Pit,

das heißt "gefälscht" hast :))

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo Herzblut,

ich habe die Statistik nicht komplett gelesen, nur was in dem Artikel geschrieben steht.
Aber auf der Webseite ist diese extra verlinkt.

Wer glaubt schon den Zahlen der Berufsgenossenschaften?

Zudem ist die Aussage zur sorgfältigen Ermittlung eh der Hammer ;-).
 
Hallo,

Ich glaube schon den "Zahlen" der BG'n,
nur wie Herzblut schon erwähnt hat, fehlt die Anzahl der Vergleiche.

1. Die meisten klagen nicht
2. da vom ersten Tag des Unfalles mit der Aufnahme des UO's im KH
- oder der Vorstellung beim D-Arzt, unterlassen, runtergespielt, vergessen wird,
- Unterlagen verschwinden-so dass Zusammenhänge nicht mehr nachvollziehbar,
- schwer zu beweisen sind, dies sich im weiteren Heilungsverlauf fortsetzt,
- was dann in abschliessenden Begutachtungen beendet wird.

Weswegen schon von der Anlage her-die meisten Bescheide "wasserdicht"
sind, die Gerichte-also Richter es sehr schwer haben, wenn sie es denn auch
wollten, ein gerechtes Urteil für den Kläger zu erlassen.

Dazu kommt, das vom Gericht, beauftragte Gutachter, für beide Seiten,
also auch für Versicherungen arbeiten, dadurch weder zur objektiven Klärung,
des jeweiligen Falles beitragen und schon überhaupt nicht zum gerechten Abschluss des Falles.
Dazu kommt noch, nicht nur das die Gutachter, sich gegenüber Ihrer sonstigen
Arbeitgeber verpflichtet fühlen, sondern sie müssten dann,
vorher ergangene Gutachten in Frage stellen und sie verwerfen.

Wie war das mit der Krähe........?

Gruss
maja
 
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