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Wenn Arbeiter ihren Lohn zurückzahlen müssen

beilitz

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Nov. 2006
Beiträge
141
Ort
bei Berlin im Barnim
Hallo Miteinander,

gestern Abend habe ich einen Beitrag bei "Report München" gesehen, der mich sprachlos machte:

http://www.br-online.de/das-erste/r...ichtsvollzieher-insolvenz-ID1232712933296.xml

Es ging dort um die Insolvenz eines Unternehmens, deren Insolvenzverwalter von den Mitarbeitern den gezahlten Lohn zurück forderte.
In einem Interview erklärte er dann auch noch, dass das völlig ligitim sei und im Insolvenzrecht verankert ist.

Da werden Menschen neben dem Verlust ihres Arbeitsplatzes in die Privatinsolvenz getrieben und das auch noch abgesichert durch Gesetzgebung!

Da frage ich mich doch, was sind das für Volksvertreter, die solche Gesetze schaffen?
Wie kann es sein, dass man für seine eingebrachte Arbeitskraft auch noch damit bestraft wird, dass man das erhaltene Entgeld wieder zurück geben muß?

Es ist für mich immer noch schwer zu glauben, dass so etwas in der heutigen Zeit, wo man den Feudalismus schon lange abgeschafft hat, Tagesgeschäft ist.

Oder wie seht Ihr das?

Gruß Beilitz
 
Hallo beilitz, ich weis nicht ob es derselbe Fall ist über den auch schon der MDR berichtet hat. Aber es gibt schon rechtlich einen gewissen Unterschied zwischen dem Unternehmer der durch seine Firma ein gewisses Risiko zu tragen hat wenn dies nicht gerade eine GmbH ist. Aber dafür auch entsprechend bezahlt wird! meinetwegen als (Familien)unternehmer! Bei einem Arbeitnehmer sieht die Sache ganz anders aus er ist abhängig vom Arbeitgeber! er muss also wenn es eine Insolvenz gibt nicht gleich sein letztes Hemd verkaufe! die Pfändungsfreigrenzen siehe Link unten!
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Ein Arbeitnehmer hat da gewisse Pfändungsfreigrenzen die immer gewahrt bleiben müssen! Egal ob die ehemalige Ehefrau oder ein Insolvenzverwalter nachfragt! Unpfändbar sind gemäß § 850a ZPO: 50% der Mehrarbeitsvergütung das Urlaubsgeld (das individuell oder kollektiv vereinbart werden muss) und auch der Urlaubsabgeltungsanspruch (h.M. BAG); Aber beachte: Das Urlaubsentgelt (also das normale Arbeitsentgelt) ist pfändbar Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige Zulagen Weihnachtsvergütungen bis zu 50% des monatlichen Arbeitseinkommens (höchstens aber bis zu 500 Euro); Beachte: hierzu zählen auch Weihnachtsgratifikationen und 13. Monatsentgelt Heirats- und Geburtsbeihilfen Erziehungsgelder (nach dem BErzGG), Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge Sterbe- und Gnadenbezüge sowie Blindenzulagen. ------------------------------------------------------------------------------------------
Dies gilt im normalen Arbeitsverhältnis! Bei Insolvenzen sollte man besser vors Arbeitsgericht gehen um dies abzuklären! Denn die Insolvenzverwalter sagen schlicht wir gehen vom § 130 Insolvenzordnung aus und der gibt dies nun einmal her! Also sollte man bevor man seinen letzten Groschen (meinetwegen auch Cent) von der Sparkasse holt doch einmal das ganze vorm Arbeitsgericht klären lassen! http://www.mdr.de/exakt/4484545.html Gruss Joachim ------------------------------------------------------------------------------------------
Sorry - aber manchmal klappt dies nicht mit der Format. so das alles auf einem Haufen...trotz mehrmaligen Änderungsversuch aber vielleicht kommt auch so rüber um was es geht? http://www.akademie.de/private-fina...-pfaendungstabelle-pfaendungsfreigrenzen.html
 
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