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Wenn Ärzte fehler machen!

Hollis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
995
Ort
Raum Ludwigshafen/Mannheim
Hallo,

hier ein Hörbeitrag aus der Ard Mediathek - hier wird über Pfuschärzte gesprochen.

zum anhören:

Es diskutieren: Dr. Michaela Bürgle - Fachanwältin, Frankfurt am Main, Prof. Dr. Robert Jütte - Medizin-Historiker, Stuttgart, Prof. Dr. Urban Wiesing - Medizin-Ethiker, Tübingen

Die Webseite der Rechtsanwältin Dr. Michaela Bürgle habe ich auch hier ausfindig gemacht!

Vielleicht hat hier im Forum bereits Erfahrungen gemacht mit Ihr. Würde mich interessieren, weil Sie Geschädigten in ganz Deutschland vertritt und ich selbst auf der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt bin.

gruß

Hollis
 
Hallo Hollis,

danke für den Link.
Ich nahm mir die Zeit und hörte mir den Beitrag an.
Kann Dir leider nicht weiter helfen, da ich eine andere Anwältin für Arzthaftung habe. Ob die gut ist weiß ich nicht. Das wird sich heraus stellen.

MFG Pharao50
 
Hallo natascha,

vielen Dank, genauso etwas habe ich schon seit längerem gesucht. Nur kann ich mir kein Privatgutachten für 1900-3000 € je nach Umfang nicht mehr leisten, vermutlich die wenigsten hier!

gruß

Hollis
 
Hallo Hollis

Einige Gesichtspunke dazu.

zitat
Nur kann ich mir kein Privatgutachten für 1900-3000 € je nach Umfang nicht mehr leisten,

richtig , nur sag ich mir was man nicht im Geldbeutel rumträgt sollte man kompensieren können . Wie die Muskelhypothek beim Hausbau.

Glaub mir ich habe mir auch den angelesenen Erfahrungsschatz zu eigen machen müssen.


So sprüche von
Psychiatrisierung

von Pat wie ich ständig lesen muß , auch in Gutachten von Verunfallten sind reine Körperverletzung und dienen nur zur Schadensabwehr.

sowas gibts bei mir nicht, dagegen ist sofort vorzugehen.

Mit den nötigen Selbstvertrauen sind deshalb diesen Scharlatane der Medizin und Justiz auch zu begegnen.

Meine Signatur letztens in einem Beitrag mit Honda endete mit

"nemo me impune laccesit"

dies nicht ohne Grund hatte aber nichts mit Honda zu tun, hinterfragt wurde der spruch ohnehin von keinem. Bezieht sich jedoch auf meine Geschäftsfreund.

Warum? ich lasse mir von diesen Fachidioten und Gängstern aufgrund von bei mir vorliegenden Sachverhalt die du ja auszugsweise kennst nichts gefallen, und bin besser informiert wie die.

Die wagen schon nicht einmal sowas bei mir auch nur ansatzweise anzudeuten, aber dazu muß man sich erst die Sachkenntnis aneignen.

Wer vollgedröhnt ist ,wirds vermutlich auch nicht können.

Es sollt sogar vorkommen Pat. Schreiben aufgrund ihrer vorarbeit ihr Gutachten dann sogar selbst.

Und die 2500 Euro zahlt die Gegenseite wie bei mir. Immer nachdenken warum sollte ein Gutachten für BG;Versicherung und Rentenangelegenheiten billig erstellt werden, der Gesetzgeber läßt da Handlungsspielraum nur einfordern mußte es selbst. Es geht.

Somit ist der einwand ""vermutlich die wenigsten hier"" nicht unbedingt immer zutreffend. Und das wort"" mehr"" vermutlich zu spät bedacht wurde.

zitat:genauso etwas habe ich schon seit längerem gesucht.

jetzt haste ja mal wenigsten ein Prospekt hollis , benötigste noch andere Prospekte teil es mir mit
So ein erlittenes Hobby als UO kann nähmlich lange zeit in anspruch nehmen. grins

http://www.onlinezeitung24.de/article/225

nur ein aufgeklärter Bürger/UO ist ein mündiger Bürger/UO.


in diesem sinn vg natascha
 
Hallo

Was verdienen Ärzte an UNIs, hier Gehaltsangaben ost/west ab 1.5.09

Einigung bei Tarifverhandlungen für Uni-Ärzte erzielt .Zahlen und Fakten.

Leipzig/Berlin – Die rund 22.000 Ärzte an Universitätskliniken können ab Mai mit Gehaltssteigerungen rechnen. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einigte sich am Freitag in Leipzig auf einen neuen Tarifvertrag, wie die Gewerkschaft mitteilte. Die Große Tarifkommission des Marburger Bundes stimmte dem Abschluss am Samstag zu.

http://www.aerzteblatt.de/nachricht...arifverhandlungen_fuer_Uni-Aerzte_erzielt.htm

Die Gehälter der KK und KV Vorstände konnten leider nicht exakt ermittelt werden, Spitzenverdiener bringes es auf ca 250.000 Euros per anno. Sondervergünstigungen nicht mit eingerechnet.

http://www.gomopa.net/insider-foren/Vorstand/Vorstand.html

Krankenversicherungen - alles andere als sparsam

Die Vorstandsgehälter bei den gesetzlichen Krankenversicherungen sind kräftig gestiegen. Seit Anfang des Jahres ist die Techniker Krankenkasse (TK) die größte Kasse Deutschlands. Durch die Fusion mit der IKK Direkt stieg die Zahl der TK-Versicherten auf mehr als 7,1 Millionen. TK-Chef Norbert Klusen hat diese Entwicklung vorweggenommen, jedenfalls was sein Gehalt angeht. Schon 2008 stieg er zum absoluten Spitzenverdiener unter den Kassenchefs auf: 245.781,18 Euro betrug sein Gehalt, im Vergleich...

245.781,18 Euro Gehalt für den Vorstand ist kein Aprilscherz, bei KK rollt und boomt der Rubel durch Beitragszahler wie noch nie .

Das durchschnittseinkommen der Ärzte bewegt sich bei weit über 100.000 Euros per anno. etwaige sonderzahlungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Hallo Hollis was ist das :blond ,kleidergr. gefühlte 38. grösse ca. 1,70m ,Promotion auf dem Gebiet des Strafprozessrechts ,
Mitautorin des Fachbuchs "Die strafprozessualen Beweisverwertungsverbote" und sieht noch dazu verdammt gut aus.

vg natascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hollis

hier beweissicherung um gegen deine korrupten ÄRZTE vorzugehen.

http://www.docslaw.de/beweismittel.htm

Erhebliche Defizite Ein nicht unerheblicher Teil der Arzthaftungsprozesse wird verloren, weil der Patient die tatsächlich gegebenen Behandlungsfehler nicht beweisen kann. Beweismittel werden sehr häufig entweder gar nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gesichert.
Wichtig: Sichern Sie beim geringsten Behandlungsfehlerverdacht möglichst frühzeitig und umfassend Beweismittel!
Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten, denen je nach konkretem medizinischen Sachverhalt unterschiedliche Bedeutung zukommt.
Hier nur einige Beispiele:
  • Führen eines möglichst exakten Gedächtnisprotokolls
  • Sicherung der Krankenakte, Kopieren/Fotografieren von Befunden, Aufklärungsunterlagen und sonstigen Schriftstücken
  • Anfertigung von Fotos und/oder Videos Ihres aktuellen Zustands
  • Gespräche mit anderen Patienten, Ärzten und medizinischem Personal
  • Aufbewahren von Gegenständen (z.B. Prothesen), Visitenkarten, Garantiescheinen, Prospekten etc.
  • Notieren der Namen und Anschriften anderer (ggf. betroffener) Patienten
HörenSie genau hin, wenn sich Ärzte und medizinisches Personal unterhalten und notieren Sie sich relevante Bemerkungen (wenn möglich mit dem Namen der Person, die sich entsprechend geäußert hat).
Unterhalten Sie sich mit verschiedenen Mitpatienten über die Qualität der Versorgung sowie deren Eindrücke und Erfahrungen. Nicht selten sind von bestimmten Fehlern gleich mehrere andere Patienten betroffen. Derartige Gespräche können auch in nachbehandelnden Kliniken (z. B. Reha-Einrichtungen) wertvolle Anhaltspunkte für Versäumnisse der Vorbehandler ergeben.
Geben Sie auf keinen Fall Beweismittel aus der Hand! Dies gilt insbesondere für z.B. fehlerhaft gefertigte oder ausgewählte Prothesen und ähnliche Hilfsmittel. Im Nachhinein lässt sich sonst der Fehler ohne Vorlage des damals verordneten Originals nur schwer nachweisen. Falls Sie jedoch eine Rückgabe nicht vermeiden können, empfiehlt sich dringend die vorherige Fertigung von Fotos oder Videos - im Idealfall durch neutrale Dritte (= bessere Zeugen).
Ganz wichtig: Besorgen Sie sich beim geringsten Behandlungsfehlerverdacht vor allem sofort Ihre Unterlagen. Ein Operationsbericht muss z.B. in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Eingriff verfasst werden. Lassen Sie sich nicht vertrösten!
Lesen Sie die Arztbriefe und andere Krankenunterlagen sorgfältig oder lassen Sie sich diese erläutern und achten Sie auf eine lückenhafte oder unzutreffende Darstellung Ihres Gesundheitszustandes oder Ihrer Äußerungen.
Beispiele:
1 Im Entlassungsbericht wird angegeben, Sie hätten voll mobilisiert und in gutem Allgemeinzustand das Krankenhaus verlassen. In Wirklichkeit war Ihnen dies nur mit fremder Hilfe möglich, außerdem hatten Sie nach wie vor Temperatur und litten unter starken Schmerzen.
2 In Ihren Angaben zur Vorgeschichte oder den von Ihnen geklagten aktuellen Beschwerden fehlen wichtige Details, die Sie den Ärzten jedoch ausdrücklich mitgeteilt haben.
3 Es sind Untersuchungen eingetragen, die gar nicht durchgeführt worden sind.

Falls Sie derartige Fehler in den Unterlagen entdecken, bestehen Sie den Ärzten gegenüber hartnäckig auf einer umgehenden Korrektur. Falls man dem nicht nachkommen möchte, weisen Sie die Klinikleitung und Ihre Krankenkasse schriftlich umgehend auf die unzutreffende Darstellung hin, und zwar so, dass diese sich dazu äußern müssen (z. B. in Form einer Frage, was nun weiter zu tun sei usw.). Lassen Sie von einem anderen Arzt in engem zeitlichen Zusammenhang Ihren aktuellen Zustand feststellen und sich dessen Befund in Kopie aushändigen.
Wozu der ganze Aufwand gut sein soll? In den meisten Fällen kann man getrost darauf verzichten. Steht jedoch ein Behandlungsfehlervorwurf im Raum, ist die in sämtlichen Details zutreffende Wiedergabe des Behandlungsgeschehens von äußerster Wichtigkeit. Denn bei der Beurteilung medizinischer Sachverhalte geht jeder Gutachter in erster Linie von der ihm vorliegenden Behandlungsdokumentation aus. Nach diesen Aufzeichnungen entscheidet sich in aller Regel, ob eine Fehlbehandlung bejaht oder verneint wird. Entsprechen die Eintragungen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, ist es für den Patienten äußerst schwierig, dies nachträglich zu beweisen.
Beispiel: Im Narkoseprotokoll ist die Operationsdauer viel zu kurz angegeben. Hat der normalerweise zweistündige Eingriff in Ihrem Fall über 5 Stunden gedauert, kann dies in der Regel als deutliches Indiz für intraoperative Komplikationen auf Chirurgen- oder Anästhesistenseite gewertet werden. Wird die ungewöhnlich lange Dauer der Operation anschließend weder im Anästhesieprotokoll vermerkt noch Ihnen gegenüber angesprochen, spricht einiges für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Das gilt auch, wenn in einem derartigen Fall im Operationsbericht ein ganz gewöhnlicher Verlauf des Eingriffs beschrieben wird. Sofern Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall alles zutreffend dokumentiert ist, lassen Sie die Unterlagen am besten von einem unabhängigen Mediziner prüfen.
Tipp für Patienten
Falls Sie den Verdacht einer Manipulation der Behandlungsunterlagen haben, behalten Sie diesen unbedingt für sich. Leisten Sie sich keine unvorsichtige Äußerung gegenüber irgendwelchen Mitarbeitern der entsprechenden Praxis/Klinik bzw. gegenüber anderen beteiligten Stellen. Wenden Sie sich lieber direkt an einen Anwalt oder einen unabhängigen Mediziner, um dem Verdacht auf geeignete Weise nachzugehen.
Tipps für Ärzte und medizinisches Personal
1 Achten Sie auf eigene unbedachte Äußerungen gegenüber dem Patienten. Aufgeschnappte Gesprächsfetzen und aus dem Zusammenhang gerissene Gesprächspassagen sind geeignet, beim Patienten den Eindruck eines nicht normalen Behandlungsverlaufs zu erwecken, obwohl eigentlich alles in Ordnung ist.
2 Scheuen Sie aber in begründeten Fällen nicht davor zurück, den Patienten in geeigneter Form (ggf. nach Rücksprache mit dem Haftpflichtversicherer) auf eigene oder fremde Fehler aufmerksam zu machen. Dies gilt vor allem dann, wenn das Ergebnis einer fehlerhaften (Vor-)Behandlung ein umgehendes Handeln erfordert, um den Gesundheitsschaden des Patienten zu mildern oder gar nicht erst eintreten zu lassen.
3 Das Unterlassen der notwendigen Maßnahmen unter dem Aspekt des Kollegenschutzes kann einen weiteren Behandlungsfehlervorwurf - in diesem Fall gegen Sie selbst - begründen.
4 Und bei eigenen Fehlern gilt: Durch ein - leider viel zu selten geführtes - vernünftiges Gespräch mit dem Patienten könnte ein großer Teil der Arzthaftungsprozesse vermieden werden. Oft ist es der schroffe Ton, das hartnäckige Verweigern jeglichen Verständnisses für den Patienten sowie die rigorose Ablehnung eines auch noch so kleinen Einlenkens seitens des Arztes oder Krankenhauses, das den Patienten zum Anwalt treibt. Sprechen Sie vorsichtshalber vorher mit Ihrem Haftpflichtversicherer.


Benutze auch deine möglichkeit der beweislastumkehr,diese nutzt leider kein verpfuschter geschädigter.


in diesem sinn viel erfolg und

vg natascha
 
Hallo,ich möchte hier kurz meinen Fall bewschreiben und um eure Meinung bitten.
Am 14.01.2008 hatte ich einen AU morgens 7 uhr 15 Einlieferung in BGU.DIAGNOSE:Schienbeinbruch Nachmittags wurde operiert und an Schien-und Wadenbein
Metallschienen angeschraubt.Nach 2 Tagen wurde ich auf Station verlegt als Zulegung in 3
Bettzimmer.Nach 6Tagen war das Bein immer noch in einem erbärmlichen Zustand.Ich hatte
das Gefühl das ich dieses Bein verlieren würde,was meine Frau dem Arzt gegenüber erwähnte.Der Arzt kam am nächsten Morgen und sagte sie haben eine Infektion,vielleicht
müssen wir nochmal operieren,wir drücken mal Daumen.Daumen drücken und Octenisept-
umschläge waren die Mittel der Wahl.Nach weiteren 2 Wochen stand morgens ein Arzt an meinem Bett und meinte:wenn wir sie so entlassen werden sie nicht froh und wir auch nicht.Am nächsten morgen stand wiederein anderer Arzt am Bett und sagte mir das
ich nah hause kann(Autsch)Zwei Tage später beim D-Arzt die Aussage:um Gottes willen,
wer hat sie denn so entlassen.5 Tage später Einweisung in BGU durch D-Arzt.
Und jetzt ging es los.Entfernung von Weichteilgewebe (12 x30cm aussen 15x 30 innen).
Ich konnte beim Verbandwechsel meine Knochen sehen,geil.3 Tage später wurde noch ein Fixateur externe eingebaut.Diese Wunden wurde ca 14 Tage versorgt.Dann wurde
während einer neuen Op ein Teil des defekten und infizierten Schienbeinknochens entfernt der Weichteildefekt mit einer Latisimus dorsi Plastik verschlossen.Nach 3Tagen
wurde ein Hospizkeim gefunden.Quarantäne 5 Wochen Einzelhaft auf dem Rücken mit
hochgebundenem Bein.Dann wieder Entlassung :weil man diesen Keim besser wegkriegt:
Der Fuß schwamm im Eiter.Aber trotzdem zu hause von meiner Frau versorgt.Dann Entwarnung,keine Keime mehr.Sofort machte meine Frau einen Ambulanztermin klar.
Resultat sofortige einweisung.Nach 2Tagen Nachricht vom Hausarzt der letzte Abstrich
war positiv.Wieder Quarantäne 6 Wochen Einzelhaft.Endlich keine Keime mehr.3 Tage
später Einbau eines Transportsegment zum Bewegen des operativ gebrochenen Knochens.Nach3 Wochen Entlassung nach hause und täglich den Knochen transportieren.
Dann nach 6 Wochen.Mittwochs beim D-Arzt Hier wurde wie zu hause der Fixateur versorgt.Donnerstagvormittags fühlt sich das Bein komisch an.meine Frau packt das Bein aus und schreit .Der untere Bereich wimmelt von Maden.Meine Frau war fertig,Der D-Arzt war cool,die fressen nur totes Material,die gehen von alleine,und tatsächlich nach zwei tagen waren sie weg und mein Fuß um einiges dünner,sie haben mir geholfen.
Erneut ins BGU zum Dogging.Anstatt Spongiosa wird Charite-Knochen zum Einsatz gebracht.3 Wochen Krankenhaus und dann wieder nach hause.6 Wochen später termin
zur Nachkontrolle.Ich weise darauf hin dass das Bein dicker wird und eventuell Kontakt-
ödem entsteht.Der Arzt baut den Fixateur um und ich kann nachdem mir Blut abgenommen wurde wieder heim.Zwei Tage später schmerzt das Bein.Meine Frau schaut
nach und als sie die letzte Kompresse entfernt sprudelt eine braunrote stinkende Brühe
aus meinem Bein.Wieder in BGU,nach Anweisung :packen sie das Bein in eine Mülltüte und
Kommen sie her.Einweisung auf Station.Kein Abstrich aber 14 Tage antibiose iv 3xtäglich
und tägliche Spülung nach 6 Wochen nach hause.Dann nach 8 Monaten verfahrenswechsel.Abbau des Fixateur extern und 3 Wochen einbau eines Marknagels.
Dann im Januar 2010 Einlagerung von BMP-7 mit Hüftspongiosa.Im Mai Entfernung eines
Verriegelungsbolzens der zu lang war und den Wadenbeinknochen geärgert hat.Bin bei einer Belastung von 90 kg und komme nicht weiter.Ach ja der Knochen versucht verhalten zu wachsen.Und trotzdem verlangen die BG-Ärzte Vollbelastung.Mein D-Arzt
ist hier der Meinung das man hier vorsichtiger sein sollte
Es sind nun 33 Monate vergangen und jetzt möchte ich wegen eines Behandlungsfehlers
Klagen
ich bedanke mich im Vorfeld schonmal für helfende Antworten
 
Hallo Beinmodel,

herzlich willkommen hier im Forum.

Heftig, was dir da die Ärzte der BGU angetan haben. Offensichtlich frei nach dem Motto: Vertuschen was noch irgendwie zu vertuschen ist und wenn der Patient auf der Strecke bleibt, egal.:mad:

Du musst eine ganze Menge Lebenswillen in dir haben, dass du das überlebt hast.

Jetzt frage ich mich nur, warum du die "BG-Ärzte" (ich vermute, du meinst die Klinikärzte?) überhaupt noch aufsuchst.

Dein D-Arzt scheint das Ganze realistisch zu sehen. Du kannst nicht die vergangenen Monate mit aller Gewalt versuchen, zu ersetzen, indem du Krafttraining bis zu Ohnmacht durchführst. Dein Bein muss nach der ganzen Folter ersteinmal wieder zur Ruhe kommen. Krankengymnastik ist dabei trotzdem hilfreich.

An deiner Stelle würde ich mir jetzt ersteinmal per Akteneinsicht von der BG alle bisherigen Arztberichte vornehmen.

Ohne Anwalt wirst du bei einem so gravierenden Fall, nicht ohne Anwalt auskommen. Achte bei der Suche nach einem Rechtsbeistand darauf, dass du einen wählst, der sich mit "Ärztepfusch" auskennt und du nicht noch von einem RA, der nur das schnelle Geld machen willst, unnötig belastet wirst. Wenn du dir selber keinen Anwalt leisten kannst, bekommst du, auf Antrag, Prozesskostenhilfe.

Ich will dich mit meinem Beitrag hier nicht abwimmeln. Sicher werden sich noch andere Mitglieder hier melden. Und wenn du weitere Fragen hast, stelle sie. Schließlich hilft hier jeder jedem.

Alles Gute

Derosa
 
Hallo Derosa,
vielen Dank für Deinen Beitrag.Krankengymnastik mache ich täglich,allerdings ist mein Therapeut auch der Meinung das man nicht mit Gewalt auf Vollbelastung gehen soll.Die
Bg-Ärzte wollen mich abwickeln nach fast 3 Jahren erfolgloser Arbeit endlich einen Abschluß
brauchen.Da ich einen Arbeitsunfall hatte muß ich in eine BGU.Meine Angst dass der eine
Verriegelungsbolzen abreißt und dann alles von vorne los geht wird komplett ausgeblendet.
Da sich im laufe der 3 Jahre jetzt auch Kreislaufprobleme eingestellt haben habe ich eine
EAP am zweiten Tag abbrechen müssen zum Einstellen meines Blutdrucks.Vielleicht höre
ich mal was von meiner Sachbearbeiterin
Tschüß
 
Krankenhauskeime und Arzthaftung

Hallo Beinmodel,

da würde ich auch auf alle Fälle klagen.

Aber: Du musst Dich beeilen, die Verjährungsfrist ist drei Jahre.

Am besten Du suchst gleich einen sehr guten Anwalt auf, denn es gibt hier genauso wie bei den Ärzten viele schwarze Schafe.

Es gibt diverse Kanzleien, die auf Arztfehler spezialisiert sind. ABER: aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen: Gucke Dir die Anwälte selbst VOR der Beauftragung an. Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Ich bin bei meiner Anwaltssuche am LG und OLG Köln gewesen und habe mir dort einige Verhandlungen angehört. Einen davon habe ich dann um seine Kontaktdaten gefragt.


Gruss
Frida
 
Hallo Beinmodel,

Da ich einen Arbeitsunfall hatte muß ich in eine BGU

Das mußt du nicht, nur weil diese Kliniken von der BG unterhalten werden haben sie kein Anrecht darauf dich als Patient einzuverleiben.

Du kannst in jede andere Klinik, die einen D-Arzt zur Verfügung hat, gehen. Das kann die Klinik um die Ecke sein oder eine Uni-Klinik, z.B.

Sprich doch mal mit deinem D.Arzt, der scheint mir ein klarer Kopf zu sein.

Sollte es um die "Heilverlaufskontrolle" gehen, sollte der BG der Bericht deines D-Arztes reichen. Sind sie damit nicht zufrieden sollen sie gefälligst ein offizelles Gutachten von dir fertigen lassen und keines durch die Hintertür. Dann weißt du wenigstens woran du bist.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
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