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Wen trifft die Schuld?

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dragonx

Nutzer
Registriert seit
23 Jan. 2007
Beiträge
2
Guten Tag,

Person "A" fährt hinter Person "B". Person "C", auf der Gegenfahrbahn fahrend, fährt zum Überholen einiger Autos auf die Fahrbahn von Person "A" und "B", so dass beide eine Vollbremsung machen müssen!

Person "A" fährt trotz dieser Vollbremsung Person "B" hinten rauf.

Die Polizei sagte am Unfallort, dass Person "C" die Schuld tragen müsste, Person "C" beging Unfallflucht (ohne Beschädigung am Kfz), das Kfz konnte jedoch durch Notieren des Kennzeichens eines unbeteiligten Zeugen festgehalten werden.

Ist es nun wirklich so, dass Person "C" die Schuld trägt?

Mit freundlichen Grüßen,
Robin
 
Hallo dragonx,

die Frage ist, wer letztlich den Unfall erst ausgelöst hat. Hier ist "C" quasi verantwortlich für die Vollbremsung, da "C" auf der Gegenfahrbahn war. Es spielt letztlich keine Rolle, ob Schäden am Fahrzeug vorhanden sind, oder nicht. Außerdem finde ich es gut, dass "C" erwischt wurde, da man nicht einfach abhauen sollte, wenn man sowas verzapft hat!

Es könnte sein, dass "A" eine Teilschuld erhält, da der notwendige Mindestabstand nicht eingehalten wurde.

Soviel zu meiner persönlichen Meinung...

MfG
babelfischer
 
Wobei ich mich natürlich nicht drauf festlegen will, ob Person "C" überhaupt was von dem anschließenden Zusammenstoß mitbekommen hat, das mag ich nicht zu entscheiden.

Der Polizist meinte zu Person "A", dass dieser lediglich 35€ Verwarngeld zahlen müsste, weil der Polizist nicht sagen kann, ob "A" nicht zu schnell gefahren ist, oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, oder vielleicht verschlafen war, es war 07:00 morgens.

Wenn der Polizist das so sagt, kann Person "A" dann trotzdem von einer Teilschuld betroffen werden?

Wenn ja, hat das dann Auswirkungen auf die noch vorhandene Probezeit von Person "A"?

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Robin
 
Also ich kann Euch sagen,wie es bei mir ausgegangen ist. ( OLG Hamm )

Ich war quasie B, C kam von der Gegenfahrbahn einer Autobahn über die Leitplanke geflogen und blieb auf dem Dach auf meiner Überholspur liegen.

Ich musste mit einer Vollbremsung anhalten, AA direkt hinter mir bremste und zog dann auf die Fahrspur, A mit ca. 120 km / h hinter AA fahrend hatte den Unfall noch gar nicht wargenommen und sah den Unfallort erst als der vor ihm fahrende AA nach rechts wegzog und fuhr auf mein stehendes Fahrzeug mit ca. 100 km / h auf.

A bekam zu 100 % Schuld.

Grund: Es könne jederzeit ein Hindernis auftauchen und ein richtiger Fahrer müsse jederzeit sein Fahrzeug anhalten können. B konnte anhalten, also war A ebenfalls verpflichtet anhalten zu können.

So das OLG Urteil in meinem Fall. Mehr in www.schmerzkranker.de
 
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