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Welcher gerichtliche Weg macht Sinn?

brunnenmax

Mitglied
Registriert seit
2 Jan. 2017
Beiträge
38
Hallo, hatte schon meinen Fall beschrieben. LG lässt Klage nach Prüfung von PKH zu, weißt diese dann komplett ab! Was hat der Richter da eigentlich geprüft? Die Zahlen und mein Klagebegehren lagen Ihm doch vor! Er wollte im verfahren einzig noch den potentiellen Arbeitgeber als Zeugen hören...der bestätigte meine Angaben! Unfallschuld ist unstrittig der beklagte, Das ich 2 Tage nach dem Unfall die bezweifelte Arbeitsstelle angetreten hätte somit auch! Der Richter errechnet mit den Zahlen aus dem vorgelegten Arbeitsvertrag mein Einkommen und stellt dem Die derzeitige Unfallbedingte Einnahmequelle Hartz4 gegenüber! Darin ist aber Kindergeld und Unterhalt als Einkommen eingerechnet (Sozialgesetzgebung). Diese immerhin 1100€ von insgesamt 1440€ Hartz 4 hätte ich bei Antritt der Arbeitsstelle ja zu dem errechneten Lohn zusätzlich gehabt! Ich gehe ja auch nicht zu meinem Arbeitgeber und will weniger Lohn, weil ich Kindergeld und Unterhalt bekomme! Dann will er von den errechneten 1850€ Lohn, welche ich erzielt hätte 20% Erwerbsrisiko abziehen, weil ich schon 50 Jahre alt wäre und eine Probezeit vereinbart war. Der BGH sagt aber doch, das dies nur bei Langzeitarbeitslosen, Studenten und Schülern anzuwenden sei, da dort die Erwerbshistorie nicht einzuschätzen sei. Demnach bin ich in Berufung vor das OLG gegangen (Okt. 2016). Bisher noch keine Rückmeldung ob eines Termins oder PKH-Bewilligung. Da sich die hier strittige Frage des Erwerbsschadens auf den Zeitraum zwischen Unfall und Klageeinreichung Nov/2015 bezieht, will mein Anwalt für den seit Nov/2015 bis heute weiter angefallenen Erwerbsschaden (ich kann meinen Beruf nämlich nicht mehr ausüben) erneut vor dem LG einklagen. Ist das klug? Oder sollte man besser das Urteil des OLG abwarten, auf dessen Grundlage dann hoffentlich die Schadensregulierung mit der Versicherung direkt stattfinden könnte! Der LG- Richter müsste ja sonst sein eigenes Urteil ( am Sachverhalt Erwerbsschaden hat sich bis auf den Zeitraum ja dann nichts geändert) ad absurdum führen!
MfG Volker
 
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