• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

welcher Anspruch Berufsunfähigkeitsrente oder Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

JoachimD.

Nutzer
Registriert seit
21 Feb. 2007
Beiträge
1,736
Ort
Schwarzwald
Hallo..,

ich bekomme nach einem schweren Arbeitsunfall eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von der LVA (jetzt DRV).
Wie ist dass eigentlich, wenn man nicht mehr im seinem Beruf arbeiten kann?
Hat man da nicht eher ein Anrecht auf eine so genannte Berufsunfähigkeitsrente?
Oder ist das vom Rentenbetrag her egal?
Es ist nur weil die Rente geringer ist als die Sozialhilfe!

Danke
VG Joachim

Ein B. meinte die DRV macht dies gerne um zu sparen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Arbeitsunfall

Hallo Joachim,

Du schreibst, Du hattest einen Arbeitsunfall, ist der denn nicht der Berufsgenossenschaft gemeldet worden?

Schildere doch mal Deinen Verlauf etwas näher, vielleicht können wir Dir dann besser helfen.

Reikja
 
Hallo R..,

da es ein Arbeitsunfall war ist dies auch der Berufsgenossenschaft gemeldet worden.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt darauf hin die Reha und eine kleine Unfallrente. Da dies nur eine Kleinstrente war habe ich zuerst Sozialhilfe dazu bekommen. Bis der Vertreter der BG meinte ich könnte auch eine Rente bei der DRV beantragen!

Die Rente wurde wahrscheinlich Aufgrund der Schwere des Unfalls verhältnismässig schnell genehmigt.

Nun bin ich etwas verunsichert gewesen weil ein B. mir sagte ich hätte eigentlich statt einer Erwerbsminderungsrente eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen müssen (Der Link von Rüdiger war da sehr aufschlussreich).

Ich weis nicht in wie weit es bei den Renten (sowie Reha..) einen Bestandschutz odgl. gibt Ja und wie es sonst weiterläuft Den auch bei der Unfallrente soll sich ab 2008 etwas ändern.
Bei der TAZ war dazu ein Artikel

Arbeitsunfälle bald neu versichert

Ministerium will Leistungen bei Berufskrankheiten verändern. Gewerkschaften kritisieren, dass viele Betroffene weniger Geld erhalten sollen. Außerdem droht eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Den Arbeitgebern geht die Reform nicht weit genug

AUS BERLIN LARS KLAASSEN

Da steht schon die Frage irgendwie vorher alles in Reine zu bringen, bevor wieder bei einer Reform etwas gekürzt wird.
Viele Grüße Joachim

Reha -Wiedereingliederungsmassnahmen -Umschulungen "Arbeitsplatzeinrichtung" - entsprechende ärztliche bzw. physiotherapeutische Behandlungen udgl. ......
 
Top