derosa
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Hallo Andrea,
niemand kann und darf dich dazu zwingen, einen bestimmten Arzt oder eine Klink aufzusuchen.
Auch als BG-Versicherter hast du das Recht auf freie Arztwahl, wenngleich diese auf D-Ärzte beschränkt ist, bis dich ein solcher evtl. an einen Facharzt überweist.
Du verletzt also deine Mitwirkungspflicht nicht, wenn du mitteilst, dass du dich keiner weiteren Untersuchung in der BG-Klinik in LU mehr unterziehen wirst und stattdessen Dr. xyz vorschlägst.
Was meinst du denn, warum du dich gerade in dieser Klinik wieder vorstellen sollst?
In dieser Klinik ist dein Unfall passiert! Glaubst du nicht, dass die Verletzungen runter spielen? Ich schon, da bin ich mir ziemlich sicher.
Gerade bei einer TFCC-Läsion können die Ärzte der BG gegenüber ohne weiteres behaupten, dass es sich dabei um eine Altverletzung gehandelt hat, sprich schon vor dem Unfall bestanden hat. Die Erfahrung habe ich selber gemacht.
Die Ärzte in LU werden doch versuchen, den Schaden für ihre Klinik so gering wie möglich zu halten.
Zum Thema Schmerztherapie habe ich hier schon ausführlich geschrieben.
Nach einem BG-Unfall rutscht man nicht in Hartz IV, weil man nicht arbeiten kann. Hier hat die BG die Pflicht, nach Auslauf der Lofo, Verletztengeld zu zahlen.
Wie willst du einen Haushaltsführungsschaden geltend machen, wenn du die tapfere Frau spielst, arbeiten gehst, deine Kinder versorgst usw.? Das wird nicht erfolgreich sein.
Unterschätze CRPS nicht. Das ist keine Prellung oder Verstauchung, die dir keinen weiteren Schaden (außer Schmerzen) zufügt, wenn du deine Hand zu sehr belastest. Wenn nicht jetzt die Funktion deiner Hand richtig therapiert wird, ist damit zu rechnen, dass sie in kurzer Zeit nicht einmal mehr für leichte Tätigkeiten zu gebrauchen ist.
Mit der Einwilligung zur Arthroskopie hast du auch die Zustimmung zu den daraus ergebenen medizinischen Eingriffen gegeben! Da konnte man dich nicht erst befragen, als du wieder voll bei Bewusstsein warst.
Ich verstehe deine Frust voll und ganz. Mir ging es, bei gleicher Verletzung, mit anschließendem CRPS nicht anders,
Es hilft dir jedoch nicht, wenn du weiter nur in die Vergangenheit siehst. Schaue voran und denke an deine Kinder.
CRPS gilt übrigens schon seit einigen Jahren nicht mehr als Ärztepfusch.
Bei mir wurde die TFCC-Läsion auch erst nach 9 Monaten per Arthroskopie festgestellt, trotz zig-maligem Röntgen, CT und MRT. Das war definitiv nicht erkennbar!
Viele Grüße
Derosa
niemand kann und darf dich dazu zwingen, einen bestimmten Arzt oder eine Klink aufzusuchen.
Auch als BG-Versicherter hast du das Recht auf freie Arztwahl, wenngleich diese auf D-Ärzte beschränkt ist, bis dich ein solcher evtl. an einen Facharzt überweist.
Du verletzt also deine Mitwirkungspflicht nicht, wenn du mitteilst, dass du dich keiner weiteren Untersuchung in der BG-Klinik in LU mehr unterziehen wirst und stattdessen Dr. xyz vorschlägst.
Was meinst du denn, warum du dich gerade in dieser Klinik wieder vorstellen sollst?
In dieser Klinik ist dein Unfall passiert! Glaubst du nicht, dass die Verletzungen runter spielen? Ich schon, da bin ich mir ziemlich sicher.
Gerade bei einer TFCC-Läsion können die Ärzte der BG gegenüber ohne weiteres behaupten, dass es sich dabei um eine Altverletzung gehandelt hat, sprich schon vor dem Unfall bestanden hat. Die Erfahrung habe ich selber gemacht.
Die Ärzte in LU werden doch versuchen, den Schaden für ihre Klinik so gering wie möglich zu halten.
Zum Thema Schmerztherapie habe ich hier schon ausführlich geschrieben.
Nach einem BG-Unfall rutscht man nicht in Hartz IV, weil man nicht arbeiten kann. Hier hat die BG die Pflicht, nach Auslauf der Lofo, Verletztengeld zu zahlen.
Wie willst du einen Haushaltsführungsschaden geltend machen, wenn du die tapfere Frau spielst, arbeiten gehst, deine Kinder versorgst usw.? Das wird nicht erfolgreich sein.
Unterschätze CRPS nicht. Das ist keine Prellung oder Verstauchung, die dir keinen weiteren Schaden (außer Schmerzen) zufügt, wenn du deine Hand zu sehr belastest. Wenn nicht jetzt die Funktion deiner Hand richtig therapiert wird, ist damit zu rechnen, dass sie in kurzer Zeit nicht einmal mehr für leichte Tätigkeiten zu gebrauchen ist.
Mit der Einwilligung zur Arthroskopie hast du auch die Zustimmung zu den daraus ergebenen medizinischen Eingriffen gegeben! Da konnte man dich nicht erst befragen, als du wieder voll bei Bewusstsein warst.
Ich verstehe deine Frust voll und ganz. Mir ging es, bei gleicher Verletzung, mit anschließendem CRPS nicht anders,
Es hilft dir jedoch nicht, wenn du weiter nur in die Vergangenheit siehst. Schaue voran und denke an deine Kinder.
CRPS gilt übrigens schon seit einigen Jahren nicht mehr als Ärztepfusch.
Bei mir wurde die TFCC-Läsion auch erst nach 9 Monaten per Arthroskopie festgestellt, trotz zig-maligem Röntgen, CT und MRT. Das war definitiv nicht erkennbar!
Viele Grüße
Derosa