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Welche Mindeststrafe nach Verkehrsunfall mit tödlich verletzter Person ?

vadder

Nutzer
Registriert seit
17 Aug. 2014
Beiträge
1
Hallo, ich bin neu hier und hoffe das ich hier auch richtig bin.
Meine Tochter ist als Beifahrerin bei einem Verkehrsunfall an ihren schweren Verletzungen gestorben. Der Fahrer (20) war ihr Freund und wurde ebenfalls verletzt.
Wie wir erst jetzt durch unserem Anwalt herausbekommen haben war dieser als Raser bekannt und hatte 6 Wochen vor dem Unfall ein Fahrverbot von 4 Wochen. Bereits vor 2 Jahren hatte er einen bisher ungeklärten Unfall bei dem er alleine im Auto und schwer verletzt worden war.
Beim Unfall mit meiner Tochter ist das Auto hinter einer langen rechts Kurve auf feuchter Straße ins Schleudern geraten und hat sich linksherum gedreht (-halte ich für fast unmöglich-) und ist in einem entgegenkommenden Wagen geschleudert. Das ist die Version vom Opferschutz der Polizei.
Ein Gutachter war laut Feuerwehr nicht am Unfallort.
Mehr Informationen haben wir bisher nicht bekommen.
Meine Frage ist welche Strafe haben solche Leute mindestens zu erwarten ?
 
Hallo Vadder,

zuerst möchte ich Dir meine aufrichtige Anteilnahme ausdrücken.

Ein Teil der Strafe sollte dahin tendieren, mindestens 1 Jahr Führerscheinsperre und mindestens 120 Stunden Dienst im Krankenhaus zu absolvieren (am Besten Bettpfannen leeren, Betten beziehen mit komatösen Patienten auf ITS).

Leider seit ihr als Eltern mit sehr großen Verlust auch weitere Antragsteller gegen den Unfallfahrer.
D. h. ihr seit auch sogn. "Nebenkläger". Ich hoffe ihr habt einen RA.

Auch Euch steht etwas zu, obwohl Geld ja keinen Schmerzen heilt.
Liess mal hier:

http://www.kasparek-kollegen.de/inf...-dritter-beim-tot-von-personen-bei-unfaellen/

Sicherlich gibt es noch so einiges im WWW - aber dieses habe ich gerade mal gefunden.

Fühlt an Euch und Eure Tochter gedacht,

Kasandra
 
Strafe bei fahrlässiger Tötung

Hallo Vadder,

zunächst einmal würde der Fahrer nach Jugendstrafrecht angeklagt werden, da er zum Zeitpunkt des Unfalls erst 20Jjahre alt war.

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Allerdings sind die genauen Umstände des Unfalls zu betrachten. Hier mal etwas zum Nachlesen für Dich:

http://www.unfallreko.de/texte/seite.php?id=105199

http://www.unfallreko.de/seite/128109/fahrl._koerperverl._-_toetung.html

Wenn Du noch weitere Fragen hast, stelle sie.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Erst mal mein aufrichtiges Beileid.

Die zu erwartende Strafe gegen diesen Autoraser ist meiner Meinung nach viel zu wenig für das, was er euch angetan hat. Der tyü vergisst das geschehene irgendwann und rast vermutlich weiter. Ihr dagegen müsst mit eurem Schmerz den Rest eures Lebens klar kommen.
Es gibt in Deutschland keine gerechten Strafen. Ein Menschenleben gilt in diesem Lande nix. -Leider-
Nach dem Gesetz ist es fahrlässige Tötung bei VU.
Vorsatz ist ihm nicht nachzuweisen und bei jugendlichen sind die Strafen sowieso ein Witz. Lernprozess gleich null.

A43
 
Auch von mir mein aufrichtiges Beileid!

Ich kann deine Frage nur zu gut verstehen. Ich habe das selbe erlebt. Als Beifahrerin hatte ich mit meinem Lebensgefährten einen unverschuldeten Unfall (Auto ist aus dem Gegenverkehr frontal in die Fahrerseite geprallt). Mein Lebensgefährte starb so sinnlos. Ich wurde schwer verletzt.
Ich dachte die ganze Zeit, irgendwann folgt ein Prozess. Aber nein...der junge Fahrer (25 Jahre) bekam nur einen Strafbefehl mit 100 Tagessätzen zu 50,00 Euro und einen Eintrag ins Führungszeugnis. Keine Sozialstunden, kein Führerscheinentzug...Nix! Bei den Sozialstunden hies es: "Der junge Mann arbeitet den ganzen Tag, da könne man ihm nicht noch seine Freizeit mit Sozialstunden blockieren...." Fassumngslosigkeit Mein verstorbener Lebensgefährte wird nie wieder "Freizeit" haben und auch meine sieht seit dem Unfall wahrlich anders aus. 5.000,00 Euro ist in Deutschland ein Menschenleben wert. Ruckzuck über einen Strafbefehl abgewickelt, kein Prozess, in dem der Unfallfahrer mir mal ins Geschit hätte schauen müssen, kein Führerscheinentzug, keine Sozialstunden, die er in einer Einrichtung für Unfallopfer hätte ableisten müssen, um zumindest erahnen zu können, was so ein Unfall auslösen kann. Nix! Und auf meine Nachfrage, an welche soziale Einrichtung die 5.000,00 Euro denn gegangen sind, erhielt ich von der Staatsanwaltschaft die Antwort: "Das Geld geht in die Staatskasse." Der Staat "verdient" also noch an tödlichen Unfällen. Ich bin darüber nur schockiert und fassungslos!

Also, vadder, ich kann dich verstehen und hoffe, dass der Fahrer, für den sinnlosen Tod deiner Tochter, härter bestraft wird. Denn wir, die zurück bleiben, haben "lebenslänglich".

Viel Kraft dir und deiner Familie.

Otterinchen
 
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