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Welche Leistungen stehen mir zu?

Antje18018

Neues Mitglied
Registriert seit
8 Feb. 2019
Beiträge
17
Nachdem ich in einem anderen Thema zur Genüge über meine Situation gejault habe, muss ich mich wohl doch mit der Frage beschäftigen, welche Gelder mir evtl zu stehen.
Diagnosen:
Pneumotorax rechts
Brustbeinbruch
Bruch Hws
Berstungsfraktur Lwk4 mit 80%iger Spinalkanaleinengung
Berstungsfraktur Lwk5
Deformation Knie (weitere Abklärung notwendig)
Neurologische Ausfälle in den Beinen durch einengung des spinalkanals
fortbestehendes Schattenhämatom am Oberarm
Posttraumatische Belastungsstörung

Derzeit Bezug Krankengeld
gegnerische Versicherung zahlte bisher lediglich mein Auto.

Folgeschäden: starke Bewegungseinschränkung im Bereich der Lws, folglich Berufsunfähigkeit dauerhaft. alle anderen Folgeschäden stehen zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest.

Was kann ich nun beantragen?
Mein Therapeut sprach von Grad der Behinderung und Erwerbsminderung.
Steht mir das (zumindest theoretisch) zu? Welche Vorteile hat das ganze, welche Nachteile vielleicht?
woher bekomme ich eine Haushaltshilfe? beantragt wurde durch meinen Anwalt ein haushaltsführungsschaden bis jetzt. aber wie geht es weiter? ich kann ja nicht heben, folglich nicht einkaufen... und Unterstützung im Haushalt wäre halt auch mehr als wünschenswert.
 
Hej, Antje

Bevor Du eine Erwerbsminderungsrente beantragen kannst - Dein Therapeut sprach davon - muß zuerst der Behinderungsgrad amtsärztlich/gutachterlich festgestellt werden. Auch für den Bedarf an Haushaltshilfen ist zunächst Deine Krankenkasse die Ansprechpartnerin der Pflicht, denn sie muß Dir diese bei Vorliegen eines "Mindestbehinderungsgrades" auf Antrag (!!!) genehmigen - so ist der Instanzenweg und der ist unabdingbar. Kommt folglich eine Erwerbsminderungsrente zumindest potentiell und ebenfalls nur auf Antrag (!!!) in Betracht, wird die Deutsche Rentenversicherung "DRV" involviert, denn dort fällt letztlich die Entscheidung darüber. Soweit das obligatorische, amtliche sowie stets antragsgebundene (!!!) Procedere! Insgesamt sehe ich sehr gute Chancen für Dich, Deine Ansprüche zunächst ohne Anwalt durchsetzen zu können! Aber um fahrlässige Fehler zu vermeiden (!), solltest Du:

1.) - Dir einen sehr guten, sprich, kompetenten und vor allem patientenzugewandten (!!!) Facharzt mit langjähriger Erfahrung und einem sehr guten Leumund ("Empfehlungsindex/Rezitationsindex") suchen - sprich hierzu bitte Deine Krankenkasse an, die sollte eine profunde Übersicht über solche Spezialisten in Deiner Region haben! Höchste Vorsicht ist bei BG-Ärzten, also Ärzten der Berufsgenossenschaften, geboten: Deren Aufgabe ist nämlich das konsequente Herunterspielen und Abwimmeln der Symptome und daraus folgender Ansprüche! Auch hier im Forum kannst Du gezielt danach "stöbern". Mein Tip: www.DieBandscheibe.de; da bei Dir in besonderer Weise die LWS betroffen ist. Dort findest Du eine ganze Reihe von Kliniken und Ärzten inklusive deren Bewertung durch gleichartig Betroffene und deren Erfahrungen.

2.) - Sammele ganz gewissenhaft, chronologisch und konsequent alle wie auch immer gearteten Schriftstücke (Atteste etc.) zu Deinem "Fall"; Du hast das Recht, von den betreffenden, untersuchenden/behandelnden Ärzten die entsprechenden Kopien und Erläuterungen "im Klartext" (!) zu verlangen, Akteneinsicht in die Originaldokumente inklusive! Möglicherweise berechnet Dir der eine oder Arzt "Gebühren" für die Kopien - aber das Geld sollte es Dir unbedingt wert sein! Lasse Dir eine handschriftliche, persönlich signierte Quittung darüber ausstellen, welche Du hernach bei der Krankenkasse zur Rückvergütung vorlegst; eine gute KK zahlt Dir das Geld zurück! Lege Dir sodann einen Ordner mit Register (alphabetische "Stichwortvermerke" zum schnelleren Auffinden der Themen) an, gehe Deine persönliche Dokumentensammlung systematisch durch, markiere alles, was Dir unklar oder fraglich erscheint und lege Dir eine stichwortartig geordnete Checkliste (eine Art "Catalogue") mit allen für Dich essentiellen Fragen an. Diese Unterlagen solltest Du bei jedem Arzttermin und erst recht zu Deinen Krankenkassenbesuchen stets bei Dir tragen - sie stellen für Dich die wichtigste Gedächtnisstütze und für die KK die sicherste Informationsquelle dar! Zeige sie jedoch niemals (!) einem neuen Arzt zu Beginn der Behandlung, auch, wenn er danach fragt - er wird sonst aus "Rentabilitätsgründen" geneigt sein, die Befunde einfach kritiklos abzuschreiben - das spart ihm nämlich selbstständiges Nachdenken, Zeit und damit Geld! Damit ist Dir nicht geholfen. Und Du weißt ja, speziell, wenn es um "kollegiale" fachärztliche Gutachten geht, gilt leider immer: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!" Sobald der behandelnde Arzt jedoch bewiesen hat, daß er patientenzugewandt und vertrauenswürdig ist, kannst Du ihm bei Bedarf auch Deine Dokumente vorlegen.

3.) Lasse nach einer gründlichen Analyse Deiner beruflichen Lage und gesundheitlichen Situation durch den Gutachter und die Krankenkasse Deine Ansprüche gegen die DRV und natürlich den Unfallgegner durch einen fähigen, gewieften Anwalt genauestens prüfen!

Ich habe alles das in ganz ähnlicher Weise auch noch "am Laufen" und hoffe, ich konnte Dir für das Erste helfen. Solltest Du weitere Fragen haben - nur zu; ich werde schauen, was ich für Dich tuen kann.

Viel Erfolg und "Kopf hoch" - Don't let the System get you down!

Etienne
 
Zuletzt bearbeitet:
Hej, Antje

Ich bin es gerade nochmal. Ich habe mir aus obigem Anlaß bis eben Deine ganze Leidensgeschichte komplett durch gelesen und habe erst einmal ziemlich tief durchatmen müssen bei dem, was Dir so alles heftigst widerfahren ist. Du hast ganz und gar nicht "gejault", vielmehr hast Du ganz natürlich, sprich, gemäß der Krise, welche Dich so derb überrollt hat, reagiert! Mache Dir keine Vorwürfe deshalb, auch, wenn Deine Beiträge sich für manche nicht ganz so einfach in das Muster "konkrete, knapp formulierte Frage = konkrete, knapp formulierte Antwort" haben einordnen lassen; natürlich ist eine punktgenaue, sachliche Schilderung höchst hilfreich; aber wer, um alles in der Welt, bekommt das in einer solchen Situation wenigstens annähernd genau hin? Wir sind doch alles nur Menschen! In Deinen Beiträgen schilderst Du soviele Details, die ich aus meiner eigenen Lage heraus nur zu gut kenne und ebenso durchleben mußte, daß ich wiederholt das subtile Gefühl bekam, in einen Spiegel zu blicken!

Abweichend vom Hauptthema und ergänzend:
Ich bin, ebenso wie Du, ein passionierter Tierfreund und befaßte mich früher, während meiner gesunden und äußerst aktiven Tage, sehr intensiv mit der Soziobiologie der Wölfe; ich trainierte Hunde und vor allem deren Halter im sogenannten Breitensport und hatte seit meiner Kindheit stets einen treuen, ehrlichen und zuverlässigen Hund, für mich "menschlicher als ein Mensch", an meiner Seite! So wirst Du sicher verstehen, daß es mir auch sehr um Deine "Fellnase" leid tuet, die bei dem Unfall ihr Leben hat lassen müssen; gleichermaßen freue ich mich für Dich, daß Dir nun ein neuer vierfüßiger Gefährte das Geleit gibt! Der wird Dich, im Gegensatz zu manch einem "humanen" Zweibeiner, mit Sicherheit niemals im Stich lassen, komme, was wolle! Und diese wahrlich unerschütterliche und liebenswürdige Treue ist nach meiner Erfahrung die beste und nachhaltigste Traumatherapie, die es überhaupt gibt!

A bientot

Etienne
 
Hallo Antje,

vielleicht stellst du die Frage nach der Haushaltshilfe wegen der Dringlichkeit noch einmal gesondert, z.B. im Unterforum "unfallbedingte Probleme". Wenn es kein BG-Fall (Arbeitsunfall, Wegeunfall) ist, schreibe es dazu.
Hier im Thema fragst du ganz allgemein nach Ansprüchen.
Die Frage nach der Haushaltshilfe, die für dich ganz dringend zu klären ist, geht dabei vielleicht unter.

Wenn ich es richtig verstehe, wäre die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zuständig.
Den Schaden hat die HPV aber noch nicht anerkannt und Geld, mit dem du eine Haushaltshilfe bezahlen könntest, wurde noch nicht bezahlt.
Richtig?
Hast du einen Anwalt?

Evtl. hat @Isländer einen Rat, wie du in dem Fall am besten handelst.

Hier erst einmal ein paar Stellen, bei denen dir vielleicht weiter geholfen werden kann:

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unterhält derzeit 21 Beratungsstellen und ein Beratungstelefon (montags bis freitags von 10 bis 18 und donnerstags von 10 bis 20 Uhr; Beratung www.unabhaengige-patientenberatung.de

Bürgertelefone des Bundesgesundheits sowie des Arbeits- und Sozialministeriums (Bürgertelefon: 01805 - 99 66 01
(Mo-Do 8-20 Uhr; 14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz) www.bmg.bund.de)​

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung kümmert sich um Patientenrechte und ist telefonisch (030 -18 44 13 420) sowie im Internet unter www.patientenbeauftragter.de zu erreichen.​
Ich hoffe, die Angaben sind noch alle aktuell.

Eine Haushaltshilfe für max. 4 Wochen (mit Zuzahlung) kannst du bei deiner Krankenkasse (GKV) beantragen.
Infos dazu findest du im www, sicherlich auch direkt auf der Seite deiner GKV.

Ansonsten mal beim Hausarzt besprechen, inwieweit die Beantragung eines Pflegegrads sinnvoll erscheint.

Beim Versorgungsamt kannst du, wenn du seit einem halben Jahr eingeschränkt bist, einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen.

Diese Dinge sind aber unabhängig von einem Unfall und einer Leistungspflicht der gegnerischen HPV.
Bei Leistungspflicht der HPV kannst du Kosten für eine Haushaltshilfe (später) geltend machen, hebe alle Belege auf!

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Etienne,

vielen Dank für deinen Beitrag an Antje!
Man kann es nicht oft genug betonen, was da alles auf einen zu kommt, wenn man einen Unfall gehabt hat!
 
Hey Antje

Sehr gut das ist ein weiter Schritt in die richtige Richtung!

Mfg
 
Hallo Etienne,

vielen Dank für deinen Beitrag an Antje!
Man kann es nicht oft genug betonen, was da alles auf einen zu kommt, wenn man einen Unfall gehabt hat!

Hej, Micha

Das ist wirklich sehr nett von Dir; Merci beaucoup. :cool:

Man braucht paradoxerweise gerade in einer solch belastenden Situation oft Nerven wie Stahltrossen:
Eine "besonders feinfühlige" Sachbearbeiterin meiner KK fragte mich während meines ersten Informationsgesprächs nach meinem Sportunfall doch allen Ernstes (Zitat) "Warum haben Sie den Unfall nicht verhindert? Mußte das denn sein?" :rolleyes: Ich antwortete nur kurz "Ich hatte halt gerade nichts Besseres zu tuen...!";) Dann bin ich aufgestanden und wortlos von dannen gehumpelt. Die nächste KK-Angestellte war zum Glück normal! Hoffentlich bleibt Antje - und allen anderen hier - das erspart!

A bientot
Etienne
 
Hallo Tscharlie,

Antje erhält Krankengeld. Somit ist von einem privaten Unfall auszugehen.

Aber schlau kann Sie sich machen, was sie bei der ggn. HPV noch so einfordern kann. Anregungen erhält sie auf jeden Fall.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo
vielen dank :)
ich hab es überlegt ob es etwas bringt ,,,,,,
aber auch ich als BG - Fall habe es auch noch nicht anvisiert ,
die wenigsten wissen so etwas
bzw weiß es erst sehr kurz - das es so etwas gibt ...
und somit ist es immer wieder aufzufrischen :eek:

Tschau

Tscharlie
 
Hallo,

Vielleicht wäre es für dich eine Option, dich einmal bei einem breit aufgestellten Pflegedienst zu erkundigen. Die machen nicht nur Pflege, sondern stellen auch Haushaltshilfen usw. Dort können sie dir raten und evtl. auch gleich mit dir die nötigen Anträge ausfüllen. Danach kommt wahrscheinlich jemand vom MDK und schaut, welchen Pflegegrad du bekommst. Das geht erst einmal wahrscheinlich schneller, als wenn du dich an die Versicherung wendest.

Auf verschiedenen Webseiten kannst du dich informieren, was die zusteht, z. B.

www.pflege.de

Aber das solltest du mit einem guten Anwalt auf jeden Fall in Angriff nehmen.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Antje,
ich möchte auch noch eine wichtige Kleinigkeit dazu geben. da Du ein unverschuldetes Unfallopfer bist steht Dir die "Wiedergutmachung" von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu. Ein guter Anwalt ist ratsam. Die Kosten trägt die HV des UV. So müssen auch andere Kosten wie
Therapien und Hilfe im Haushalt übernommen werden was Deine Krankenkasse nach Antrag mit dem HV ( Kosten) regelt.
Ich habe etwas Pech gehabt und auf Anraten meines RA (Rechtsanwalt) eiene Erwerbsminderungsrente gestellt. Dieser Prozess lief über 1 Jahr aufgrund Ablehnung und Widerspruch/ Klage. Fazit vor Gericht; Der Richter zum RA und mir. Frage: Warum klagen Sie eigtl. für den HV des UV ?
Wenn sie hier gewinnen würden mindern sie die Ansprüche gegen den UV da ihnen die Erwerbsminderungsrente angerechnet werden würde !
Ich: Große fragende Augen mit Blick zur RA. RA senkender Blick mit Ausrede zum Richter. Fazit: Klage fallen gelassen/ ein Jahr und etl. Gutachten der DRV und Aufwand/Ärger "umsonst".
Die wichtige "Kleinigkeit" Vertraue nicht Deinem RA und mache Deine Ansprüche gegenüber dem UV zuerst geltend.
Viele Grüße und alles Gute für den Kampf.
 
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