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Welche Krankenkassenleistung steht mir zu? Unfallzeitpunkt: privatversichert!

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas uFALL88
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

uFALL88

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Nov. 2024
Beiträge
3
Hallo zusammen,

ich habe 2 Fragen zu Leistungen der Versicherungen, die mir zustehen (sollten).

Zum Unfallzeitpunkt war ich privatversichert. Im Studium habe ich dann zur gesetzlichen Krankenkasse gewechselt.
Hier wurde dann zusätzlich eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.

- stehen mir Leistungen der privaten Versicherung zu, da ich zum Unfallzeitpunkt privatversichert war?
- müsste/ sollte die gegnerische Versicherung nicht für die Zahnzusatzversicherung aufkommen?

Ich bin für eine Antwort sehr dankbar.

viele Grüße uFall88
 
Hallo und herzlich Willkommen.
Bei einer privaten Versicherung zählt das, was im Vertrag steht. Suche bitte in Deinen Versicherungsbedingungen. Dort müssen die Verfahrensweise auch bei einem Unfall und auch die Fortdauer muß darin geregelt sein. Meiner Meinung nach dürftest Du aber nur Anspruch auf die Leistungen nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenkasse haben. Zur Begründung: Die Leistungen richten sich jeweils nach dem aktuellen Status , letztlich zahlst Du zum Behandlungszeitpunkt auch nur für die GKV und nicht für die PKV.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo @uFALL88, willkommen im Forum.

Sind deine Zahnbehandlungen als Folge des Unfalls erforderlich?
Es ist davon auszugehen, dass deine Zusatzversicherung dann die Kostenübernahme für solche unfallbedingten Behandlungen ausgeschlossen hat.

Wer ist zuständig für deinen Unfall, von dem ich ausgehe, dass er anerkannt ist?
Bei Behandlungen, die wegen anerkannter Schäden infolge des Unfalls notwendig sind, ist weder deine alte PKV noch deine aktuelle GKV zuständig.

Alle anderen - nicht unfallbedingten - Arztbesuche und Behandlungen werden über die Krankenkasse abgerechnet, die dich versichert hat, aktuell also deine GKV.

LG
 
Hallo,

so ganz verstehe ich deine Frage nicht. Ich glaube, da kommt was durcheinander.

Für die Behandlung deiner Krankheiten, ob Unfall oder nicht, ist erst einmal deine jetzige Krankenversicherung zuständig. Das trifft für alle privat eingetretenen Unfälle zu.

Falls es ein anerkannter Dienst- / Arbeits- oder Wegeunfall war, ist die zuständige BG des damaligen Arbeitgebers, Unfallkasse o. ä., zuständig. Das musst du deiner Krankenkasse melden, falls diese Kosten dafür übernommen hat. Die holt sich die Kosten von der BG usw. wieder.

Falls es ein Unfall war, den ein anderer im privaten Bereich verursacht hat, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zuständig. Das meldest du dann deiner jetzigen Krankenversicherung, die sich die Behandlungskosten von der Haftpflichtversicherung wiederholt.

Falls du eine private Unfallversicherung meinst, die du zum Zeitpunkt des Unfalls hattest, dann ist diese seit Eintritt des Unfalls für die Unfallfolgen haftbar. Geleistet wird nach den damals abgeschlossenen Vertragsbedingungen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Zusammen,

erstmal ein groooooßes Dankeschön für eure Antworten. Ich bemerke, dass meine Angaben zu oberflächlich waren.

Privater Unfall in den 90ern: schwerverletzt/Großschaden. Anerkannt: unschuldig. Gegnerische Versicherung: Haftpflichtversicherung/ ein großes A-Versicherungsunternehmen.
Damals privatversichert. Deshalb wurden mir auch Dinge "eingebaut", die Leistungen der privaten Krankenversicherung darstellten.
Abrechnung damals direkt mit gegnerischen Versicherung.
Zum Studium in gesetzliche Krankenkasse gewechselt + Zahnzusatzversicherung. (!!!Zahnzusatzversich. beim selben A-Versicherungsunternehmen!!!)

Nach Umzug und Arztwechsel kamen dann immer wieder langwierige Auseinandersetzungen, wegen Folgebehandlungen der Unfallverletzungen.
Etliche Gutachten und Gegengutachten habe ich schon hinter mir! Die Unfallfolgen sind bestätigt worden: lebenslanger Patient.

Nun ist es im Zahn-Kieferbereich so, dass alle paar Jahre/Jahrzehnt die Materialien ermüden und Prothesen insuffizient werden.
Es bedarf also mein Leben lang immer wieder Erneuerungen. Somit auch Kosten.

Nochmal meine Fragen:
* Müsste die gegnerische Versicherung nicht dafür aufkommen? Statt eine Zahnzusatzversicherung, die ich ja selber bezahle?
Hinzu kommt, dass die Zahnzusatzversicherung nur für 80% aufkommt.
* Stehen mir unter diesen Bedingungen für die bestätigten Unfallfolgen nicht Privatleistungen zur Verfügung, da ich zum Unfallzeitpunkt privatversichert war?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung kommt aktuell für alles auf, was die Zahnzusatzversicherung nicht übernimmt!
Wenn ich es richtig verstehe, kommt die gegnerische Versicherung gut weg, da ich ja die Kosten für die Zusatzversicherung übernehme.

Ich danke allen im voraus, die mir mit Ihrem Wissen und Erfahrung weiterhelfen. Viele Grüße
 
Hallo,
die Haftpflichtversicherung des Unfalls müßte die Kosten sowohl der Zahnzusatzversicherung als auch der zusammenhängenden Kosten der Unfallfolgen tragen. An diese sind die Forderungen zu richten. Die private KV hat damit wenig zu tun.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

hast du deine Krankenversicherungen darüber informiert, welche Unfallfolgen bei dir vorliegen? Die Krankenkassen können dann Regress von der Haftpflichtversicherung verlangen.

Die Kosten, die dir entstanden sind/entstehen und die auf den Unfall zurück gehen, müssen dir natürlich ebenfalls ersetzt werden. Auch Fahrtkosten zu Ärzten, Behandlungen usw., die wegen des Unfalls nötig sind.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo,

wenn ich dass Richtig verstehe, möchte uFall88 beim Zahnarzt nicht als Kassenpatient sondern bevorzugt als Privatpatient auf Kosten der gegnerischen Versicherung behandelt werden.

* Müsste die gegnerische Versicherung nicht dafür aufkommen? Statt eine Zahnzusatzversicherung, die ich ja selber bezahle?
Hinzu kommt, dass die Zahnzusatzversicherung nur für 80% aufkommt.
* Stehen mir unter diesen Bedingungen für die bestätigten Unfallfolgen nicht Privatleistungen zur Verfügung, da ich zum Unfallzeitpunkt privatversichert war?
MFG
 
Hallo uFall88,

hier kennt niemand Deine rechtlichen Leistungen.

Aber im Grunde ist es erst mal total egal. Du hattest ein "gesundes Gebiss" welches durch den Unfall zerstört wurde. Dein Gebiss wurde damals auf Kosten der HPV aufgebaut und nun nach vielen Jahren ist eine "Sanierung" angezeigt!
Da damals die HPV die Kosten übernommen hat, bzw. tragen musste, steht diese in meiner Ansicht auch zur Sanierung in der Schuld!

Ich verstehe dich nicht:
Nach Umzug und Arztwechsel kamen dann immer wieder langwierige Auseinandersetzungen, wegen Folgebehandlungen der Unfallverletzungen.
Etliche Gutachten und Gegengutachten habe ich schon hinter mir! Die Unfallfolgen sind bestätigt worden: lebenslanger Patient.

Somit ist doch alles geklärt!

Damals privatversichert. Deshalb wurden mir auch Dinge "eingebaut", die Leistungen der privaten Krankenversicherung darstellten.
Abrechnung damals direkt mit gegnerischen Versicherung.
Zum Studium in gesetzliche Krankenkasse gewechselt + Zahnzusatzversicherung. (!!!Zahnzusatzversich. beim selben A-Versicherungsunternehmen!!!)

Ist für mich erstmal irrelevant, weil schon damals die HPV die Kosten übernehmen musste!

Somit für mich Fakt: HERSTELLUNG nach und auch immer state of the art!

Die gegnerische Haftpflichtversicherung kommt aktuell für alles auf, was die Zahnzusatzversicherung nicht übernimmt!
Nö, falsch, weil Du zahlst die Versicherung privat - dies ist nicht in Zusammenhang mit den Unfallfolgen zu bringen!

Lass Dich nicht über den Tisch ziehen!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Zusammen,

erstmal vielen vielen Dank für alle konstruktiven Antworten!

Wenn ich es richtig verstehe, müsste/sollte die gegnerische Versicherung für alle begutachteten Folgeschäden aufkommen.
Somit wäre ein privater Abschluss einer Zahnzusatzversicherung meinerseits (eigentlich) gar nicht nötig gewesen, ausser sie ginge zu Lasten der gegnerischen Versicherung. Richtig?

Es ist mir nicht wichtig als Privatpatient behandelt zu werden, aber ich möchte auch nicht jedesmal um Leistungen kämpfen müssen, die notwendig sind, aber keine Kassenleistung darstellen. Beispiel: Es mussten damals aufgrund von Kieferfrakturen Implantate gesetzt werden.
Diese werden im Laufe der Jahre insuffizient, ebenso prothetische Versorgungen. Und das nicht nur einmal in einem Leben.
Implantate sind keine Kassenleistung! Und hier gehts schon los mit der Auseinandersetzung....
Die gesetzliche Krankenkasse ist schon lange informiert und hat ihrerseits auch schon Regressforderung gestellt.
Aber das Bewilligungsprozedere ist jedesmal zäh und langwierig. Für mich immer sehr quälend....

Grundsätzlich kann ich sagen, das Unfallfolgen im Zahn-und Kieferbereich sehr unterschätz werden. Auch das es kein einmaliger Widerherstellungsprozess ist, sondern aufgrund von Materialermüdung im Dauergebrauch alle Jahre Erneuerungen und immerwieder Behandlungen benötigt werden.
Mal von den gesundheitliche Auswirkung auf den gesamten Körper abgesehen. Was solche Prozedere seelisch bedeuten, kann sich wohl jedes Unfallopfer oder Zahngeplagter vorstellen.

Ich freue mich, dieses Forum gefunden zu haben und solch kompetenten Antworten zu erhalten.

Vielen Dan im voraus. uFALL88
 
Hallo uFall88,

warum reibst Du dich auf zwischen PKV und GKV? Das hat mit Deinem Unfall nichts zu tun!

Du hast ein Recht drauf als Unfallopfer die beste Behandlung und Versorgung zu bekommen und die Kosten muss der Unfallverursacher, bzw.
dessen Versicherung tragen.

Somit -> beste Versorung und Rechnung an die HPV des Unfallverursachers! Dein Versicherungsstatus ist doch nicht relevant! Es geht doch nur um Kostenübernahme und Versorgung state of the art! Warum machst Du Dir hier einen Kopf?

Wäre und ist doch nicht relevant, weil PKV / GKV aufgrund des Unfalles die Regress-Abteilung einschalten und sich die Kosten wieder holen würden! Arbeite offen mit Deinen Versicherungen zusammen.

Hat Dir dies nicht Dein RA erklärt?

Viele Grüße,

Kasandra
 
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