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Welche Gutachter oder Ärzte konsultieren für Nachweise gegenüber der UV

nand

Neues Mitglied
Registriert seit
26 Mai 2020
Beiträge
12
Hallo miteinander,

vor einem Jahr hatte ich einen Unfall mit dem Longboard und dabei meine Hüfte gebrochen (Acetabulumfraktur links).

Jetzt sind 12 Monate vergangen und bisher ist der Bruch gut verheilt, allerdings sind einige Sportübungen wie Laufen mit mittelschweren Schmerzen verbunden und Fußball wegen starken Schmerzen gar unmöglich geworden.

Ich muss innerhalb der nächsten 3 Monate meiner privaten UV gegenüber die Nachweise über Schmerzen und Folgeschäden erbringen, ansonsten sind meine Ansprüche verjährt.
Die Ärzte teilten mir mündlich mit, dass ich in etwa 15 Jahren mit einer neuen Hüfte rechnen sollte. Allerdings will mir weder mein Hausarzt, noch das Klinikum (in dem ich operiert wurde) die mündlichen Aussagen über meinen gesundheitlichen Zustand schriftlich geben. Ich bin leider nur gesetzlich krankenversichert (mit privater Unfallversicherung).

Ich suche um Rat wie ich die ärztlichen Atteste einfordern kann, damit ich diese der Unfallversicherung zeitnah übersenden kann.
 
Hallo nand

Was sagen deine Versicherungsbedingungen?
Invaliditätsbescheinigung?

LG
 
Hallo nand,

ein Orthopäde oder ggf. Unfallchirurg müsste Auskunft geben können bzw. die Vers. schreibt die
Ärzte ggf. an. Natürlich die Klinik auch bzw. diese hatte doch ggf. dem Hausarzt Berichte übermittelt.

Meldung:

andauernde gesundheitliche Beeinträchtigung als Folge des Unfalls ein längerer Zeitraum, der regelmäßig bei 12 Monaten liegt

Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht ein Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall – eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht worden sein

Versicherungsbedingungen?
2.1.1 Voraussetzungen der Leistung:
In der nun veröffentlichten Entscheidung des BGH wird klargestellt, dass bei der Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes strikt zwischen der Erstbemessung und einer Neubemessung der Invalidität zu unterscheiden ist. Während für die Neubemessung die 3-Jahres-Frist (Neubemessungsfrist) gelte, sei für die Erstbemessung grundsätzlich der Zeitpunkt des Ablaufs der Invaliditätseintrittsfrist entscheidend (im entschiedenen Fall 18-Monats-Frist). Etwas anderes gelte nur, wenn der Versicherungsnehmer noch vor Ablauf der Neubemessungsfrist Invaliditätsansprüche klageweise geltend mache. Da die Parteien dann von einer Klärung der Angelegenheit im Prozess ausgehen, sei in diesem Fall die Neubemessungsfrist ausnahmsweise auch für die Erstbemessung entscheidend.


Natürlich kann dir kein Arzt in ca. 10-20 J. eine neue Hüfte bestätigen, dass kann je nach Belastung früher oder später
kommen.

Was sagt das Röntgenbild oder MRT?



Grüße
 
Hallo,

70€ pro Monato_O

Ich würde Anwalt aufsuchen bei so einer wichtigen Sache!

"Ich kann Fußball spielen und Joggen nur noch mit Schmerzen, Krafttraining ist an der Hüfte eingeschränkt."

Zugleich würde ich dies noch mehr "intensiv" betreiben:oops:, dann ist bald eine neue Hüfte fällig.

Fußball, Joggen, Krafttraining usw. sind natürlich gift......und kein Arzt der eine Ahnung hat, würde dies empfehlen!

Schwimmen, Walken, Fahrradfahren, KG sind die richtigen Sportarten!!!!!!!!!!!!!!!

Ich weiß, wovon ich rede!;)

Gruß
 
Hallo Nand,

bei einem Unfall hast Du dir die Hüfte gebrochen.

Sicher ist der Unfall der privaten Unfallversicherung gemeldet.

Die Versicherung verlangt eine Bescheinigung dass Folgeschäden
eingetreten sind (Formular wurde Dir von Versicherung übersandt)

Mit Sicherheit gibt es Folgeschäden nach einem Bruch
(Deine Hüfte ist nicht mehr wie früher !!!)
und dies kann Dir Dein behandelnder Arzt oder ein anderer
auch bestätigen!!!

Bei mir wurde für das ausfüllen des Formulars für die Versicherung
10 Euro berechnet.

Die Versicherung wird Dich nach dem Eingang der Bescheinigung
entweder zu einem Gutachter schicken oder Dir ein Angebot zur
Regulierung des "SCHADENS" unterbreiten (dann ACHTUNG)

Es eilt lass die Frist nicht verstreichen !!!

Liebe Grüße
MEGGY

Schenkelhalsfraktur / Humeruskopffraktur 2007
+ aktuell 3/2021 Sprunggelenkfraktur)
privat unfallversichert
 
Hallo Nand;

Seit mehr als 20 Jahren zahle ich in eine Unfallversicherung ein die noch dazu sehr teuer ist (über 70 € pro Monat) und muss nun erkennen, dass ich wegen rechtlicher Tricks vermutlich keine Invaliditätsansprüche durchsetzen kann.

Gehe ich recht in der Annahme davon aus, Du meinst Deine private Unfallversicherung?
n bereits 3 Monaten (also 15 Monate nach Unfall Geschehen) verjährt mein Anspruch gegenüber des Unfallversicherers.
Faj
Dies scheint Zivil,recht zu sein! Wie ist Dein Status in der Klage?

ufgrund meines nur GKV-Status sind Ärzte nicht gewillt mir Bescheinigungen auszustellen, welche der Unfallversicherer von mir fordert.

Dies hat nicht mit dem GKV Status zu tun, sondern mit dem Zivilrecht! Fakt Deiner Klage und Deines Rechtsanwalts und ebenfalls der Staatanwaltschaft!
Ich kann Fußball spielen und Joggen nur noch mit Schmerzen, Krafttraining ist an der Hüfte eingeschränkt.
Geht leider vielen Unfallopfern so; aber wo bist Du in der PUV oder BG?

Abwarten vom MRT und Befundung!

Ich verstehe auch nicht wieso meine GKV für all diese Untersuchungen zahlen muss. Meiner Meinung nach sollte die private Unfallversicherung für diese Kosten aufkommen, schließlich muss ich all diese Nachweise sammeln um gegen meine Unfallversicherung zu kämpfen und Ansprüche nachzuweisen.

Du hast doch wohl einen Unfall-Fragebogen von Deiner GKV bekommen und die holen sich die Kosten von der HPV dann wieder!

Viele Grüße

Kasandra
 
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