Ich weiss von einer Reha-Bekannten, dass sie durch den Bezug von EU Rente wohl wieder Anspruch auf Krankengeld hatte. Ich weiss aber nicht wie genau das ablief. Es ist ein heilloses Durcheinander in unserem Sozialstaat! Wie sollen sich da Unfallopfer zurechtfinden, die z.B. eine Hirnschädigung davongetragen haben oder sonstwie beeinträchtigt sind! Von den Behörden bekommt man unterschiedliche Anworten auf die gleiche Frage. Habe das selbst erlebt. Es ging um die Zahlung von Übergangsgeld während der Wiedereingliederung, die die DRV rückwirkend gestoppt hat. Krankenkasse und DRV hatten unterschiedliche Meinungen. Somit hatte ich eine Weile kein Geld - lebe alleine. Bis mein Widerspruch Erfolg hatte.
Also während der Reha bekommt man Geld von der DRV, wenn man kein KG mehr bekommt. So war es bei mir. Die anschliessende Wiedereingliederung wurde auch von der DRV bezahlt, da KG längst ausgelaufen war. Dann habe ich mich bei Abbruch der Wiedereingliederung (von der DRV abgebrochen) beim Arbeitsamt gemeldet. Ich bekam ALG nach der Nahtlosigkeitsregelung, da das Arbeitsamt mich nicht für erwerbsfähig hielt. Nach Aussage des AA bekomme ich ALG nur bis Ende Nov 08. Rentenbescheid steht noch aus, aber ich weiss, dass es entweder Teil oder Vollrente sein wird. Bei Teilrente werde ich Einspruch einlegen, da ich - auch nach Aussage von 2 Ärzten - z ZT nicht erwerbsfähig bin. Das Arbeitsamt sagte mir, ich bekäme dann auch im Widerspruch nur das ALG bis Ende Nov. Da ich Eigenkapital habe, werde ich wohl kein ALG 2 bekommen. Nun habe ich im Internet irgendwo gelesen, dass es bei ALG2 wohl auch individuelle Zahlungen gibt, auch Einmalzahlungen. Ich werde auf jeden Fall versuchen, sowas zu bekommen; denn ich habe eine hohe Miete zu bezahlen und muss erst eine Wohnung suchen. Vielleicht gibt es auch sowas wie Umzugsgeld... Habe vor, mir eine kleine Wohnung zu kaufen, um dann wenigstend in Zukunft keine Miete zu bezahlen. Da hat der Staat und ich auch gespart, wenn man da vielleicht auch nur einmalig Zuwendungen bekommt.
Ich denke, es ist für jeden ein Versuch wert, trotz Eigenkapital oder vermeintlicher Anspruchslosigkeit, beim Arbeitsamt mal vorzusprechen. Denn es gibt wohl einen Unterschied im Hartz4 Model zur früheren Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe, die Sonderregelungen nicht vorsahen.