Bernhard_L.
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 21 Okt. 2006
- Beiträge
- 142
Hallo zusammen,
zum besseren Verständnis möchte ich ein fiktives Beispiel nennen:
Angenommen, eine zeitlich befristete volle EM-Rente läuft automatisch zum 31.08. aus. Es wurde ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt. Jedoch gibt es keinen rechtzeitigen Bescheid, so dass ab 01.09. die Situation "offen" ist. Ansprüche auf Arbeitslosengeld I gibt es keine, auch keine alten. Arbeitslosengeld II entfällt, da verwertbares Vermögen vorhanden ist. Daher erfolgt auch keine Meldung beim Arbeitsamt, nicht zuletzt auch deshalb, um zu verdeutlichen, dass weiterhin eine volle EM vorliegt. (Würde man sich arbeitssuchend melden, hieße das ja, man schätzt sich selbst zu einem gewissen Grad als arbeitsfähig ein... - Das wird dann gegen einen verwendet.)
Angenommen, es kommt ein Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, dass ab 15.10. eine medizinische Reha-Maßnahme angetreten werden soll: Steht einem dann noch automatisch nachträglich die volle EM-Rente zu vom 01.09. bis zum 14.10.?
Welche Leistung würde man während der medizinischen Reha bekommen: Überbrückungsgeld oder Übergangsgeld? Auf welcher Basis würde es berechnet werden?
Viele Grüße, Bernhard
zum besseren Verständnis möchte ich ein fiktives Beispiel nennen:
Angenommen, eine zeitlich befristete volle EM-Rente läuft automatisch zum 31.08. aus. Es wurde ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt. Jedoch gibt es keinen rechtzeitigen Bescheid, so dass ab 01.09. die Situation "offen" ist. Ansprüche auf Arbeitslosengeld I gibt es keine, auch keine alten. Arbeitslosengeld II entfällt, da verwertbares Vermögen vorhanden ist. Daher erfolgt auch keine Meldung beim Arbeitsamt, nicht zuletzt auch deshalb, um zu verdeutlichen, dass weiterhin eine volle EM vorliegt. (Würde man sich arbeitssuchend melden, hieße das ja, man schätzt sich selbst zu einem gewissen Grad als arbeitsfähig ein... - Das wird dann gegen einen verwendet.)
Angenommen, es kommt ein Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, dass ab 15.10. eine medizinische Reha-Maßnahme angetreten werden soll: Steht einem dann noch automatisch nachträglich die volle EM-Rente zu vom 01.09. bis zum 14.10.?
Welche Leistung würde man während der medizinischen Reha bekommen: Überbrückungsgeld oder Übergangsgeld? Auf welcher Basis würde es berechnet werden?
Viele Grüße, Bernhard