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Welche Geldleistungen bei med. Reha nach abgelaufener EM-Rente

Hallo Kai-Uwe,

also natürlich werde ich versuchen, die EM-Rente auch weiterhin zu bekommen, aber ich wollte schon mal für den "worst case" (= den schlimmsten anzunehmenden Fall) vorplanen.

Anspruch auf KG habe ich nicht mehr, da kein Arbeitsverhältnis mehr existiert. Mein Arbeitsversuch, der im April 2006 begann, war von vornherein zeitlich befristet und ist schon längst ausgelaufen.

Viele Grüße, Bernhard
 
[...] also bis Dez08 habe ich noch Anspruch auf ALG1.
Meine EM-Rente ist eingereicht, würde aber (sollte sie bewilligt werden) erst ab Feb.09 zahlen.

[...]
Hätte ich wegen dem § 125 Nahtlosübergang auch noch Anrecht auf weitere Zahlung von ALG1?.
Hallo Kai-Uwe dann würde ALG 1 weiterbezahlt bis der Rententräger entschieden hat

Hallo,

diese Fragestellungen sehe ich aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen anders, aber ob die Behörden bei mir falsch lagen :confused:;)

Das Datum einer Rentenbewilligung hat nichts mit dem Datum des Rentenbeginns zu tun! Der Rententräger stellt in seinem Bescheid fest, wann der Leistungsfall eingetreten ist. Lag der Leistungsfall auch schon zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung vor, gewährt der Rententräger rückwirkende Leistungen ab Eintritt des Leistungsfalls/Antragsdatum (je nachdem was später war). Ergo gibt es bei rückwirkender Feststellung auch eine entsprechende Nachzahlung.

Von dieser Nachzahlung werden Leistungen der AA miteinander verrechnet ( § 103 SGB X. Es geht aber maximal der Anspruch in Rentenhöhe an die AA über!

Zum § 125:
Im Gesetz ist lediglich die Rede von "Arbeitslosengeld", weder von ALG1 noch von ALG2. Ist trotz Nahtlosigkeitsfrage die maximale Anspruchsdauer für ALG1 erschöpft, wird man normalerweise auf ALG2 verwiesen. Vielleicht gibt es aber auch Unterschiede in der Handhabung zwischen den einzelnen Agenturen :confused:

Gruß
Joker
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Joker

bei mir war es das das AA den Betrag des Krankengeldes ( KK ) weiterbezahlt hat. Musste lediglich zu MDA ( Medizinischer Dienst des Arbeitsamtes ) weil ich auf eine persönliche Untersuchung bestanden habe ...die machen gern so Aktenuntersuchungen , wo gegen ich eine Allergie habe !


MfG


Maik
 
Hallo Kai-Uwe,

also natürlich werde ich versuchen, die EM-Rente auch weiterhin zu bekommen, aber ich wollte schon mal für den "worst case" (= den schlimmsten anzunehmenden Fall) vorplanen.

Anspruch auf KG habe ich nicht mehr, da kein Arbeitsverhältnis mehr existiert. Mein Arbeitsversuch, der im April 2006 begann, war von vornherein zeitlich befristet und ist schon längst ausgelaufen.

Viele Grüße, Bernhard


Hallo Bernhard,

folgt man der Rechtsprechung des Bundessozialgericht,

lebt unter Umständen ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf einer zeitlich befristeten EM-Rente wieder auf.

siehe hierzu unter:

http://www.krankenkassenforum.de/-vp3943.html

Frag mal mit Hinweis auf die Rechtsprechung bei deiner
Krankenkasse nach.

Mit besten Grüßen
tabaaluga
 
Hallo tabaaluga,

vielen Dank für Deinen äußerst interessanten Hinweis. Ich werde den zu gegebener Zeit auf jeden Fall aufgreifen. Leider ist mein restlicher Krankengeld-Anspruch nicht mehr besonders groß, so ca. 3 Monate, aber das wäre immerhin besser als nichts, zumal das KG deutlich höher wäre als die EM-Rente ist.

Viele Grüße, Bernhard
 
Ich weiss von einer Reha-Bekannten, dass sie durch den Bezug von EU Rente wohl wieder Anspruch auf Krankengeld hatte. Ich weiss aber nicht wie genau das ablief. Es ist ein heilloses Durcheinander in unserem Sozialstaat! Wie sollen sich da Unfallopfer zurechtfinden, die z.B. eine Hirnschädigung davongetragen haben oder sonstwie beeinträchtigt sind! Von den Behörden bekommt man unterschiedliche Anworten auf die gleiche Frage. Habe das selbst erlebt. Es ging um die Zahlung von Übergangsgeld während der Wiedereingliederung, die die DRV rückwirkend gestoppt hat. Krankenkasse und DRV hatten unterschiedliche Meinungen. Somit hatte ich eine Weile kein Geld - lebe alleine. Bis mein Widerspruch Erfolg hatte.
Also während der Reha bekommt man Geld von der DRV, wenn man kein KG mehr bekommt. So war es bei mir. Die anschliessende Wiedereingliederung wurde auch von der DRV bezahlt, da KG längst ausgelaufen war. Dann habe ich mich bei Abbruch der Wiedereingliederung (von der DRV abgebrochen) beim Arbeitsamt gemeldet. Ich bekam ALG nach der Nahtlosigkeitsregelung, da das Arbeitsamt mich nicht für erwerbsfähig hielt. Nach Aussage des AA bekomme ich ALG nur bis Ende Nov 08. Rentenbescheid steht noch aus, aber ich weiss, dass es entweder Teil oder Vollrente sein wird. Bei Teilrente werde ich Einspruch einlegen, da ich - auch nach Aussage von 2 Ärzten - z ZT nicht erwerbsfähig bin. Das Arbeitsamt sagte mir, ich bekäme dann auch im Widerspruch nur das ALG bis Ende Nov. Da ich Eigenkapital habe, werde ich wohl kein ALG 2 bekommen. Nun habe ich im Internet irgendwo gelesen, dass es bei ALG2 wohl auch individuelle Zahlungen gibt, auch Einmalzahlungen. Ich werde auf jeden Fall versuchen, sowas zu bekommen; denn ich habe eine hohe Miete zu bezahlen und muss erst eine Wohnung suchen. Vielleicht gibt es auch sowas wie Umzugsgeld... Habe vor, mir eine kleine Wohnung zu kaufen, um dann wenigstend in Zukunft keine Miete zu bezahlen. Da hat der Staat und ich auch gespart, wenn man da vielleicht auch nur einmalig Zuwendungen bekommt.
Ich denke, es ist für jeden ein Versuch wert, trotz Eigenkapital oder vermeintlicher Anspruchslosigkeit, beim Arbeitsamt mal vorzusprechen. Denn es gibt wohl einen Unterschied im Hartz4 Model zur früheren Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe, die Sonderregelungen nicht vorsahen.
 
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