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Welche Fristen muss ich beachten?

butze007

Nutzer
Registriert seit
22 Feb. 2007
Beiträge
5
Hallo,

ich hatte schon einmal über meinen Fall berichtet. Linker Fuß oberes und unteres Sprunggelenk beeinflusst. Inzwischen habe ich einigen Schriftverkehr mit meiner Versicherung gehabt. Angebot nach Gutachten von der Versicherung im Januar nach Gutachten 1/5 Beinwert- mein Einspruch - Nachbesserung des Angebotes der Versicherung 2/7 Beinwert- mein Einspruch - Schreiben der Versicherung : Ich müsste bei weiteren Einsprüchen ein Privatgutachten vorlegen. Das habe ich getan und tatsächlich das Ergebnis ist deutlich höher "mindestens 2/5 Beinwert" . leider möchte sich die Versicherung nun wiederum fachärztlichen Rat einholen und akzeptiert ohne weiter Prüfung nicht das Privat beauftragte Gutachten. Im Schreiben der Versicherung steht: Bitte haben Sie Geduld...

Welche Fristen muss ich beachten? Muss ich eventuell jetzt schon klagen, um die Klagefrist nicht zu verpassen?

Vielen Dank im voraus.
 
Hallo butze,

in den AUB steht das drin wegen der Fristen. Welche AUB hast du? Wann war derUnfall?

Gruß Jens
 
Hallo Butze,

dein Versicherers hat sicher aus meinem Beitrag vom 22.02.2007 unter

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=9334#post9334

meine Einschätzung von 20 % übernommen und bietet Dir 2/7 Beinwert 70% = 20 % an.

Ach, könnten doch alle Schäden so einfach reguliert werden!


Ein von Dir eingeholtes Privatgutachten ergibt "mindestens 2/5 Beinwert".
„mindestens“ hat keine Aussagekraft, 2/5 Beinwert 70% = 28 % ist schon was konkretes.



Die Klagefrist ist in AUB 94, § 15, II. festgelegt:

„Vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer ab Zugang der Erklärung des Versicherers eine Frist von sechs Monaten verstreichen lässt, ohne die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen

Die Frist beginnt mit dem Zugang der abschließenden Erklärung des Versicherers. Die Rechtsfolgen der Fristversäumnis treten nur ein, wenn der Versicherer in seiner Erklärung auf die Notwendigkeit der gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen hat“


Ob eine Klage angebracht ist, muss Du natürlich selber entscheiden:

Was sagen Dein Privatgutachter und Dein behandelnder Arzt zu einer möglichen weiteren Verschlechterung?

Hast Du eine Progression vereinbart?

Lohnt es sich bei der vereinbarten Versicherungssumme?

Bei eine Versicherungssumme von 100.000 € ohne Progression würde zwischen 20.000 € und 28.000 € gestritten. Wegen 8.000 € könnte man schon eine Klage wagen.

Bei eine Versicherungssumme von 50.000 € ohne Progression würde zwischen 10.000 € und 14.000 € gestritten. Wegen 4.000 € ist von einer Klage eigentlich abzuraten, denn sollte der Gerichtsgutachter 25 % Invalidität feststellen, hätte der Versicherer 12.500 € zu zahlen. Von den 2.500 € „Gewinn“ müsstest Du Anteilig Gerichts- und Gutachterkosten zahlen.

Bei einer Versicherungssumme von 200.000 € oder mehr und Progression sieht die Sache anders aus.

Gruß
Luise
 
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