Hallo,
bin eben gerade durch ein Gespräch ganz verunsichert worden... Vielleicht könnt ihr mir helfen?
Welche Fristen müssen bei einem Unfall mit Personenschaden gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers beachtet werden?
Hemmt ein Prozess bzw. ein Beweissicherungsverfahren diese Fristen? Und ab wann beginnen sie wieder zu "laufen"? Hoffe, ich habe mich richtig ausgedrückt ...
Muss man auf jeden Fall eine Feststellungsklage einreichen?
Viele Grüße,
Rudinchen
bin eben gerade durch ein Gespräch ganz verunsichert worden... Vielleicht könnt ihr mir helfen?
Welche Fristen müssen bei einem Unfall mit Personenschaden gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers beachtet werden?
Hemmt ein Prozess bzw. ein Beweissicherungsverfahren diese Fristen? Und ab wann beginnen sie wieder zu "laufen"? Hoffe, ich habe mich richtig ausgedrückt ...
Muss man auf jeden Fall eine Feststellungsklage einreichen?
Viele Grüße,
Rudinchen