Hallo,
ich wüsste gerne, ob sich Forderungen gegen den Versicherer sinnvollerweise bündeln lassen bei einer Klage oder ist es gängige Praxis, jede einzelne Position einzuklagen?
Beispiel 1: Sachschaden UND Personenschaden gleichzeitig?
Besipiel 2: Klage S.schaden mit Anwalt A und P.schaden mit Anwalt B wg. jeweiliger Spezialisierung darin?
Beispiel 3: die Erstattung der (zugesagten) Mietwagenkosten MIT der Forderung des anschließenden Nutzungsausfalls oder besser getrennt?
Oder auch: kann in der Gerichtsverhandlung eine ganze Liste von Forderungen bzw. alle vorgetragen werden, unabhängig von der Klageschrift?
Und noch was: welche Forderungen aus Unfällen verfallen wann gegenüber dem Schädiger, wenn sie nicht (rechtzeitig) gestellt wurden und wie sieht die Beweisführung aus (sollte jedes Schreiben des Anwalts sicherheitshalber per Einschrieben Rückschein geschickt werden...macht doch keiner)?
Wieder wüsste ich eure Meinungen zu schätzen, um mich aufs nächste Anwaltsgespräch vorzubereiten.
Danke,
bull-it
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INFO ZUM FALL: unverschuldeter Verkehrsunfall, Sach- und Personenschaden (Tinnitus beids. chronisch/HWS II/Muskelkette chronisch entzündet v. li.- re. Ellbogen sog. Tennisarme), vertreten durch "Fach"-Anwalt / rechtschutzversichert, gewerblich tätig in Abfallwirtschaft, kein Jurist, >30 Jahre / 1.95m / 99 kg, nix BG, nix KV, nix anderes, keine Guthaben / Kredit, Schädigerversicherung richtig groß & mächtig! - zahlte kleckerhaft Almosen
ich wüsste gerne, ob sich Forderungen gegen den Versicherer sinnvollerweise bündeln lassen bei einer Klage oder ist es gängige Praxis, jede einzelne Position einzuklagen?
Beispiel 1: Sachschaden UND Personenschaden gleichzeitig?
Besipiel 2: Klage S.schaden mit Anwalt A und P.schaden mit Anwalt B wg. jeweiliger Spezialisierung darin?
Beispiel 3: die Erstattung der (zugesagten) Mietwagenkosten MIT der Forderung des anschließenden Nutzungsausfalls oder besser getrennt?
Oder auch: kann in der Gerichtsverhandlung eine ganze Liste von Forderungen bzw. alle vorgetragen werden, unabhängig von der Klageschrift?
Und noch was: welche Forderungen aus Unfällen verfallen wann gegenüber dem Schädiger, wenn sie nicht (rechtzeitig) gestellt wurden und wie sieht die Beweisführung aus (sollte jedes Schreiben des Anwalts sicherheitshalber per Einschrieben Rückschein geschickt werden...macht doch keiner)?
Wieder wüsste ich eure Meinungen zu schätzen, um mich aufs nächste Anwaltsgespräch vorzubereiten.
Danke,
bull-it
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INFO ZUM FALL: unverschuldeter Verkehrsunfall, Sach- und Personenschaden (Tinnitus beids. chronisch/HWS II/Muskelkette chronisch entzündet v. li.- re. Ellbogen sog. Tennisarme), vertreten durch "Fach"-Anwalt / rechtschutzversichert, gewerblich tätig in Abfallwirtschaft, kein Jurist, >30 Jahre / 1.95m / 99 kg, nix BG, nix KV, nix anderes, keine Guthaben / Kredit, Schädigerversicherung richtig groß & mächtig! - zahlte kleckerhaft Almosen