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Mehlstaubadipositas zu #8 Umgehung § 200 verstecktes Gutachten
Moin moin!
Ich kann derosa da nur bestätigen und zwar sowohl über eigene Erfahrung und den Beauftragten für Datenschutz.
Auf Grund genau dieses Verdachtes (Umgehung §200 mit verstecktem Gutachten im Rahmen der Stellungnahme des beratenden Arztes) habe ich vor einer Weile mit einem Vertreter des Beauftragten für Datenschutz telefonisch Kontakt aufgenommen und initial genau dieses erst einmal via Telefon soweit als möglich abgeglichen. Mit der Konsequenz der Empfehlung, den Vorgang zwecks genauerer Überprüfung zu übersenden. Dieses ist im Augenblick im Gange.
Im Rahmen dieser Telefongespräche bin ich von diesem Mitarbeiter darüber informiert worde, daß dieses kein Einzelfall ist sondern inzwischen gängige Praxis der BG´en und bekannte Vorgehendsweise. So üblich, daß es inzwischen sogar einen offiziellen Bericht auf ihren Internetseiten dazu gibt.
So gängig, daß der Beauftragte für Datenschutz seit längerem versucht, politisch im Rahmen einer entsprechenden Gesetzänderung-/angleiches dagegen zu arbeiten. Allerdings mit dem Problem, daß die BG´en in Rahmen der sie vertretenden Lobby erfolgreich dagegen arbeiten.
Der erweiterter Ratschlag des Beauftragten für Datenschutz war dazu, ich sollte mich neben der Überprüfung an einen Politiker meines Wahlkreises wenden. Und ihn höflich mit der Nase darauf stoßen, daß es ein Problem gibt. Daß er sich einmal die entsprechenden Berichte des Datenschutzbeauftragten anschauen sollte. Und sich ggf. unterstützend sowohl an meine BG wenden als auch im Rahmen seiner politischen Tätigkeit überlegen, wenn er von mir gewählt werden will, er etwas für mich tun muß.
Laut Aussage des Beauftragten ist das Problem, daß seine Stellungnahme selber keine rechtsbindende Aussage hat sondern nur eine Empfehlung ist.
Gruß