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Welche Aufgaben hat ein beratender Arzt einer BG ?

Norbert223

Neues Mitglied
Registriert seit
8 Apr. 2014
Beiträge
11
Hallo ! Ich leide an einer Pleura- und Lungenasbestose, die als Berufskrankheit 4103 anerkannt wurde. Beim letzten Gutachten wurde eine Gesamt- MdE von 80% festgestellt. Darauf fallen auf die Berufskrankheit eine MdE von 40%. Das Gutachten wurde im Okt. 2013 erstellt. Seitdem werden verschiedene beratende Ärzte von der BG zu Rate gezogen. Wieso kann ein beratender Arzt (der selber Gutachten wg. Asbestose erstellt) einen anderen renommierten Gutachter beurteilen. Oder soll er nur die MdE herunterschrauben. Es kann aber auch sein, das es sich um eine reine Verzögerungstaktik der BG handelt. Ich bitte freundlichst um Antworten.
 
Hallo Norbert,

ein beratender Arzt bei der BG beurteilt oder überprüfft das erstellte Gutachten.
Oder wie du schon geschrieben hast es soll das Ergebnis des erstellten Gutachtens runterschrauben.

Ich war im November 13 zum Gutachten und des Ergebnis habe ich vor drei Wochen erhalten. Ein beratender Arzt musste zwei mal mit einer unteschidlichen Fragestellung seine Meinung zu meinem Gutachten abgeben.

Alles gute,
VG schlowi
 
Oder wie du schon geschrieben hast es soll das Ergebnis des erstellten Gutachtens runterschrauben.

Und wieder einmal wird unnütze Panik verbreitet. Es wird nur dann ein Gutachten gemindert, wenn es dafür auch nachweisbare Gründe gibt. Der beratene Arzt schaut lediglich ob das Gutachten so richtig ist und wie er es einschätzt. Sollte dieser Arzt also der Meinung sein, dass jetzt nur noch eine MdE von 30% vorliegt, so muss er dies auch einwandfrei begründen können.:)
 
So so, schon erstaunlich wenn Du nichts mit der BG zu tun hast, das man die Erfahrungen hier völlig falsch sieht und solch ein Loblied auf die BG kommt, wie in Deinen letzten Beiträgen in verschiedenen Themen.:cool:

Bei uns wurde die Gutachten schon so ausgeführt, wie der BG-Mitarbeiter das angekündigt hatte! Es gibt aber gegeteilige Beweise, aber wahrscheinlich ist das auch unnütze Panikmache:confused:
 
Hallo,

das Problem beim "beratenden Arzt" ist, dass es keine gesetzliche Definitionen für seine Tätigkeiten gibt.

Ursprünglich war er mal als "Dolmetscher" gedacht, der den SB´s Arztberichte und Gutachten übersetzen sollte.

Mittlerweile nutzen die BG´s diese beratenden Ärzte sogar, um das in § 200 Abs. 2 SGB VII Gutachterwahlrecht zu unterwandern. Ohne GA heißt es dann plötzlich von Seiten der BG: "Unser beratender Arzt hat festgestellt, dass ..." Ebenfalls ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz!

Übrigens hat sich schon manch ein erfahrener Mediziner gewundert, was so ein beratender Arzt aus seinem Fachwissen gemacht hat.

Ich selber habe dieses "Fachwissen" einem meiner Gutachter vorgelegt, dessen Gutachten von so einem beratenden Arzt zerpflückt wurde. Daraus ergab sich ein reger Schriftwechsel zwischen BG und Gutachter, wobei der Name des beratenden Arztes bis heute noch ein Geheimnis meiner BG ist!

@Mehlstaubadipositas, da ist selbst der bfdi zu einer anderen Erkenntnis gekommen. Umsonst beschäftigt man sich dort sicher nicht schon seit geraumer Zeit mit dieser Problematik.

So lange ich nichts mit der BG zutun hatte, gab es für mich auch keine Schwierigkeit mit denen.

Theorie und Praxis unterscheiden sich oftmals!

Viele Grüße
Derosa
 
Bei uns wurde die Gutachten schon so ausgeführt, wie der BG-Mitarbeiter das angekündigt hatte! Es gibt aber gegeteilige Beweise

Könntest du das etwas genauer beschreiben?:)

So so, schon erstaunlich wenn Du nichts mit der BG zu tun hast, das man die Erfahrungen hier völlig falsch sieht und solch ein Loblied auf die BG kommt, wie in Deinen letzten Beiträgen in verschiedenen Themen.:

Nicht alle haben schlechte Erfahrungen mit der BG gemacht. Ich z.b. habe sowohl bei meiner Berufskrankheit als auch bei meinem Arbeitsunfall gute Erfahrungen mit der BG gemacht. Es gibt auch gute Mitarbeiter bei den BGs die sich wirklich um einen kümmern. Bei all den vielen schlechten, sollte man diese nicht vergessen.

Hallo,
Mittlerweile nutzen die BG´s diese beratenden Ärzte sogar, um das in § 200 Abs. 2 SGB VII Gutachterwahlrecht zu unterwandern.
Derosa

Woher weißt du das? :confused:
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Wenn man bei SHT, HWS Schäden, halbseitiger Bewegungsverlangsamung mit totalen Sensibilitätsausfall, motorischer Darmstörung und Verknöcherung von Bändern in der Schulter mit massiver Bewegungseinschränkung Abduktion vor der OP nur noch 30 Grad und an der HWS (ich zähle mal nur das auf, was heute noch besteht) dann in die Psychoschiene gedrängt werden soll und dann noch das Ergebnis der Gutachten schon 3 Monate zuvor gesagt bekommt, sich der A....h mit O.... nicht einmal selbst ein Bild macht und sämtliche Anträge auf Hilfen, Medikamente u.s.w. von vorn herein abgelehnt werden - Bsp. Darmlähmung seit dem Unfall - keine Abführmittel mit der Begründung es wurden keine Opiate verschrieben, die das auslösen könnten - tja wo sind dann da die "guten BG Mitarbeiter"?
Haushaltshilfe abgelehnt, wir sollten das vom Arzt verschreiben lassen.

Wenn dann alles belegt ist anhand von OP-Berichten und Untersuchungsbefunden, dann schnell noch den negativen Widerspruchsbescheid zu erlassen mit der Begründung, spielt alles keine Rolle wir machen eh was wir wollen ......

PS.: ich habe viel beruflich mit Unfällen zu tun und nur ein einziger Fall den ich kenne und da ist´s egal welche BG das war, ist so super wie Du das darstellen magst über die Bühne gelaufen.
 
Berufskrankheiten

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Wenn dann alles belegt ist anhand von OP-Berichten und Untersuchungsbefunden, dann schnell noch den negativen Widerspruchsbescheid zu erlassen mit der Begründung, spielt alles keine Rolle wir machen eh was wir wollen ......

PS.: ich habe viel beruflich mit Unfällen zu tun und nur ein einziger Fall den ich kenne und da ist´s egal welche BG das war, ist so super wie Du das darstellen magst über die Bühne gelaufen.[/QUOTE]

Hallo rajo,

Unterschreibe ich zu einhundertprozent!

Ich habe seit ca. 2-3 Wochen Kontakt mit meinem Arbeitgeber aufgenommen. Da sich im Vorstand etwas verändert hat. Vor ca. 3 Jahren kam keine Reaktion. Jetzt habe ich dem Vorstand auf diese Praktiken der Berufsgenossenschaft hingewiesen. Mit Dokumenten belegt. Einer des Vorstandes wirkte sehr betroffen (ehemaliger, direkter Vorgesetzter von mir), sprach von Sozialversicherungsbetrug.

Der Vorstand will sich jetzt mit den Behörden in Verbindung setzen und Gespräche führen.

Ich bin gespannt, ob die Arbeitgeber diese Praktiken der BG`s weiter tatenlos zu sehen, oder diese Dinge an die Öffentlichkeit bringen.
 
Hallo sozimod,
ich denke kein Arbeitgeber und keine Gewerkschaft wird daran was ändern, den die kosten würden doch nur den Faktor Arbeit verteuern .

Ist jedenfalls meine Erfahrung !

Gruß
Fuchs
 
Hallo Mehlstaubadipositas,

aus eigenen Erfahrungen, anderen Betroffenen und Medien.

Ich bin aktiv!

Viele Grüße
Derosa
 
PS.: ich habe viel beruflich mit Unfällen zu tun und nur ein einziger Fall den ich kenne und da ist´s egal welche BG das war, ist so super wie Du das darstellen magst über die Bühne gelaufen.

Ich kenne mehrere Fälle. Ich mache derzeit einen Lehrgang, der mich auf meine Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement vorbereiten soll, die ich ab August beginnen werde und ich habe noch drei weitere Mitschüler in meinem Lehrgang die ebenfalls von der BG betreut werden und auch nur positiv berichten. Wie gesagt, ich weiß dass es auch viele gibt die nicht gut betreut werden und dagegen muss etwas getan werden, aber die Mehrzahl, so glaube ich, wird gut vertreten.:)
 
@Mehlstaubadipositas zu #8 Umgehung § 200 verstecktes Gutachten

Moin moin!

Ich kann derosa da nur bestätigen und zwar sowohl über eigene Erfahrung und den Beauftragten für Datenschutz.

Auf Grund genau dieses Verdachtes (Umgehung §200 mit verstecktem Gutachten im Rahmen der Stellungnahme des beratenden Arztes) habe ich vor einer Weile mit einem Vertreter des Beauftragten für Datenschutz telefonisch Kontakt aufgenommen und initial genau dieses erst einmal via Telefon soweit als möglich abgeglichen. Mit der Konsequenz der Empfehlung, den Vorgang zwecks genauerer Überprüfung zu übersenden. Dieses ist im Augenblick im Gange.

Im Rahmen dieser Telefongespräche bin ich von diesem Mitarbeiter darüber informiert worde, daß dieses kein Einzelfall ist sondern inzwischen gängige Praxis der BG´en und bekannte Vorgehendsweise. So üblich, daß es inzwischen sogar einen offiziellen Bericht auf ihren Internetseiten dazu gibt.

So gängig, daß der Beauftragte für Datenschutz seit längerem versucht, politisch im Rahmen einer entsprechenden Gesetzänderung-/angleiches dagegen zu arbeiten. Allerdings mit dem Problem, daß die BG´en in Rahmen der sie vertretenden Lobby erfolgreich dagegen arbeiten.

Der erweiterter Ratschlag des Beauftragten für Datenschutz war dazu, ich sollte mich neben der Überprüfung an einen Politiker meines Wahlkreises wenden. Und ihn höflich mit der Nase darauf stoßen, daß es ein Problem gibt. Daß er sich einmal die entsprechenden Berichte des Datenschutzbeauftragten anschauen sollte. Und sich ggf. unterstützend sowohl an meine BG wenden als auch im Rahmen seiner politischen Tätigkeit überlegen, wenn er von mir gewählt werden will, er etwas für mich tun muß.

Laut Aussage des Beauftragten ist das Problem, daß seine Stellungnahme selber keine rechtsbindende Aussage hat sondern nur eine Empfehlung ist.

Gruß
 
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