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Weiterzahlung EM-Rente: Begutachtung durch die DRV

Bernhard_L.

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2006
Beiträge
142
Hallo zusammen,

bei mir läuft aktuell ein Antrag auf Weiterzahlung der EM-Rente. Deshalb rechne ich sicherheitshalber damit, dass ich dafür auch noch zum Gutachter muß und dass nicht nur die Befunde meiner behandelnden Ärzte eingeholt werden. Mit meiner Begutachtung durch die DRV anläßlich meines Erstantrages auf EM-Rente hatte ich äußerst schlechte Erfahrungen gemacht. Deshalb möchte ich jetzt besser vorbereitet sein.

Ich habe alle wesentlichen Diagnosen, Einschränkungen und sonstigen Gesundheitsstörungen ausführlich aufgeschrieben. Dazu habe ich Kopien aller wichtigen Befundberichte gepackt. Wenn ich dann zum Gutachten muß, werde ich dem Gutachter dieses "Paket" überreichen. Ich habe mir eine Erklärung vorbereitet in der Art einer Empfangsbestätigung. Dort habe ich alle überreichten Anlagen detailliert aufgelistet. Der Gutachter soll mir dieses Blatt abstempeln und unterschreiben, um hinterher bei inhaltlichen Fehlern im Gutachten nicht behaupten zu können, er hätte davon nichts gewußt, weil ich angeblich nichts gesagt habe bzw. weil ihm keine Unterlagen dazu vorgelegen hätten...

- Hat jemand von Euch das bei einer Begutachtung durch die DRV auch schon einmal so gemacht wie von mir oben geschildert? Wenn ja, wie hat der Gutachter reagiert...?

- Was sollte ich Eurer Meinung nach unternehmen, wenn der Gutachter die Annahme meiner schriftlichen Unterlagen unter irgendeinem Vorwand verweigern sollte und er auch meine Empfangsbestätigung nicht unterschreiben will?

- Habe ich eine Möglichkeit darauf zu bestehen, dass ich das Gutachten vor der Verwertung durch den Ärztlichen Dienst (ÄD) der RV Korrektur lesen kann? Weil irgendwelche Fehler waren bisher noch in jedem Gutachten zu entdecken... Das Problem ist ja, befaßt sich der ÄD mit dem fehlerhaften Gutachten, kommt er ggf. zu einer anderen Einschätzung als wenn das Gutachten von Anfang an komplett inhaltlich richtig wäre - und hat sich der ÄD erstmal auf eine Meinung festgelegt, wird es schwer werden, ihn wieder davon abzubringen.

In der Praxis ist es doch bestimmt so: Geht das schriftliche Gutachten bei der DRV ein, wird die Akte sofort an den ÄD weitergereicht. Bis ich da Kopien zugesandt bekommen habe und Zeit für eine Korrektur habe, ist doch die Meinung beim ÄD längst gefallen und hat sich verfestigt. So schnell habe ich doch da gar keine Chance zu reagieren... - Oder habe ich ein Rechtsmittel, darauf zu bestehen, dass das Gutachten erst dann zum ÄD geht, wenn ich es "freigegeben" habe?

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Berhard,
bei uns läuft auch der Antrag auf EM-Rente (also für Kai-Uwe) und wir werden es auch so machen wie Du es beschrieben hast.

Beim GA des MDK und der PUV haben wir es auch so gemacht, da ich als Zeuge dabei war haben wir uns nicht´s unterschreiben lassen.

Bin gespannt was andere schreiben, denn ich denke ein GA wird Dir die Übergabe der Unterlagen nicht schriftlich bestätigen.....er müßte sie dann ja erst vollständig prüfen.

Bei und stand in den GAten (trotz umfangreicher Unterlagen) viel Quatsch.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo,
ich habe damit keine Erfahrung gemacht, aber guter Tip fürs nächste Mal. Hätte ich vielleicht auch machen sollen. Bei mir lagen fast alle Befunde schon beim GA vor; denn ich hatte schon beim Rentenantrag bei der DRV Befunde abgegeben und eine Art Auflistung erhalten! Wenn die das selbst so machen, könnte der GA das auch so machen. Nur er bekommt das Überprüfen nicht bezahlt! DAher würde ich die Befunde beim Rentenantrag direkt abgeben. Dort bekommst du auch die Auflistung.
Was ich noch gemacht habe auf Anraten: ich habe eine Einverständniserklärung schriftlich abgegeben, dass ich meine Freundin dabei haben will. Sie und ich haben unterschrieben. Er hat es sich kurz angesehen und gesagt, er brauche es nicht. Es gab auch keinerlei Probleme diesbezgl. Und es war gut, dass ich jemanden dabei hatte.
 
Hallo Bernhard,

persönlich halte ich dies für den völlig falschen Weg.

Solltest Du nicht tot sein, bekommst Du als Standardschreiben sowieso einen Ablehnungsbescheid.
Der Arzt oder auch Gutachter wird feststellen, dass Du auf Grund seiner
Schlussfolgerungen nicht mehr rentenberechtigt bist.

Der bessere Weg (als Vorschlag):
- Ich habe alle wesentlichen Diagnosen, Einschränkungen und sonstigen Gesundheitsstörungen ausführlich aufgeschrieben.
Das ist gut und vertretbar im Rahmen Deiner Mitwirkungspflicht.

- Dazu habe ich Kopien aller wichtigen Befundberichte gepackt.
Wenn ich dann zum Gutachten muß, werde ich dem Gutachter dieses "Paket" überreichen.
Das würde ich nicht empfehlen;
Befundberichte und die daraus resultierenden Einschränkungen sind persönliche Schlußfolgerungen der Autoren
(die verschiedenste Lektüren verwenden).

- Ich habe mir eine Erklärung vorbereitet in der Art einer Empfangsbestätigung.
Dort habe ich alle überreichten Anlagen detailliert aufgelistet.
Der Gutachter soll mir dieses Blatt abstempeln und unterschreiben,
um hinterher bei inhaltlichen Fehlern im Gutachten nicht behaupten zu können, er hätte davon nichts gewußt,
weil ich angeblich nichts gesagt habe bzw. weil ihm keine Unterlagen dazu vorgelegen hätten...
Hiermit beraubst Du Dir jede Möglichkeit eines sach- und fachbezogenen Wiederspruchs,
da in Deinen Ausführen in den Begründungen Deine persönliche Meinung sich wiederspiegeln wird.
So entsteht eine Pattsituation und es wird zwangläufig über das SG gehen , was unbedingt zu vermeiden ist.

Wenn Du bei Deinem Termin warst und dann den Bescheid
- ob positiv oder negativ-
hast Du die Möglichkeit Einspruch zu erheben.
Auf irgendwelche Zwischengutachten oder Gutachten solltest Du nicht eingehen.
Es zählt nur das Endergebniss mit der entsprechenden Begründung im Bescheid.

Denn bedenke, das Spiel wiederholt sich aller 3 Jahre und Du hast erst einmal eine Grundvoraussetzung geschaffen,
ist es in der Zukunft einfacher, eine weitere Verlängerung zu bekommen, da diesbezüglich
im Grundsatz der Verfahrensverlauf schon festgelgt wurde.


Gruß .
 
Hey Bernhard,

dein Vorstellung ist schon ganz richtig, auch ich habe es so gemacht. Soweit Befundberichte noch nicht vorlagen , habe ich diese kopiert und mit zur Begutachtung genommen. Dann habe ich zuhause in Ruhe meine Behinderungen, Beschwerden, Schmerzen u.s.w. aufgeschrieben und kopiert und auch mitgenommen und dem GA gegeben. Diese Vorgehensweise wird im Forum von anderen User auch empfohlen. Während der Untersuchung ist man nervös und dann vergisst man einiges. Es liegt am GA ob er die Unterlagen nutzt, wenn nicht hat er ein Problem. Das kann ich dann auch in der Stellungnahme zum GA aufführen, das die entsprechenden Unterlagen und Ausführungen zur Erkrankung vorlagen und nicht genutzt wurden. Da du Kopien machst, kannst du in der Stellungnahme nochmals alles auführen.
Mein GA gab im Gutachten an, Untersuchende übergab folgende Unterlagen..
Ich finde den von dir angedachten Weg richtig.
Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Bernhard L.,

die Befundberichte deiner behandelnden Ärzte werden bei der Prüfung eines Weitergewährungsantrages für eine Erwerbsminderungsrente vom ÄD
der DRV nicht mehr angefordert.

Der ÄD der DRV prüft auch keine Diagnosen mehr, denn Diagnosen sind für
die Weitergewährung nicht mehr erforderlich, es zählt nur das Restleistung
vermögen. Daher wird Dich die DRV auf Vorschlag des ÄD sehr wahrschein-
lich zu einem externen Gutachter schicken.

Dabei hast Du allerdings die Möglichkeit das erstellte Gutachten auf inhalt-
liche u. medizinische Richtigkeit zu überprüfen, indem Du vorerst den Gut-
achter nicht von der Schweigepflicht entbindest. Der Gutachter muss Dich
aber trotzdem begutachten, es sei denn, er kann wichtige medizinische
Gründe benennen, die Begutachtung abzulehnen.

Nachdem Dir das erstellte Gutachten vorliegt und der Inhalt bekannt ist,
kannst Du immernoch - wenn es deinen gesundheitlichen Beeinträchti-
gungen entspricht - den Gutachter nachträglich von der Schweigepflicht
entbinden. Ansonsten konfrontiere ihn mit den nach deiner Meinung nicht
haltbaren Feststellungen in seinem Gutachten, damit er das Gutachten
medizinisch und sachlich richtig abverfasst. Ansonsten geht es in der ur-
sprünglichen Fassung in deine Rentenakte rein, und Du hast große Mühe
es da wieder rauszubekommen.

Aber, ich würde mir an deiner Stelle keine allzu großen Sorgen machen,
i. d. R. wird den Weitergewährungsanträgen stattgegeben, es sei denn,
es haben sich gravierende positive Änderungen seitens deines Krank-
heitsbildes ergeben.

Gruss
kbi1989
 
Ich bitte um weitere Meinungen zum Thema...

Hallo zusammen,

es ist ja so, dass ich bereits mit der Antragstellung auf Weiterzahlung alle Unterlagen im Paket an die DRV übersandt habe, also sowohl alle Aufstellungen der "Marke Eigenbau" als auch alle (wichtigen) Befundberichte anderer Institutionen.

Dieses "Paket", das ich dem Gutachter gegen Bestätigung übergeben wollte, wäre noch einmal genau das gleiche wie es jetzt schon bereits in meiner Rentenakte vorliegt.

Ich habe dieses ganze Prozedere angedacht, weil ich nicht annehme (aber ich gebe zu, wissen tue ich es nicht), dass die DRV meine vollständige Akte an den Gutachter übersenden wird, oder doch...?

Was übersendet die DRV üblicherweise an ihre Gutachter: Die gesamte Akte? Evtl. gar nichts außer dem Gutachtenauftrag? Oder werden alle bzw. einige medizinischen Seiten aus der Akte kopiert und übersandt? :confused:

Das Thema scheint kontrovers: Ich sehe schon, es gibt einige, die finden meine angedachte Vorgehensweise gut und andere genau nicht. Hmm... Für welche Richtung entscheidet man sich da?

Aus diesem Grund bin ich für weitere Meinungen zu diesem Thema sehr dankbar!

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard,

Zitat von kbi 1989,
,,Aber, ich würde mir an deiner Stelle keine allzu großen Sorgen machen,
i. d. R. wird den Weitergewährungsanträgen stattgegeben, es sei denn,
es haben sich gravierende positive Änderungen seitens deines Krank-
heitsbildes ergeben."

Genau das ist Dein Ansatzpunkt.
An den Rentengutachter geht die komplette Akte, einschließlich einer Stellungnahme zu Deinem Fall.

Ergebniss meines Vorschlages wäre:
Du bekommst Deinem Bescheid -wir nehmen an negativ-
Dann kannst Du Wiederspruch einlegen (selber oder RA -Medizinrecht-) RA ist besser
Dann kommt die Stellungnahme der DRV -wir nehmen an negativ
Dann wird Dein RA Stellung dazu beziehen und eine Klageschrift in Vorbereitung der DRV / SG übersenden.
Du hast eine Chance mehr nicht vor das SG zu gehen.

Gruß .
 
Hallo kbi1989,

also nachdem ich meinen Weitergewährungsantrag gestellt habe, bekam ich als erste Reaktion das Formular R3214 (Befundanforderung) für meinen behandelnden Facharzt übersandt. So etwas veranlaßt doch bestimmt der ÄD der DRV, oder nicht? Dann würde das in meinem Fall schon einmal anders laufen als von Dir prognostiziert... :confused:

Durch meinen Weitergewährungsantrag hat die DRV erstmal eine pauschale Schweigepflichtsentbindung erhalten, weil ich auf dem Formular R0120 diesbzgl. keine Einschränkungen gemacht habe. Wenn ich die pauschale Schweigepflichtsentbindung einem evtl. bestellten Gutachter entziehen will, was muß ich dann genau tun?

Wie wird darauf wohl die DRV reagieren, denn ein solches Vorgehen seitens eines Antragstellers entspricht bestimmt nicht dem "Schema F", welches sie gewohnt sind bzw. erwarten würden... :cool:

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard L.,

dann zählst Du zu den seltenen Ausnahmefällen, denn i.d.R. werden von den behandelnden Ärzten keine Befundberichte mehr angefordert, weil
in der durch den ÄD des RV-Trägers durchgeführten Begutachtung eine
gesundheitliche Prognose für die Gewährung der Rente abgegeben wurde.
Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.

Der Widerruf einer gewährten Schweigepflichtsentbindung ist in der Praxis
garnicht mal so ungewöhnlich, wie das oft vermutet wird. Die Grundlage
dafür ist das informationele medizinische Selbstbestimmungsrechtes eines
Patienten/oder wie bei Dir eines Probanten. Die DRV kann daraufhin gar-
nicht reagieren, weil das teilweise von einigen RV-Trägern immernoch praktizierte Verfahren mit der pauschalen formularmässigen Schweige-
pflichtsentbindung rechtswidrig und damit rechtsungültig ist. Einige RV-
Träger halten sich immernoch nicht an das Urteil des BVerfG vom 23.10.06
indem nur eine auf den jeweiligen Einzelfall beruhende Schweigepflichts-
entbindung erforderlich ist.

Frag mal, den Bundesdatenschutzbeauftragten - den Herr Schaar - oder
die einzelnen Landesdatenschutzbeauftragten, was die von dem immer-
noch praktizierten Verhalten der DRV-Bund und den RV-Träger halten.
Wobei auch der Objektivität halber gesagt werden muss, dass einige RV-
träger die pauschale formularmässige Schweigepflichtsentbindung nicht
mehr verwenden.

Gruss
kbi1989
 
Hallo,
wenn ein Gutachten erstellt ist, dann steht es immer im Raum und man kämpft dagegen an. Wenn man aber dem Gutachter nachweisen kann, dass er sich nicht mit Befunden, Berichten, Unterlagen auseinandergesetzt hat, dann kann man ihn zur Rede stellen. Dies geht aber nur, wenn alle relevanten Unterlagen vorlagen. Wenn man der Meinung wie . ist, dann braucht man sich nicht wundern, wenn die BG sagt: interessiert nicht. Schließlich hat der Betroffene auch ein Mitwirkungspflicht.

Aber wer keine Probleme hat mit der BG, der weiß natürlich genau wie Sachbearbeiter und Gutachter ticken..... völlig klar.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Bernhard L.,

die Befundberichte deiner behandelnden Ärzte werden bei der Prüfung eines Weitergewährungsantrages für eine Erwerbsminderungsrente vom ÄD
der DRV nicht mehr angefordert.

Der ÄD der DRV prüft auch keine Diagnosen mehr, denn Diagnosen sind für
die Weitergewährung nicht mehr erforderlich, es zählt nur das Restleistung
vermögen. Daher wird Dich die DRV auf Vorschlag des ÄD sehr wahrschein-
lich zu einem externen Gutachter schicken.

Hallo kbi,

diese Aussagen lesen sich sehr bestimmt und du schreibst später, dass Bernhard, bei dem Befundberichte angefordert wurden, ein Ausnahmefall sei. Hast du diese Info von der DRV?

Ich kenne dann nicht wenige Ausnahmefälle und dazu gehöre auch ich. Bei mir wurden vor jeder Weitergewährung die Berichte meiner Ärzte angefordert - sogar ohne, dass ich es wußte. Einmal wurde ich extra nochmal an den Antrag auf Weitergewährung erinnert, während die Berichte der Ärzte schon vorlagen. Kurz darauf bekam ich die Mitteilung über eine Dauerrente.
Wie mir von anderen Rentnern bekannt ist, wird auch bei einer Dauerrente (scheinbar je nach Alter) regelmäßig ein ärztlicher Befundbericht angefordert.

Hallo Bernhard,

du bist sehr angespannt bei diesem Thema und das war ich auch immer, kann also deine Sorgen verstehen. Wenn sich lt Arztberichte dein Gesundheitszustand nicht verbessert hat, besteht auch die Chance, dass die Weitergewährung sehr schnell ohne Gutachten entschieden wird. Deine Ärzte müssen allerdings eindeutig ankreuzen/begründen, dass du noch erwerbsgemindert bist.
Ich drücke dir beide Daumen.

Lass dich nicht verunsichern, wenn Dani schreibt, du solltest nicht auf Gutachten eingehen. Seenixe und die anderen User haben dir die Richtung aufgezeigt.

Gruß
Cindy
 
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