Bernhard_L.
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 21 Okt. 2006
- Beiträge
- 142
Hallo zusammen,
bei mir läuft aktuell ein Antrag auf Weiterzahlung der EM-Rente. Deshalb rechne ich sicherheitshalber damit, dass ich dafür auch noch zum Gutachter muß und dass nicht nur die Befunde meiner behandelnden Ärzte eingeholt werden. Mit meiner Begutachtung durch die DRV anläßlich meines Erstantrages auf EM-Rente hatte ich äußerst schlechte Erfahrungen gemacht. Deshalb möchte ich jetzt besser vorbereitet sein.
Ich habe alle wesentlichen Diagnosen, Einschränkungen und sonstigen Gesundheitsstörungen ausführlich aufgeschrieben. Dazu habe ich Kopien aller wichtigen Befundberichte gepackt. Wenn ich dann zum Gutachten muß, werde ich dem Gutachter dieses "Paket" überreichen. Ich habe mir eine Erklärung vorbereitet in der Art einer Empfangsbestätigung. Dort habe ich alle überreichten Anlagen detailliert aufgelistet. Der Gutachter soll mir dieses Blatt abstempeln und unterschreiben, um hinterher bei inhaltlichen Fehlern im Gutachten nicht behaupten zu können, er hätte davon nichts gewußt, weil ich angeblich nichts gesagt habe bzw. weil ihm keine Unterlagen dazu vorgelegen hätten...
- Hat jemand von Euch das bei einer Begutachtung durch die DRV auch schon einmal so gemacht wie von mir oben geschildert? Wenn ja, wie hat der Gutachter reagiert...?
- Was sollte ich Eurer Meinung nach unternehmen, wenn der Gutachter die Annahme meiner schriftlichen Unterlagen unter irgendeinem Vorwand verweigern sollte und er auch meine Empfangsbestätigung nicht unterschreiben will?
- Habe ich eine Möglichkeit darauf zu bestehen, dass ich das Gutachten vor der Verwertung durch den Ärztlichen Dienst (ÄD) der RV Korrektur lesen kann? Weil irgendwelche Fehler waren bisher noch in jedem Gutachten zu entdecken... Das Problem ist ja, befaßt sich der ÄD mit dem fehlerhaften Gutachten, kommt er ggf. zu einer anderen Einschätzung als wenn das Gutachten von Anfang an komplett inhaltlich richtig wäre - und hat sich der ÄD erstmal auf eine Meinung festgelegt, wird es schwer werden, ihn wieder davon abzubringen.
In der Praxis ist es doch bestimmt so: Geht das schriftliche Gutachten bei der DRV ein, wird die Akte sofort an den ÄD weitergereicht. Bis ich da Kopien zugesandt bekommen habe und Zeit für eine Korrektur habe, ist doch die Meinung beim ÄD längst gefallen und hat sich verfestigt. So schnell habe ich doch da gar keine Chance zu reagieren... - Oder habe ich ein Rechtsmittel, darauf zu bestehen, dass das Gutachten erst dann zum ÄD geht, wenn ich es "freigegeben" habe?
Viele Grüße, Bernhard
bei mir läuft aktuell ein Antrag auf Weiterzahlung der EM-Rente. Deshalb rechne ich sicherheitshalber damit, dass ich dafür auch noch zum Gutachter muß und dass nicht nur die Befunde meiner behandelnden Ärzte eingeholt werden. Mit meiner Begutachtung durch die DRV anläßlich meines Erstantrages auf EM-Rente hatte ich äußerst schlechte Erfahrungen gemacht. Deshalb möchte ich jetzt besser vorbereitet sein.
Ich habe alle wesentlichen Diagnosen, Einschränkungen und sonstigen Gesundheitsstörungen ausführlich aufgeschrieben. Dazu habe ich Kopien aller wichtigen Befundberichte gepackt. Wenn ich dann zum Gutachten muß, werde ich dem Gutachter dieses "Paket" überreichen. Ich habe mir eine Erklärung vorbereitet in der Art einer Empfangsbestätigung. Dort habe ich alle überreichten Anlagen detailliert aufgelistet. Der Gutachter soll mir dieses Blatt abstempeln und unterschreiben, um hinterher bei inhaltlichen Fehlern im Gutachten nicht behaupten zu können, er hätte davon nichts gewußt, weil ich angeblich nichts gesagt habe bzw. weil ihm keine Unterlagen dazu vorgelegen hätten...
- Hat jemand von Euch das bei einer Begutachtung durch die DRV auch schon einmal so gemacht wie von mir oben geschildert? Wenn ja, wie hat der Gutachter reagiert...?
- Was sollte ich Eurer Meinung nach unternehmen, wenn der Gutachter die Annahme meiner schriftlichen Unterlagen unter irgendeinem Vorwand verweigern sollte und er auch meine Empfangsbestätigung nicht unterschreiben will?
- Habe ich eine Möglichkeit darauf zu bestehen, dass ich das Gutachten vor der Verwertung durch den Ärztlichen Dienst (ÄD) der RV Korrektur lesen kann? Weil irgendwelche Fehler waren bisher noch in jedem Gutachten zu entdecken... Das Problem ist ja, befaßt sich der ÄD mit dem fehlerhaften Gutachten, kommt er ggf. zu einer anderen Einschätzung als wenn das Gutachten von Anfang an komplett inhaltlich richtig wäre - und hat sich der ÄD erstmal auf eine Meinung festgelegt, wird es schwer werden, ihn wieder davon abzubringen.
In der Praxis ist es doch bestimmt so: Geht das schriftliche Gutachten bei der DRV ein, wird die Akte sofort an den ÄD weitergereicht. Bis ich da Kopien zugesandt bekommen habe und Zeit für eine Korrektur habe, ist doch die Meinung beim ÄD längst gefallen und hat sich verfestigt. So schnell habe ich doch da gar keine Chance zu reagieren... - Oder habe ich ein Rechtsmittel, darauf zu bestehen, dass das Gutachten erst dann zum ÄD geht, wenn ich es "freigegeben" habe?
Viele Grüße, Bernhard