Hallo an alle,
mir ist der Ablauf in den beiden Verfahren Zurruhesetzung und Dienstunfall immer noch nicht ganz klar. Daher bitte ich nochmal kurz um Eure Erläuterung:
Folgende Fallkonstellation:
Unfallfürsorge:
Anerkannter Dienstunfall, anerkannte körperliche Unfallfolgen, MdE vorhanden, PTBS u.a. als Unfallfolgen abgelehnt, Widerspruch läuft
Personalstelle:
Andauernde Krankheit, Einleitung Zurruhesetzungsverfahren, Amtsarztgutachten stellt Dienstunfähigkeit aufgrund nicht körperlicher Erkrankungen fest, sehr wahrscheinlich Zurruhesetzung, aber nicht wegen Dienstunfall, da bisher keine Anerkennung nicht körperlicher Unfallfolgen
Wie läuft das weiter ab?
Sollte später doch noch eine Anerkennung der PTBS u. anderer Unfallfolgen kommen, wird der Zurruhesetzungsbescheid dann angepasst, ebenso der Versorgungsbescheid? Passiert das automatisch? Nur auf Antrag? Nur bei Widerspruch gegen beide Bescheide, weil die sonst rechtskräftig werden?
VG
mir ist der Ablauf in den beiden Verfahren Zurruhesetzung und Dienstunfall immer noch nicht ganz klar. Daher bitte ich nochmal kurz um Eure Erläuterung:
Folgende Fallkonstellation:
Unfallfürsorge:
Anerkannter Dienstunfall, anerkannte körperliche Unfallfolgen, MdE vorhanden, PTBS u.a. als Unfallfolgen abgelehnt, Widerspruch läuft
Personalstelle:
Andauernde Krankheit, Einleitung Zurruhesetzungsverfahren, Amtsarztgutachten stellt Dienstunfähigkeit aufgrund nicht körperlicher Erkrankungen fest, sehr wahrscheinlich Zurruhesetzung, aber nicht wegen Dienstunfall, da bisher keine Anerkennung nicht körperlicher Unfallfolgen
Wie läuft das weiter ab?
Sollte später doch noch eine Anerkennung der PTBS u. anderer Unfallfolgen kommen, wird der Zurruhesetzungsbescheid dann angepasst, ebenso der Versorgungsbescheid? Passiert das automatisch? Nur auf Antrag? Nur bei Widerspruch gegen beide Bescheide, weil die sonst rechtskräftig werden?
VG
