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Weitere Vorgehensweise, wenn man Klage am Landgericht verliert?.

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
572
Hallo zusammen,

wie bereits im anderen Thema "Gerichtsverhandlung SHT/diffuse axonale Schädigung" beschrieben, sieht es ganz danach aus, als würde ich die Klage gegen die private Unfallversicherung verlieren, weil 2 von 4 Gutachter der Überzeugung sind, dass meine Einschränkungen und Symptome nicht objektivierbar sind und somit nicht unfallbedingt.

Ein Gutacher sieht meine Symptome als Folge des Unfalls. Der psychiatrische Gutachter hat dieses Gutachter aber sehr schlecht geredet, so dass ich vermute, dass dieses, für mich gute Gutachten, kaum noch in der Entscheidung des Richters Bedeutung findet.
Der radiologische Gutachter hat ausgesagt, dass diffuse axonale Schädigungen im MRT und CT nicht sichtbar sind.

Mein Anwalt und ich haben nun 2 Wochen Zeit, zu der stattgefunden Verhandlung Stellung zu nehmen, aber der zuständige Richter hat bereits offengelegt, dass er wohl den Sachverständigen folgen wird, die meine Einschränkungen und Beschwerden in keinen kausalen Zusammenhang zum Unfall sehen.

Ich mache mir nun schon Gedanken, wie es weiter gehen soll und würde mich freuen, wenn ihr mir sagen könntet, welche Möglichkeiten ich habe.

Ich werde auf jeden Fall Berufung einlegen.

Meine Fragen:

Kann die Berufung abgelehnt werden?
Bin ich an meinen Rechtsanwalt gebunden oder könnte ich wechseln?
Da die Rechtschutzversicherung die Kosten für die 2. Instanz bereits abgelehnt hat, erwäge ich, PKH zu beantragen.
Würde ich überhaupt PKH erhalten, wenn ein negatives Urteil vom Landgericht vorliegt?
Dauert es beim OLG auch so lange wie beim LG?

Ich habe Urteile über diffuse axonale Schädigungen vorliegen, die überwiegend vom OLG positiv entschieden wurden.
Stehen die Chancen vielleicht höher am OLG zu gewinnen?

Viele Grüße

Rosi
 
Hallo Rosi

Ich verstehe noch nicht alles.
1. Sind diffuse axionale Schäden nie nachweisbar oder bei dir nicht?
2. Wenn ich die Sache richtig verstehe, müsste der GA Neuro/Psych empfehlen, dass ein GA Psychosomatik eine Begutachtung durchführt.

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

ich weiß nicht, ob ich überhaupt noch irgendetwas fordern kann.

Ich hatte bereits nach dem neuropsychologischen "Gutachten" welches ein Psychiater in nur 1,5 Stunden durchgeführt hat, mit der Begründung moniert, dass man in einer so kurzen Zeit kein objektivierbares Gutachten erstellen kann.

Die Diagnose eines "organischen Psychosyndrom" nach SHT wurden mir in allen Befunden von Klinikaufenthalte, Rehas und neurologischen Facharzt diagnostiziert, was ja eigentlich Beweis dafür sein sollte, dass die bestehenden Symptome Folge des Unfalls sind. Hat vor Gericht aber auch nicht interessiert bzw. ich habe nicht energischer darauf hingewiesen und gefragt, warum die Sachverständigen der Vorbefunde nicht folgen.

Einzige Hoffnungsschimmer sind, dass ein Gutachter, der meine Symptome als Unfallursache sieht und der radiologische Gutachter, der den Unfall auf Grund von sichtbaren Verletzungsfolgen auf den MRT und CT-Bildern bestätigt und auf diffuse axonale Schädigungen hingewiesen hat, die durch bildgegebene Verfahren nicht sichtbar gemacht werden können.

Bezüglich deiner Frage zu diffusen axonalen Schädigungen, kopiere ich Ausschnitte aus verschiedene Urteile dazu.


OLG Frankfurt a.M. v. 04.05.2016 7 U 259/13

Das OLG führt in seinem Urteil aus: „Denn zu berücksichtigen ist, dass die Anforderungen an den Nachweis einer substanziellen Hirnschädigung mittels bildgegebener Verfahren nach den einschlägigen Leitlinien nicht für die Beurteilung sogenannter axonaler Schädigung gelten. Daher kann auch dann, wenn im MRT keine nachweisbare strukturelle Schädigung vorliegt, nicht ausgeschlossen werden, dass ein traumatischer Zusammenhang auf Grund anderer Umstände anzuerkennen ist.

OLG Frankfurt 7 U 267/13


Soweit die Beklagte gestützt auf die Feststellungen des SV10 und die aktuellen AWMF-Leitlinien "Begutachtung nach gedecktem Schädelhirntrauma" geltend macht, dass beim Kläger der Nachweis einer substantiellen Hirnschädigung als primärer Körperschaden weder mittels bildgebender Untersuchungen noch anhand der nach den Leitlinien geforderten klinischen Symptome erfolgt sei, wird auch hierdurch das Ergebnis der gerichtlichen Begutachtung nicht in Frage gestellt. Denn zu berücksichtigen ist, dass die Anforderungen an den Nachweis einer substantiellen Hirnschädigung mittels bildgebender Verfahren, wie die Sachverständige überzeugend ausgeführt hat, nach den einschlägigen Leitlinien nicht für die Beurteilung sogen. diffuser axonaler Schädigungen gelten, für die bislang keine Normwerte für MRT-Nachweise existieren. Daher kann auch dann, wenn im MRT keine nachweisbare strukturelle Schädigung vorliegt, nicht ausgeschlossen werden, dass ein traumatischer Zusammenhang aufgrund anderer Umstände anzuerkennen ist (vgl. Protokoll v. 17.11.2015, S. 9, Bl. 788 d.A.). Dies ergibt sich auch aus den aktuellen AWMF-Leitlinien (Stand 07/2013), die - da sie von dem Unfallversicherer in dem Parallelverfahren vorgelegt wurden - gerichtsbekannt sind, da hierin das Problem des Nachweises oder Ausschlusses einer substantiellen Hirnschädigung durch das wissenschaftlich mittlerweile hinreichend belegte Konzept der leichten traumatischen axonalen Schädigung ausdrücklich erwähnt wird (vgl. S. 9). Darüber hinaus stellen die Leitlinien nicht zwingend darauf ab, dass für den Nachweis einer Hirnsubstanzschädigung entweder ein positiver Befund bei den im Gutachten vom 23.12.2015 aufgeführten bildgebenden Verfahren oder den dort aufgeführten klinischen Symptomen (vgl. S. 8) vorliegen muss.

Schließlich befassen sich die Leitlinien auch mit der gutachterlichen Problematik der Kausalitätsbewertung zwischen cerebraler Schädigung und dem Risiko des Auftretens einer posttraumatischen Epilepsie, wobei die dafür und dagegen sprechenden Befunde im Einzelnen aufgezählt werden (vgl. S. 12) und die Ausführungen der Sachverständigen hiermit im Einklang stehen.

LSG München Urteil v. 15.07.2015 L 2 U 518/11

  • SGB VII § 8/1 Leitsatz: Die Diagnose eines organischen Psychosyndroms nach SHT kann durch bildgegebene Verfahren weder mit Sicherheit gestellt noch ausgeschlossen werden!
  • Nach dem Unfall wurde ein CT des Schädels angefertigt, die einen unauffälligen Befund des Gehirns erbracht, insbesondere keine Kontusionen, keine Hirnblutung, kein epidurales oder subdurales Hämatom und kein Hirnödem
  • Eine Verletzung solcher zentraler und basaler Hirnstrukturen führen dabei charakteristischer Weise nicht zu dem bekannten Kontusionsherd, sondern zu eher diffusen und dabei vorwiegend neuropsychologischen Beeinträchtigungen, die im Übrigen weder durch übliche testpsychologische Verfahren nachzuweisen seien, noch häufig nicht einmal durch ein MRT ausgeschlossen werden können.
  • Wie sowohl Prof. F. als auch Dr. Dr. D. ausgeführt haben, ist hierbei ohne Belang, dass bildgebend kein Nachweis von Schäden am Gehirn gelungen ist. Denn die Diagnose eines organischen Psychosyndroms kann durch bildgegebene Verfahren weder mit Sicherheit gestellt noch ausgeschlossen werden.
  • Die diagnostischen Leitlinien weisen ausdrücklich darauf hin, dass objektive Nachweise für eine Gehirnschädigung mit bildgegebenen Verfahren fehlen können bzw. sogar oft negativ sind
Viele Grüße

Rosi
 
Hallo Rosi70 das urteil kannst Du doch im LG auch mit anführen. Danke für das urteil :)

lg beutlers
 
Hallo Rosi,

Den Anwalt kannst du für eine Klage beim OLG wechseln. Wenn du das vorhast, fange schon mal mit der Suche an, Besprich dann auch die Sache mit der Prozesskostenhilfe mit dem neuen Anwalt. Nicht jeder möchte sich für PKH-Entlohnung so viel Arbeit machen. Das heißt, du wirst etwas mehr suchen müssen...

Viele Grüße

Rudinchen
 
Guten Morgen Rudinchen,

gut zu wissen.

Ich frage mich nur, ob ich PKH überhaupt bekommen würde. Es wird doch geprüft, ob es Erfolgsaussichten gibt.
Sollte das Urteil so schlecht ausfallen, besteht natürlich die große Gefahr, dass PKH abgelehnt wird, oder?

Von daher ist es besser, wenn ich mit meiner Argumentation, Zweifel bei dem Richter wecken würde und er vielleicht ein neuropsychologisches Gutachten zustimmt, welches ich beantragen möchte.

Die 1,5-stündige neuropsychologische Testung bei dem Psychiater kann keine aussagefähigen Ergebnisse bringen, um kognitiver Störungen sicher festzustellen oder auszuschließen.


Schönen Sonntag
 
Hallo Rosi,

Ein ganz einfaches Argument: ein Psychiater kann KEIN neuropsychologisches Gutachten erstellen. Das kann nur ein Neuropsycholige. Deshalb gibt es diese Fachrichtung ja. Ansonsten könnten ja alle zum Psychiater gehen... Das ist den Gerichten aber oft nicht klar, weil sie eben such keine Mediziner sind...

Lies mal hier nach:



Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo zusammen,

für mein Berufungsverfahren wurde mir PKH bewilligt.

Der Zeitpunkt der Bewilligung ist äußerst ungünstig, weil ich mich derzeitig im Krankenhaus befinde, aber ich habe alles mit meinem neuen Anwalt besprochen. Immerhin habe ich nach Zustellung ja nur zwei Wochen Zeit Berufung einzulegen.

Ich hoffe, dass der Anwalt für die Begründung eine Verlängerung noch beantragt, damit alles nicht überstürzt eingereicht wird.
Ganz blöd wäre, wenn die Berufung abgelehnt werden würde, nachdem PKH bewilligt wurde.

Hier im KH schöpfe ich Hoffnung. Ich bin auf Grund meiner Migräne und Kopfschmerzen hier und erhalte morgen eine Botox-Behandlung. Sollte diese Behandlung nicht anschlagen, kann ich in einigen Monaten wieder stationär aufgenommen werden und würde Cannabis erhalten. Danach gibt es kaum noch was.

Nach meinem KH -Aufenthalt stehen noch zwei wichtige Termine an. Zum einen bei Dr. Sami in Hannover und bei einem Wirbesäulenspezialisten.

Viele Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi,

Alles Gute für die Behandlung! Hoffentlich hilft sie.

Und gut, dass dich dein neuer RA kümmert, das hört sich gut an, auch mit der PKH.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo,

Danke.

Bin zuversichtlich.

Weiß jemand wie wahrscheinlich es ist, dass Berufung stattgegeben wird, wenn PKH bewilligt wurde.
Ich kann mir gut vorstellen, dass auch der PKH-Antrag ganz genau geprüft wird, daher mache ich mir große Hoffnung, dass meine Berufung auch bewilligt wird.

Ich würde mich schon sehr ärgern, wenn ich Berufung einlege und dann abgelehnt wird. Die Kosten für das Berufungsverfahren entstehen ja mit Berufungsantrag und PKH ist ein Darlehen, was je nach Einkommen in den nächsten 4 Jahren zurück gezahlt werden muss.

Bei Berufungsablehnung hat man meines Erachtens auch keinerlei Möglichkeiten mehr, oder?

Viele Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi70,
wenn sie Dir PKH bewilligen sind die Aussichten nicht schlecht, das Du zumindest einen Teilerfolg erzielen kannst.
Drücke die Daumen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Danke.

Du sprichst schon von Teilerfolg.
Ich hoffe zunächst, dass meine Berufung nicht abgelehnt wird.

Der jahrelange ungerechte Rechtsstreit hat mich misstrauisch gemacht. Recht habe und Recht bekommen sind zweierlei.

Viele Grüße

Rosi70
 
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