Hallo zusammen,
wie bereits im anderen Thema "Gerichtsverhandlung SHT/diffuse axonale Schädigung" beschrieben, sieht es ganz danach aus, als würde ich die Klage gegen die private Unfallversicherung verlieren, weil 2 von 4 Gutachter der Überzeugung sind, dass meine Einschränkungen und Symptome nicht objektivierbar sind und somit nicht unfallbedingt.
Ein Gutacher sieht meine Symptome als Folge des Unfalls. Der psychiatrische Gutachter hat dieses Gutachter aber sehr schlecht geredet, so dass ich vermute, dass dieses, für mich gute Gutachten, kaum noch in der Entscheidung des Richters Bedeutung findet.
Der radiologische Gutachter hat ausgesagt, dass diffuse axonale Schädigungen im MRT und CT nicht sichtbar sind.
Mein Anwalt und ich haben nun 2 Wochen Zeit, zu der stattgefunden Verhandlung Stellung zu nehmen, aber der zuständige Richter hat bereits offengelegt, dass er wohl den Sachverständigen folgen wird, die meine Einschränkungen und Beschwerden in keinen kausalen Zusammenhang zum Unfall sehen.
Ich mache mir nun schon Gedanken, wie es weiter gehen soll und würde mich freuen, wenn ihr mir sagen könntet, welche Möglichkeiten ich habe.
Ich werde auf jeden Fall Berufung einlegen.
Meine Fragen:
Kann die Berufung abgelehnt werden?
Bin ich an meinen Rechtsanwalt gebunden oder könnte ich wechseln?
Da die Rechtschutzversicherung die Kosten für die 2. Instanz bereits abgelehnt hat, erwäge ich, PKH zu beantragen.
Würde ich überhaupt PKH erhalten, wenn ein negatives Urteil vom Landgericht vorliegt?
Dauert es beim OLG auch so lange wie beim LG?
Ich habe Urteile über diffuse axonale Schädigungen vorliegen, die überwiegend vom OLG positiv entschieden wurden.
Stehen die Chancen vielleicht höher am OLG zu gewinnen?
Viele Grüße
Rosi
wie bereits im anderen Thema "Gerichtsverhandlung SHT/diffuse axonale Schädigung" beschrieben, sieht es ganz danach aus, als würde ich die Klage gegen die private Unfallversicherung verlieren, weil 2 von 4 Gutachter der Überzeugung sind, dass meine Einschränkungen und Symptome nicht objektivierbar sind und somit nicht unfallbedingt.
Ein Gutacher sieht meine Symptome als Folge des Unfalls. Der psychiatrische Gutachter hat dieses Gutachter aber sehr schlecht geredet, so dass ich vermute, dass dieses, für mich gute Gutachten, kaum noch in der Entscheidung des Richters Bedeutung findet.
Der radiologische Gutachter hat ausgesagt, dass diffuse axonale Schädigungen im MRT und CT nicht sichtbar sind.
Mein Anwalt und ich haben nun 2 Wochen Zeit, zu der stattgefunden Verhandlung Stellung zu nehmen, aber der zuständige Richter hat bereits offengelegt, dass er wohl den Sachverständigen folgen wird, die meine Einschränkungen und Beschwerden in keinen kausalen Zusammenhang zum Unfall sehen.
Ich mache mir nun schon Gedanken, wie es weiter gehen soll und würde mich freuen, wenn ihr mir sagen könntet, welche Möglichkeiten ich habe.
Ich werde auf jeden Fall Berufung einlegen.
Meine Fragen:
Kann die Berufung abgelehnt werden?
Bin ich an meinen Rechtsanwalt gebunden oder könnte ich wechseln?
Da die Rechtschutzversicherung die Kosten für die 2. Instanz bereits abgelehnt hat, erwäge ich, PKH zu beantragen.
Würde ich überhaupt PKH erhalten, wenn ein negatives Urteil vom Landgericht vorliegt?
Dauert es beim OLG auch so lange wie beim LG?
Ich habe Urteile über diffuse axonale Schädigungen vorliegen, die überwiegend vom OLG positiv entschieden wurden.
Stehen die Chancen vielleicht höher am OLG zu gewinnen?
Viele Grüße
Rosi