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weitere Untersuchung durch BG

mainz05bub

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
31 Jan. 2013
Beiträge
172
Neues von mir .
Nach meinem Arbeitsunfall vor jetzt über 2 Jahren leide ich nach wie vor an PTBS ,verbunden mit permanenten Angstzuständen /Flashbacks , Konzentrationsproblemen ,Albträumen ,Antriebslosigkeit und bin nach wie vor arbeitsunfähig. Ich beziehe auch seither immer noch Verletztengeld .Meinen eigentlichen Beruf als Berufskraftfahrer ,kann ich nach Absolvierung einer stationären Psychotherapie nach Auffassung der behandelten Ärzte nicht mehr ausüben.Jedoch ist nach deren Auffassung vorstellbar ,das bei einer weiteren ambulanten Therapie eine Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Stunden erreicht werden kann,was ich mittlerweile bezweifele. Zur Zeit bin ich auch schon seit jetzt einem Jahr bei einem Psychotherapeuten permanent in Behandlung Obwohl schon mehrere Untersuchungen stattgefunden haben ,wurde ich jetzt von der BG angeschrieben mich bei der BG Unfallklinik in Frankfurt ,Anfang Oktober bei einem Dr. Gordon Krahl untersuchen zu lassen.
Angeblich handelt es sich bei der Untersuchung um ein längeres Gespräch ,das Ausfüllen von Fragebögen sowie einer Messung meiner kognitiven Leistungsfähigkeit.
Nun mein Problem ist ,das ich wegen meinen Flashbacks nicht reisefähig
bin. Desweiteren habe ich kein Vertrauen zu diesen BG Ärzten.
Bin bei der VDK die mich diesbezüglich permanant unterstützen.
Kann ich keinen Arzt meiner Wahl bzw meines Vertrauens für diese geplante Untersuchung benennen ,der auch in meiner Nähe seine Praxis hat ,eventuell mein eigener Psychotherapeut bei dem ich vollstes Vertrauen habe ?

Danke vorab für Euere hilfreichen Tipps.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mainzbub,

klar kannst Du selber einen GA benennen.

Somit kommst Du ja auch Deiner Mitwirkungspflicht nach.

Also, lass Dir nicht alles gefallen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo mainz05bub,

die jetzt anstehende Untersuchung kommt früher oder später auf den Tisch. Da du einen eigenen Gutachter vorschlagen kannst, würde ich eine Klinik benennen die sich damit auskennt! Ein Gutachter alleine kann das nicht bewerkstelligen, da bei dieser Untersuchung mehrere Fachgebiete abgefragt werden. Hätte auch den Nachteil, dass dieses erstellte Gutachten sehr schnell als nicht haltbar hingestellt wird und weitere Gutachten folgen würden.
 
Ich bin schon einmal untersucht worden .Danach kam die stationäre Therapie .Und jetzt soll ich wieder untersucht werden.
Diese beschriebene Untersuchung im Heilverfahren sowie Leistungsfähigkeit ,kann dies eine Klinik oder mein Psychotherapeut machen ,den ich dann vorschlage ,ohne das ich zur Unfallklinik der BG muss.
Ich habe eben kein Vertrauen zu den BG Ärzten. kann mir jemand sagen wie ich da vorgehen soll ohne die Mitwirkungspflicht zu verletzen ?:confused:
 
Wie hier auch schon gesagt wurde, du kannst den Gutachter selbst wählen. Auch wenn die BG davon nicht begeistert sein wird, muss sie dies akzeptieren. Gegen die Teilnahme an einer Begutachtung wirst du meines Wissens nach aber nicht herum kommen. Das große Problem was du nun hast, ist einen geeigneten unabhängigen Gutachter zu finden. Ggf. hast du ja während deiner Erkrankung schon einen vertrauenswürdigen Arzt kennengelernt, der auch als Gutachter auftreten kann. Ggf. kennt ja auch ein anderes Mitglied einen unabhängigen Gutachter in deiner Nähe.

Ich wünsche dir für deine Zukunft alles Gute!
 
nach über 2 Jahren Verletztengeldzahlung tut sich was

Ein Berater der Bg erschien vor ein paar Tagen und machte sich nach Befragungen einige Notzen nach meinen Angaben hinsichtlich meines Gesundheitszustandes. Den Termin zur sogenannten Untersuchung (Heilungsverfahrens durch die BG Frankfurt ,habe ich auch der BG bekannten Gründen abgesagt. Der D Arzt schrieb mich mit einem Attest als nicht reisefähig. Da die Fahrt meinen Gesunheitszustand verschlechtern würde ,muss ich der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.
Der Berater teilte mir beim Besuch mit das es nun 2 Möglichkeiten für mich gibt. Entweder die Bg entscheidet nach Aktenlage ,eventuell eine Rente festgelegt ,oder es wird nach jetzt über 2 Jahren das Verletztengeld eingestellt und man verweist mich an die gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie gehe ich jetzt am Besten vor ?
 
Hallo,

ich habe mir jetzt nicht durchgelesen, was für Verletzungsfolgen du hast, aber wenn ich davon ausgehe, dass dein D-Arzt dir keine Reisefähigkeit bescheinigt, dann müssen die Auswirkungen der Verletzungen schon sehr umfangreich sein. Das Verletztengeld darf die BG nur einstellen, wenn keine Aussicht mehr auf Wiederaufnahme der Arbeit besteht. Ich würde die Berufsgenossenschaft erst einmal gewähren lassen Sie sind in der Pflicht, einen Bescheid zu erstellen. Wie du hier feststellen kannst, ist eine Heilverfahrenskontrolle auch kein Gutachten. Die BG hat also versucht über eine Heilverfahrenskontrolle Grundlagen für die Entscheidung zu erhalten? Der Bescheid über eine Rente ist nach einem Gutachten festzustellen. Dazu reicht ein Rentengutachten deines D-Arzt. Lass dich nicht erpressen.
Hat die BG nicht aufgefordert jetzt irgend eine Entscheidung zu treffen?
Lass dich nicht ins Boxhorn jagen.

Ich würde abwarten.
Gruß von der Seenixe
 
Hallo!
Wenn ich richtig gelesen habe mußt Du zu Heilverfahrenskontrolle und da gibt es keine Gutachterauswahl!
LG Sollero
 
Hallo Sollero,
es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine sogenannte "Heilverfahrenskontrolle". Ich empfehle auch niemanden, der Berufsgenossenschaft diese Möglichkeit zur Erstellung eines Gutachtens ohne Gutachterauswahl zu geben. Wir haben schon wiederholt aufgefordert, die gesetzliche Grundlage für diese illegale Beschaffung eines Gutachtens mitzuteilen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür.
Zur Erstellung eines Rentenbescheides ist schon ein Gutachten erforderlich. Es ist möglich dieses Gutachten als Formulargutachten durchzuführen. Das entsprechende Formular mit den entsprechenden Fragen ist auch im Internet jederzeit zu finden. Wenn die Berufsgenossenschaft jetzt Mainzbub vor die alternative Einstellung des verletzten Geldes oder eventuell Gutachten nach Aktenlage stellt, dann versucht die Berufsgenossenschaft hier ganz klar zu erpressen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe!

Ich selbst hätte auch nach FRA müssen, und die Sozialgerichte unterstützen diese HV mittlerweile ohne Muh und Mäh! So wird das verletztengeld eingestellt ob man will oder eben nicht! Bei Mainz ist mit einer wiederherstellung im letzten Beruf nicht zu rechnen, daher die Einstellung des VG! Denn eine Begutachtung kann nur mit dem Wegfall des VG erfolgen dass die BG eine Berrentung durchführen wird.
Ich tu mit meiner BG jetzt 20 Jahre rum und hatte was Mitwirkungspflicht anbelangt die Arschkarte!
LG Sollero
 
Hallo Sollero,

die "HVK" gibt es im deutschen Recht nicht. Ist nur eine Erfindung der BGn.

Somit auch keine rechtliche / gesetzliche Grundlage!

Lass Dich nicht veräppeln.

Klar, die BGn versuchen dann die Unfallopfer via "Mitwirkungspflicht" weiter zu veräppeln, aber da die Unfallopfer sich ja eh durch D-Ärzte behandeln lassen, gehen sie schon der Mitwirkungspflicht nach.

Und wenn bei Mainzbub der alte Beruf nicht mehr geht, dann ist die BG verpflichtet ihn umzuschulen. Basta aus fertig.

Sollero, lies mal hier, wieviele Unfallopfer sich schon in den Hintern gebissen haben, weil sie zur HVK gegangen sind und eine Breitseite bekommen haben und sich die HVK dann weiterhin doch noch als verstecktes GA offenbart hat.

Ich habe auch schon 2x abgelehnt - ohne rechtl. Konsequenzen! Weil das will man sanktionieren, wenn es da nichts mit rechtl. Grundlage gibt

Viele Grüße

Kasandra
 
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