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weitere Untersuchung durch BG

Hallo Rollandi,

ich heiße zwar weder Kasandra noch Mainz;), aber es ist vollkommen korrekt, wenn die BG dir nach einem Rentengutachten weiter Verletztengeld zahlt (ich gehe mal davon aus, dass der BG das Gutachten vorliegt).

Das weist darauf hin, dass du lt. GA wieder arbeitsfähig wirst und dann muss die BG dir VG zahlen.

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo zusammen,

die BG lässt so viele GA machen, bis es passt!
Kenne genügend Leute die das hinter sich haben!
 
Neues von mir .

Heute Morgen rief mich jemand von der BG an und fragte mich ,ob ich damit einverstanden wäre ,das die Untersuchung / Begutachtung durch den von der BG bereits beauftragten Arzt bei mir zuhause gemacht werden könnte. Auf meine Frage hin ob es sich bei der Untersuchung um ein Rentengutachten handele wurde dies verneint. Ich hatte vor kurzem ein Untersuchungstermin bei der Unfallklinik in Frankfurt ,den ich aus gesungheitlichen Gründen ,reiseunfähig) nicht antreten konnte. Die BG hat dies akzeptiert.Man wollte zuerst ein Gesamtgutachten nach Aktenlage machen. ich verstehe nur nicht ,das von einer Untersuchung gesprochen wird und dann ein Gesamtgutachten nach Aktenlage machen will. Wahrscheinlich versucht man mich wie mit den Untersuchungen bei Dr. Stevens vor längerer Zeit ,wobei ich ebenso nicht reisefähig war ,abwehren konnte ,zu verarschen.Ich teilte der Anruferin der BG mit ,das ich mich erst mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin des VDK ,die erst in 2 Wochen aus dem Urlaub käme besprechen wolle.
Ich denke ich werde auch mit meinen ambulanten Facharzt für Psychatrie und Psychoterapie bei dem ich regelmäßig in Behandlung bin ,dies besprechen. Er kennt ebenfalls Ärzte seines Faches ,die Untersuchungen /Begutachtungen durchführen. Ich werde der BG dann einen Arzt vorschlagen.
Kann ich so vorgehen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo mainz05bub,

ich denke, das kannst du schon so machen - nur: bisher ist alles mündlich gelaufen ... Dann hast du nichts in der Hand.

An deiner Stelle würde ich ein Schreiben an die BG schicken, indem du dich auf den Anruf beziehst. Du kannst ja schildern, dass alles so schnell ging, dass du dir dir Einzelheiten leider nicht merken konntest und bittest die BG, dir die Unterlagen noch einmal schriftlich zuzusenden, damit du dir in Ruhe alles überlegen und mit deiner zuständigen Sachbearbeiterin beim VDK besprechen kannst.

Falls du bis zu deiner Sachbearbeiterin beim VDK gelangen kannst, wäre es evtl. eine Option, die Untersuchung in den Räumen des VDK zu machen (in Anwesenheit der Sachbearbeiterin oder einer anderen Vertrauensperson) oder in der Praxis deines behandelnden Arztes? Dann hätte das Ganze eine "sachlichere" Atmosphäre.

Und du könntest natürlich eigene Ärzte vorschlagen - aber vorher wäre es schon gut, wenn du schriftlich hättest, was genau und warum untersucht werden soll.

Aber das sind jetzt nur meine Überlegungen.

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo mainz05bub,

Rudinchen schreibt es dir ja schon, wie es laufen könnte!
Den Vorschlag auf neutralem Boden kann ich nur befürworten!
Der BG würde ich zusätzlich schreiben, dass du keine Anrufe mehr wünscht, sondern per Post, E-Mail od. per Fax benachrichtigt werden möchtest!
Hat ganz klare Vorteile für dich!
 
Danke

Wenn ich Euch nicht hätte.

Ich möchte mich auch mal auf diesem Wege bei all denen bedanken ,die mir in den letzten über 2 Jahren mit Rat beiseite gestanden haben.
Ich werde euere Ratschläge SEHR beherzigen

Deshalb sage ich mal DANKE DANKE DANKE
 
Hallo nochmal,

die Ärzte der BG Unfallklinik Frankfurt bewerten - soweit ich es von versch. Seiten mitbekommen habe - IMMER sehr BG- und versicherungsfreundlich. Deshalb ist es schon gut, dass du nicht bis dahin gekommen bist ;)

Viele Grüße, Rudinchen
 
Frage

Du schriebst: Der Berater erschien und machte sich Notizen. Wie muss man sich das vorstellen? Klingelt da einer von der BG an der Tür und dann geht's los. Oder melden die sich an? Vielleicht will man jemanden dabei haben. Oder?
 
Hallo myrrisch,

das hatte mainz05bub bereits am 07.10. geschrieben, dass der BG-SB seinen "Besuch" angekündigt hat. Unangekündigt musst du den nicht ins Haus lassen, egal was der von dir will!:D

Viele Grüße
Derosa
 
Neues von mir . Interessant !
Nachdem die BG eine Begutachtung wegen meiner PTBS den Räumen der Unfallklinik in Frankfurt durchführen wollte ,schlug ich von meiner Seite her 2 Gutachter aus meinem näheren Umfeld vor. Das Recht habe ich ja. Nun wird es interessant.Mit Schreiben vor 2 Tagen von der BG ,über den VDK ,bekam ich folgendes mitgeteilt.

Sehr geehrte Damen und Herren

Es ist beabsichtigt ,das Heilverfahren zu Lasten der Berufsgenossenschaft abzubrechen und die Verletztengeldzahlung zum 16.11.2014 einzustellen.
Begründung :
Das Ereignis von dem Herrn .... im Rahmen seiner Tätigkeit für das Unternehmen ...... in ....betroffen war ,kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden ,Leistungen müssen deshalb abgelehnt werden.
Am 27.08.2012 ist Herr .... als Fahrer eines LKW beim Entladen mit dem Fahrzeug auf der Baustelle seitlich umgekippt ,stellte sich daraufhin am...
beim D- Arzt Dr. ...... vor und klagte über Durchschlafstörungen ,Alpträumen ,Angstzuständen. Von Seiten des D- Arztes wurde der Verdacht auf eine PTBS geäußert .Darüberhinausgehende Körperschäden wurden nicht diagnostiziert.

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung können nur beansprucht werden ,wenn ein Körperschaden bzw. Gesundheitsschaden durch den Unfall rechtlich wesentlich verursacht worden ist.

Nach eingeholter beratungsärztlicher Stellungnahme ist das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht erwiesen. Ihre angeführten Beschwerden sind vielmehr rechtlich wesentlich auf vorbestehende unfallabhängige psychische Erkrankungen , ( ich hatte nie vorbestehende psychische Erkrankungen) , bzw eine Persönlichkeitsstruktur mit psychologischer Fehlverarbeitung zurüchzuführen.
Ein unfallbedingter Körper -bzw. Gesundheitsschaden liegt daher nicht vor.

Sie können sich hierzu bis zum 14.11.14 äußern ,§ 24 SGB X )
Eine Äußerung auf diese Ankündigung ist noch kein Widerspruch .Einen widerspruch können Sie erst einlegen ,wenn Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist.
Sollten sie Fragen haben ,setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Ihre Krankenkasse wurde mit einer Durchschrift in Kenntnis gesetzt.

Ich habe bei meinem Facharzt für Psychatrie /Psychotherapeut bei dem ich mich weiterhin in ambulanter Behandlung befinde, in Verbindung gesetzt zwecks Stellungnahme zu diesem Schreiben .
Nach fast 2,5 Jahren fällt denen ein ,das man diesen Arbeitsunfall nun nich anerkennen will. Ich bin mir sicher ,hätte die Untersuchung in der BG Klinik in Frankfurt stattgefunden ,wäre der Untersuchungsbericht des Gutachtens dieselbe Beurteilung gewesen . Ich werde mich natürlich mit Unterstützung des VDK dagegen wehren.
 
auf in den Kampf

Neues von mir.
VDK hat nun Widerspruch gegen die "beratungsärztliche Stellungnahme" der BG
eingelegt. Nach über 2 Jahren kommen die auf die Idee das die PTBS nicht unfallbedingt zurückzuführen sei ,obwohl die Ärzte dies widersprachen . Das Widerspruchsschreiben was glasklare Beweise ,Gutachtermeinungen und Gründen des VDK wurde anscheinend auch erst gar nicht durchgelesen ,somit war die Einstellung des Verletztengeldes sowie Heilbehandlungsmaßnahme bereits geplant.
Jetzt habe ich bereits beim Arbeitsamt ALG 1 beantragt. Kann ich denn vorm Sozialgericht einen Antrag stellen auf einstweilige Anordnung der Weiterzahlung von Verletztengeld ? die Sache geht ja jetzt sowieso vor das Sozialgericht ?
 
hallo,

was hat der die VDK gesagt. Meiner Meinung nach verlass dich nicht allein auf die VDK.

Die BG hat dich dort wo sie dich haben will. Jahre später hat sich der Fall eredigt, denn du musst von was leben und die BG hat Zeit - wie bei fast allen UO.

Andere Leistungsträger leisten ohne zu murren, denn so läuft das Spiel.

Die anstweilige Anordnung hätte der VDK - wenn diese zu dir hält - von alleine bereits in die Wege geleitet, oder?
Warum macht die VdK es nicht?

Verwundern tut mich das auch nicht, das psychische Leiden nur unfallunabhängig sind.

Fast alle UO sind nach dem Unfall psychisch krank allerdingst nicht bedingt durch den Unfall sondern bedingt vor dem Unfall, genau so wie es die liebe BG braucht - das ganze wird durch BG-Kliniken, D-Ärzte, Psychologen, Richter etc. sehr gut unterstützt.

Die andere Seite ist eine starke Truppe - wir dagegen stehen alleine da und sind noch verpflichtet angewiesen diesen D-Arzt aufzusuchen und wenn es auch nicht der ist, dann haben die andere Ärzte Angst vor der BG und die wissen was die BG hören will und was nicht - so dass wenn diese Ärzte keine Probleme mit der BG haben wollen, schreiben die nur das, wo keine Probeleme zu befürchten sind
 
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