Neues von mir . Interessant !
Nachdem die BG eine Begutachtung wegen meiner PTBS den Räumen der Unfallklinik in Frankfurt durchführen wollte ,schlug ich von meiner Seite her 2 Gutachter aus meinem näheren Umfeld vor. Das Recht habe ich ja. Nun wird es interessant.Mit Schreiben vor 2 Tagen von der BG ,über den VDK ,bekam ich folgendes mitgeteilt.
Sehr geehrte Damen und Herren
Es ist beabsichtigt ,das Heilverfahren zu Lasten der Berufsgenossenschaft abzubrechen und die Verletztengeldzahlung zum 16.11.2014 einzustellen.
Begründung :
Das Ereignis von dem Herrn .... im Rahmen seiner Tätigkeit für das Unternehmen ...... in ....betroffen war ,kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden ,Leistungen müssen deshalb abgelehnt werden.
Am 27.08.2012 ist Herr .... als Fahrer eines LKW beim Entladen mit dem Fahrzeug auf der Baustelle seitlich umgekippt ,stellte sich daraufhin am...
beim D- Arzt Dr. ...... vor und klagte über Durchschlafstörungen ,Alpträumen ,Angstzuständen. Von Seiten des D- Arztes wurde der Verdacht auf eine PTBS geäußert .Darüberhinausgehende Körperschäden wurden nicht diagnostiziert.
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung können nur beansprucht werden ,wenn ein Körperschaden bzw. Gesundheitsschaden durch den Unfall rechtlich wesentlich verursacht worden ist.
Nach eingeholter beratungsärztlicher Stellungnahme ist das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht erwiesen. Ihre angeführten Beschwerden sind vielmehr rechtlich wesentlich auf vorbestehende unfallabhängige psychische Erkrankungen , ( ich hatte nie vorbestehende psychische Erkrankungen) , bzw eine Persönlichkeitsstruktur mit psychologischer Fehlverarbeitung zurüchzuführen.
Ein unfallbedingter Körper -bzw. Gesundheitsschaden liegt daher nicht vor.
Sie können sich hierzu bis zum 14.11.14 äußern ,§ 24 SGB X )
Eine Äußerung auf diese Ankündigung ist noch kein Widerspruch .Einen widerspruch können Sie erst einlegen ,wenn Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist.
Sollten sie Fragen haben ,setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Ihre Krankenkasse wurde mit einer Durchschrift in Kenntnis gesetzt.
Ich habe bei meinem Facharzt für Psychatrie /Psychotherapeut bei dem ich mich weiterhin in ambulanter Behandlung befinde, in Verbindung gesetzt zwecks Stellungnahme zu diesem Schreiben .
Nach fast 2,5 Jahren fällt denen ein ,das man diesen Arbeitsunfall nun nich anerkennen will. Ich bin mir sicher ,hätte die Untersuchung in der BG Klinik in Frankfurt stattgefunden ,wäre der Untersuchungsbericht des Gutachtens dieselbe Beurteilung gewesen . Ich werde mich natürlich mit Unterstützung des VDK dagegen wehren.