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weitere Untersuchung durch BG

Hallo Kasandra,

so einfach ist die Ablehnung ohne Konsequenzen nicht.

Es ist schon richtig, dass es offiziell keine Heilverlaufskontrolle gibt. Beim Durchforsten der BG-Internetseiten gibt man diesen Begriff vergeblich ein! Bei Eingabe auf den Seiten der BG-Kliniken hat man umso mehr Erfolg:D

Ob das Attest des D-Arztes von mainz05bub auf Reiseunfähigkeit positiv war, ist abzuwarten.

Die BG sucht allerdings ab einem gewissen Zeitpunkt nach Möglichkeiten, um die Zahlung von Verletztengeld einzustellen. Dafür hat sie sicherlich die Heilverlaufskontrolle erfunden.

Warum den Ball nach so einer Aufforderung der BG zurück spielen? Einfach zwei oder drei neue D-Ärzte zur Zweitmeinung aufsuchen (bisherige Arztberichte mitnehmen) und schon ist die Luft raus.

Mit einer Reiseunfähigkeit hingegen hat die BG wieder einen Trumpf in der Hand. Daraus macht sie eine generelle AU und der Weg übers SG wird lang, um überhaupt wieder Leistungen von der BG zu erhalten... Und da mainz05bub Verletztengeld bezieht, wird er dieses auch brauchen.

Viele Grüße
Derosa
 
Ich kann mich noch erinnern das vor ca. 2 Jahren so was ähnliches , sprich Untersuchung in der BG Klinik in Frankfurt angesagt war. Da hatte ich wegen meiner PTBS ,Angstzustände / Flashbacks ,auch ein Attest vorgelegt ,das ich nicht reisefähig bin.Dann kam die BG mit Untersuchung beim bekannten Doktor in Tübingen , was ich wiederum per Attest ebenso begründete.Danach kam die geplante stationäre Unterbringung in der bekannten Klinik in Bad Oyenhausen . Eingestellt wurde nix ,außerdem habe ich die VDK als Hilfe ,sollte eine einstweilige Anordnung auf Weiterzahlung des Verletztengeldes im Wege einer Klage vorm SG notwendig sein. Warten wir es mal ab .
 
Neues von mir

Über die VDK bekam ich heute ein Schreiben der BG .nach dem Besuch eines BG Beraters über meine Zukunft .
In dem Scheiben stand ,das da ich reiseunfähig bin und nicht zur geplanten Untersuchung bei der BG in der Unfallklinik kommen konnte ,würde von der BG ein "Zusammenhangsgutachten "nach Aktenlage erstellt.
Interessant ist ,das jetzt beschrieben wird zitiere , Untersuchung / ,also doch ein verstecktes Gutachten !Desweiteren wurde betont ,das da ich derzeit meinen Beruf als LKW Fahrer nicht mehr ausüben könne ,auch sonst keine Tätigkeit mehr als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr arbeitsfähig sei .
Sobald das " Gutachterergebnis " vorliegen würde ,würde ich benachrichtigt werden.
Was kommt da auf mich zu und wie verhalte ich mich jetzt gegen dieses "Gutachten nach Aktenlage"
Danke vorab für Euchere Tipps und Hilfe !
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo mainz05bub,

dann soll der VDK mal ganz schnell bei der BG nachfragen, wie die zu der Annahme kommt, dass du reisefähig gewesen wärst.

Um dich auszusteuern muss eine BG schon etwas mehr in die Wege leiten, als ein Gutachten nach Aktenlage!

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo Mainzbub,

hattest Du nicht über den VDK der BG mitteilen lassen, dass Du wegen Deiner Reiseunfähigkeit nur zu den Gutachtern xy im Umkreis von x km kommen kannst?

Mit welcher Begründung zerschlägt die BG Deinen Vorschlag und beruft sich nun auf ein GA nach Aktenlage?

Ich denke hier ist Klärungsbedarf angezeigt zwischen VDK und BG.

Auch ich denke in die Richtung, wenn Du nicht mehr fahren kannst, wie sieht es aus mit einem anderen Job in Deiner Spedition? Lager / Disposition etc.?
Warum wurde diesbzgl. noch nie über eine Wiedereingliederung o. Umschulung gesprochen? Eine Zukunft musst Du ja haben!

Viele Grüße

Kasandra
 
Kasandra @

Da nach meiner Einschätzung durch die PTBS nur noch 3-4 Stunden leistungsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bin.
Der Berater teilte mir mit das ,wenn ich nicht zum Untersuchungstermin erscheine ,ein Gesamtgutachten nach Aktenlage erstellt wird.
Wiedereingliederung ?mit 3-4 Stunden Leistungsfhigkeit Wie soll das gehen ? Nach nun über 2,5 Jahren ist keine Besserung eingetreten. Der Berater sprach von eventuell Gewährung einer Bg Rente.
Nächste Woche habe ich einen weiteren Termin beim VDK. Kennt jemand ein Gutachter PTNS im Raum Mainz ,gegebenenfalls PN. Danke !
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mainz05bub,

aber auch mit einer MdE Rente wirst Du nicht leben können.
Nach so langer Krankheitszeit, warst Du noch nie bei einem MdE-Gutachten für die BG?

Hast Du Dir mal die Berechnung angesehen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Kasandra @

MDE Gutachten für die BG ? Nein , bisher habe ich das Gutachten dafür noch nicht getätigt. Man hatte ja noch Aussicht auf Besserung meines Gesundheitszustandes.Nun erst wenn ich die BG Rente zugesprochen bekomme , beantrage ich zusätzlich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente .
 
Hallo Mainzbub,

nach der langen Zeit hattest Du da nicht schon ein 1. Rentengutachen oder sogar schon ein 2tes Rentengutachen?

Was hat die BG bislang unternommen um Dich wieder einzugliedern, umzuschulen?

Es ist doch sicherlich etwas zwischendurch passiert, oder?

Viele Grüße

Kasandra
 
Kasandra @

Weder noch ist ein Rentengutachten erstellt worden. Im Juli dieses Jahres war ich noch in einer 4 wochigen stationären Behandlung .
Es hat neben der statonären Entlassungsbericht und dem Klinikleiter ,ein Prof. Dr.... hatte vor der stationären Behandlung eine Untersuchung / Gutachten über meinen Zustand erstellt. Rentengutachten
Durch das geplante Gutachten nach Aktenlage wird anscheinend als sogenanntes Rentengutachten bewertet . Über eine Eingliederungsmaßname oder Umschulung ist bisher nicht gesprochen worden.
 
Hallo Mainzbub,

also, wenn im Rahmen Deiner Reha ein "Rentengutachten" erstellt worden ist, dann meine Fragen:

1. Liegt Dir dieses GA in Kopie vor?

2. Warum hat die BG noch keinen Bescheid auf dieses GA erteilt?

Es geht darum, die BG kann nicht einfach Gutachten hinter Gutachten erstellen lassen so lange bis es ihnen paßt.

Sage dem VDK dieses und Du willst erstmal den Bescheid von der BG für das 1. Rentengutachten!

Lass Dich nicht narren. Und der VDK soll Deine Akte mal bei der BG anfordern Sehr wichtig, damit Du weißt was läuft. Ich nehme an, Du hast noch nie Deine gesamte Akte gelesen, oder?

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo mainz,


ich hoffe nur, dass deine Zweigstelle VDK besser ist. Habe persönlich schlechte Erfahrungen machen müssen.

Ich kann mich Kasandra nur anschließen.
Notfalls musst du selber tätig werden, rate ich Dir aus meiner persönlichen Erfahrung heraus.

An Kasandra und an mainz:
Wenn ein Rentengutachten gemacht wird, muss dann ein Bescheid/Rentenbescheid folgen?

Bei mir wurde nach dem Rentengutachten wieder Verletztengeld gezahlt und kein Bescheid/Rentenbescheid erstellt, ist dies korrekt?

Also wenn ich das so lesen, die BG kann machen was Sie will?
 
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