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weitere Untersuchung durch BG

Hallo Unfallopfer!
In meinem Fall hat die BGFE obwohl ich von § 76 Abs. 2 SGB X ( §§ 200 Abs. 2 SGB VII ) Gebrauch gemacht hatte, ohne mich zu unterrichten, die Akte an ihre beratende Ärztin Frau Dr. med. Sigrid Weißbach Fachärztin für Arbeitsmedizin, Innere Medizin und Nephrologie am Institut für Arbeits- und Sozialhygiene-Stiftung, Carl-Benz-Straße 5 68167 Mannheim abgegeben.
Dieser Ärztin waren von der BGFE folgende Fragen gestellt:
1) Ist das Gutachten von Herrn Fabig schlüssig?
2) Welche Gesundheitsstörungen liegen bei dem Kläger tatsächlich vor?
3) Welche Gesundheitsstörungen sind mit hinreichender Wahrscheinlichkeit berufsbedingt?
4) Wie bewerten Sie die MdE?
Hierzu war der von mir gehörte Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seinem Schreiben vom 19. Juni 2001 der Auffassung, bei der Fragestellung 2) bis 4) handelt es sich um einen weiteren Gutachterauftrag. Die Fragen 2 ) bis 4) beziehen sich nicht nur auf eine Auseinandersetzung mit dem Gutachten des Herrn Fabig, sondern sind überwiegend auf die gesamte Beurteilung der Voraussetzungen der anspruchsbegründeten Norm gerichtet.
Ich habe mich beim SG auf das Schreiben des Datenschutzbeauftragten vom 19. Juni 2001 berufen und mit einem Antrag von meinem Beweisverwertungsverbot zu den Gutachten der Frau Dr. Weißbach und zu den Gutachten des Prof. Dr. Konietzko Gebrauch gemacht.
Prof. Dr. Konietzko hat sich zu seinem Gutachten / in einer ergänzenden Stellungnahme nämlich darauf festgelegt; Um die Fragestellung des Gerichts in der Beweisanordnung zu beantworten, war die von der Beklagten eingereichte Arbeitsmedizinische Stellungnahme vom 1.5.2001 von Bedeutung.
Das SG hat diesen Antrag dann einfach übersehen, obwohl dieser Antrag in der mündlichen Verhandlung erneut gestellt worden ist.
Gruß ingi
 
Hallo Fender01,

vielen Dank für deine Antwort!
Leider sieht das bei mir so ähnlich wie bei "ingi" aus!
Werde bei dem nächsten Termin mit meinem Anwalt die Sachlage durchgehen und schauen was wir machen können.
 
Hallo ingi,

obwohl ich aus einem anderen Bundesland komme sind bei mir genau die 4 gleichen Fragen gestellt worden. Hier fragt man sich doch wie toll diese Behörden zusammen arbeiten und sich wenig Arbeit machen einfach schön vom andern abschreiben und der Fisch ist gegessen.
Wünsche dir viel Erfolg und kämpfe weiter auf das die Gerechtigkeit siegen mag.

LG
Wolle
 
Hallo Wolle,

die Fragestellung ist bei mir die gleiche, nur dass ich einen Unfall hatte!
 
Moin moin!

@ingi

Schau mal bitte unter http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=272811#post272811 Psot 47 + 49.

Ich habe da Sekundant zum Thema Beweisantrag - inhaltliche und rechtliche Formalien und Konsequenzen bei richterlicher Ablehnung - einige Links reingestellt.

Je nachdem, wie du den deinen Beweisantrag zum Verwertungsverbot gestellt hast und wie du auf ein Ignorieren/Ablehnen seitens des Gerichtes reagiert hast, kann das Gericht diesen grundsätzlich oder auch auf Grund formaler Fehler ignorieren/ablehnen.

Bei korrekter Antragstellung eines Beweisantrages und korrekter Reaktion bei Ablehnung/Ignorierung hat dies jedoch rechtliche Konsequenzen.
Sowohl hinsichtlich des Umstandes, daß das Gericht dann die zu Grunde liegenden Tatsachen des Beweisantrages seiner Entscheidungsfindung nciht zu Grunde legen darf bishin zum Verfahrensfehler.
Der damit schon in der mündlichenVerhandlung dirket hätte gerügt werden müssen.

Vllt. ergibt sich ja aus den Texten - v. a. http://anwaltsblatt.anwaltverein.de/...y=beweisantrag - im Vergleich mit deinem Verfahren etwas zur Reaktion.

Gruß
 
Hallo Buchfreundin!
Herzlichen Dank für die gegebenen Hinweise, ich werde diese befolgen. In Sachen Fragerecht an SV und zu dem Beweisverwertungsverbot von Gutachten, werde ich mich erneut beschäftigen.
Meine Antragstellung in der mündlichen Verhandlung war:
„ Der Kläger stellt weiter auch hilfsweise zu Protokoll den Antrag die Kammer soll weitere Amtsermittlung nach § 103 SGG in Bezug auf den Sachvortrag des Klägers in der Klageschrift vom 1. Januar 2008 und in den weiteren Schriftsätzen des Klägers ( benannt mit Datum ) sowie der dort gestellten Anträge und Beweisanträge i.V.m. den dort vom Kläger vorgelegten und benannten Beweismitteln und der benannten Gerichtsentscheidungen durchführen. Und dann über alle dort gestellten Anträge und Beweisanträge, die der Kläger hiermit erneut stellt, auch eine Entscheidung herbeiführen. „
Die Sache ist jetzt im Berufungsverfahren.
Gruß ingi
 
hallo buchfreundin,

was wären genau die formallen Fehler, die man machen kann?
Worauf ist also zu achten, wäre toll, wenn du es hier ausführen könntest, damit es jeder vermeiden kann.

hallo ingi,

vertrittst du dich alleine? Evtl. hättest du bei deinem Antrag das hilfsweise nicht nennen dürfen, weiß es aber nicht genau, welche Auswirkungen daraus sich ergeben - evtl. weiß hier jemand dazu was?
 
Moin moin!

@Rolandi:

Zum Einen sind die Texte meiner Meinung nach auch für einen Laien gut verständlich.
Und zum Anderen habe ich dafür im Moment weder Zeit noch Lust noch eigenen Bedarf.

Zum Einen, weil die Texte für mich übersichtlich und verständlich sind und zum Anderen, weil ich grundsätzlich selber mir schon längst einen Überblick dazu angelesen habe hinsichtlich möglicher Fehler etc..
Und mangels eines Problems mit Beweisanträgen auch keinen direkten Klärungsbedarf.

Dazu kommt, daß ich auch nicht die gesundheitlichen Kapazitäten dazu habe.

Da du dich dafür interessiert nehme ich an, du hast selber Fragen dazu und deshalb in der Zwischenzeit sicher schon die Möglichkeit genutzt und dir die Texte durchgelesen.

Von daher mache ich dir einen Gegenvorschlag.

Mach doch für dich selber und auch für das Forum, daß was du mir vorschlägst.

Setzt dich hin, faße die Texte zusammen, formuliere die Grundgedanken aus. Geh ins Netz und recherchiere weitere Aussagen und Zusammenhänge. Füge sie mit dem Inhalt der anderen Texte zusammen.
Erkläre ggf. auf Grund deiner erweitereten Recherche Randprobleme/Ausnahmen. Und ggf. die weitere Gesetzeslage.
Einen fundierten Eingang dazu hast du mit den Texten ja schon.

Es wäre neben dem Gewinn fürs Forum, wenn das Thema dann substanstiiert und konkretisiert als Nachschlagewerk hier steht auch für dich ein Gewinn.

Weil du dann selber dezidiert sowohl inhaltlich als auch formal in einem dich betreffenden Problemfeld auskennen würdest.

Gruß
 
hallo buchfreundin,

entschuldige bitte, dachte so wie du schreibst - dass du bereits etliches darüber weißt - so dachte ich, dass es dir ein leichteres ist - dies in Stichpunkten niederzuschreiben - natürlich nur - wenn du dazu bereit wärst - so dass es bestimmt ein Gewinn wäre für alle - die früher oder später ein Beweisantrag stellen müssen

Ich habe leider keine Ahnung.
 
Moin moin!

Rolandi, falls du es noch nicht mitgekommen hast, ich habe CRPS am Arm. Und zwar in - sogar Gerichtsurteil offiziell bestätigt - in einer Ausprägung, die zu einem funktionsunfähigen Arm und div. anderen Konsequenzen und einer krankheitsbedingen Berufsunfähigkeit führt.

Alleine von daher ist alles andere als ein Leichtes, mal eben zu tippen, zu schreiben etc.

Des weiteren, auch meine Ahnung ist nicht vom Himmel gefallen. Auf dem gleichen Wege, den ich dir empfohlen habe, gewinne ich meine Ahnung zu juristischen Dingen. Denn, wie ich immer wieder betone, ich nix Jurist- aber auch nicht im Mindesten. Genau wie du muß ich mir mein Wissen erst einmal beschaffen und Anlesen.

Von daher kann ich dir weiterhin nur raten, setzt dich für dich und das Forum auf deinen Hosenboden, arbeite dich in das Thema ein. Im Gegensatz zu mir brauchst du nicht erst nach vernünftiger Literatur stundenlang im Netz zu suchen. Diese Arbeit habe ich dir mit den Links schon abgenommen.
Und referiere hier dann im Sinne deiner Nachfrage. Auch dir sollte es ein Leichtes sein, zumindest mit den vorhanden Links und dem, was sich hier im Forum dazu findet - in Stichpunkten das Wichtigste zusammenzufassen.

Um es mit deinen Worten zu sagen: "dass es bestimmt ein Gewinn wäre für alle - die früher oder später ein Beweisantrag stellen müssen". Also auch für dich im Zweifel.

Gruß
 
Hallo @ all,

hat denn jemand das Urteil des LSG Saarland L 2 U 68/07?

Leider ging der Link nicht.

VG

Shammy
 
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