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Weiterbewilligungsantrag EMR

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Feb. 2008
Beiträge
1,304
Alter
60
Ort
Gladbeck, NRW
Hallo an alle,

heute wurde mir wieder ganz anders.
Mein Mann hat heute Bescheid von der DRV bekommen das seine EMR am 31.05.2012 ausläuft und er schnellstmöglich einen Antarg auf weiterzahlung der EMR stellen soll.
Ich habe schon Panik...hat der eine oder andere vieleicht noch einen guten Tipp für uns, denn ich befürchte wieder Probleme....obwohl sich der Zustand meines Mannes weiß Gott niccht verändert hat.´
In diesem Sinne auch schon mal ein gesundes neues Jahr an alle....
L.G. stinababy
 
Tach Stina,
keine große Panik-damit die Voraussetzungen für die EMR nicht erfüllt werden können, muß es erstmal zu einer neuen Untersuchung bzw. Gutachten kommen. Bis dahin Ruhe bewahren und davon ausgehen, das bei einem gleichgebliebenen Gesundheitszustand weitergezahlt wird!

Hier findest Du die Rentenvordrucke zur Weiterzahlung:
http://www.deutsche-rentenversicher...ente/_DRVB_Paket_Rente_Sonstige.html?nn=38548

und hier noch ein informativer Beitrag zu dem Thema:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=22034

alles Gute,

Jan
 
Hallo stinababy,

mir wurde erst 8/11 die "Rente auf Zeit" rückwirkend ab 6/09 bewilligt.

Im Bescheid und schriftlich bereits am 1.12.11 wurde mir mitgeteilt,
dass ab 31.5.2012 diese Rente wegfällt. Den Antrag auf Weiterzahlung
muss ich jetzt ausfüllen.

Mein gesundheitlicher Zustand ist seit den Gutachten für die DRV 4/11
unverändert.

Da bei Deinem Mann ebenfalls keine Veränderungen zum Positiven zu ver-
zeichnen sind, könnt Ihr sicherlich auch davon ausgehen, dass die Rente
auch weiterhin gewährt wird.


Alle guten Wünsche für 2012

Meggy
 
Hallo und danke an euch beiden,

ja ich habe bei sowas immer ein ungutes Gefühl.
In dem Schreiben kamen die Rentenvordrucke für die weitergewärung der Rente schon mitgeschickt.
Ich hoffe nur das wir nicht wieder so ein Theater wie letztes mal haben.
L.G. stinababy
 
Hallo,

warum wird ein Weitergewährungsantrag für eine befristete erwerbsgeminderte Rente immer so pessimistisch kommentiert? Dazu besteht absolut keine Grund. Denn wär einen Weitergewährungsantrag stellt, muss auch den behandelnden Hausarzt von der Schweigepflicht für den Rentenversicherer befreien.

Für das Procedere gilt es Folgendes zu beachten:

Der ÄD (sozialmed. Dienst) hat ja schon sein Votum für eine erwerbsgeminderte Rente abgegeben. Mithin ist nur in einigen Ausnahmefällen ein weiteres Votum des ÄD erneut erforderlich. Denn wenn der behandelnde Hausarzt/Facharzt bescheinigt, dass sich keine gravierende Veränderungen des Krankheitsbildes ergeben haben, bleibt es beim Erhalt der vormals gewährten Erwerbsminderungsrente.

Es gilt weiterhin zu bedenken, dass jeder Weitergewährungsantrag auch gleichzeitig ein neuer Rentenantrag verfahrensrechtlich darstellt. Nur im Fall der Erwerbsminderungsrente die befristet ausgesprochen wurde, muss sich - wenn sie denn wieder entzogen werden sollte - ein schwerwiegender Grund ereignet haben, der dieses Massnahme zulässt. Seih es hier der Wegfall einer psychischen Funktionsbehinderung (Deppression, CRPS, somatorforme Schmerzstörungen) bzw. eine wesentliche Besserung einer orthopädischen Funktionsbehinderung.

Nur wenn solche wesentlichen Voraussetzungen der Fall sein sollten, wird die befristete Rente dann nicht weitergewährt. Es ist aber in jedem Fall davon auszugehen, dass es selten zu solch einem Fall kommt, wenn die Rente zum erstenmal verlängert werden soll. Denn wär schmerzhafte Bandscheibenvorfälle bzw. chronische Ischiasschmerzen hat - den hat die Erfahrung gelehrt - dass die Funktionseinschränkung bzw. Funktionsbehinderungen - meist ein lebenlang den Rentner bzw. eine Rentnerin begleiten.

Gruss
kbi1989
 
Hallole stinababy,

als ich meine Unterlagen für die Weitergewährung der Rente bekam, war da auch gleich ein Dokument für den behandelnden Arzt über den gesundheitlichen Zustand dabei.

Dieses Dokument habe ich mir ausfüllen lassen und dies dann mit den Unterlagen zur Weitergewährung der Rente an die DRV mitgesendet.

Es gab keinerlei Rückfragen und die Rente wurde nach nur 3 Wochen Bearbeitungszeit verlängert.

Vielleicht wäre es gut, wenn ihr auch gleich im Vorfeld ein Attest eures Arztes mitsendet.

Wünsche euch ganz ganz viel Glück.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo stinababy,

vielleicht solltest Du 200,- EUR in ein Anwaltsschreiben investieren
und gleich die unbefristete Rente beantragen.
Nirgends ist festgehalten, dass eine Rente nur verlängert werden kann.
Unter Umständen hast Du dann gleich für immer Ruhe.

Er schreibt sozusagen unsere Vorschläge auf und macht dann eben den
-wichtigen Stempel- drauf. :rolleyes:

Ich habe es so gemacht und bin damit ohne Schwierigkeiten durchgekommen.

Viele Grüße
Mareike
 
Danke euch allen für die Tipps.
Ich weiß auch nicht warum dieses ungute Gefühl....
Aber die erste Verlängerung war schon ein totales Theater, mit Klage und so.
Allerdings hat mein Mann die befristete EMR beim ersten mal auch nur für 9 Monate bewilligt bekommen.
Dann nach einreichen einer Klage beim SG und erneutes Gutachten durch das SG wurde für 3 Jahre die EMR angeboten und nun eben steht wieder der weiter Bewilligungsantrag an.
L.G. stinababy
 
Hallo Mareike,

hier folgender Hinweis:

eine Zeitrente kann grundsätzlich bis zu 9 Jahren als befristete Rente gezahlt werden. Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes muss die Entscheidung getroffen werden, ob die Rente unbefristet zu zahlen ist. Seit dem ab 01.01.2001 geltenden Rechts sind Renten wegen Erwerbsminderung generell zeitlich befristet zu zahlen.

Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen wird von diesem Grundsatz abgewichen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi,

für Dich hab ich nun nochmal bei mir nachgeschaut. ;)

mein Antrag (FA) von 2007 im Auszug:
Ohne das bereits ein weiteres Streitpotential ersichtlich ist,
möchte unsere Mandantin für das weitergehende Antragsverfahren von vornherein nicht auf unsere Mitwirkung verzichten.
Sie und wir hoffen, dadurch kann einer nochmaligen gerichtlichen Auseinandersetzung vorgebeugt werden.
Es wird beantragt, die gewährte Rente über den 31.12.2009 hinaus
-nunmehr unbefristet- zu bewilligen, hilfsweise wiederum befristet für drei Jahre.

Die Rente wird unbefristet bewilligt, wenn unwahrscheinlich ist, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann (§102 Abs.2 Satz 4 SGB VI)


Ich glaube daher nicht, dass es nur wenige Ausnahmefälle geben kann.
Es muß einfach nur beantragt werden.

Viele Grüße
Mareike
 
Hallo Mareike,

ich hab ja nicht geschrieben, dass es nicht möglich ist. Aber es ist auch nicht der Regelfall.

Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Bei meiner Frau liegt eine rentenrelevante Wegeunfähigkeit vor. Deshalb wurde ihre zunächst befristete volle EM-Rente nach dem 1. Weitergewährungsantrag in eine unbefristete Rente umgewandelt.

Nur in begründeten Einzelfällen, kann/wird eine befristete volle EM-Rente dann in eine Dauerrente umgewandelt werden könen. Und das ist nicht einem Anwalt geschuldet. Das liegt einzig und allein daran, ob rentenrelevante Umstände bzw. Gegebenheiten vorliegen, die nach der BSG-Rechtsprechung den Ausnahmetatbestand zulassen, dass direkt auch eine unbefristete Rente gewährt werden kann bzw. muss.

Ansonsten bleibt es zunächst bei einer befristeten Rente.

Gruss
kbi1989
 
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