Hi Würmlie,
was Du Dir vorstellen kannst, nun grundsätzlich stimmt es,
aber:
es geht ja nicht um die AU sondern um Erwerbsfähigkeit:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/125.html
Ich war in der exakt gleichen Situation und saß auch bei der ARGE, deshalb schreibe ich das hier.
Mal gesetz der Fall, Stinas Mann würde die Ablehnung über die Weiterzahlung der EMR bekommen, geht dieser natürlich in den Widerspruch, weil ja schon von Stina beschrieben, der Gesundheitszustand unverändert ist.
Jetzt gehe ich mal davon aus, das Stinas Mann nicht alleine von der EMR lebt.
Eventuell bekommt er einen Verdienstausfall einer Versicherung bezahlt, oder noch eine Unfallrente der BG. Ist dieser Betrag höher als die Regelleistung der ARGE, zahlen die nämlich nicht und er muß sich selbst versichern. Aber ansonsten gillt: Die Arbeitsagentur ist verpflichtet Arbeitslosengeld II zu zahlen (nach SGB III § 125), befindet man sich in der Schwebe, gibt man dann bei der ARGE sämtliche Unterlagen "Antrag auf Arbeitslosengeld" ab (inkl. Ablehnungsbescheid Erwerbsminderungsrente, sowie Bescheinigung z.B.: VDK über Widerspruch Erwerbsminderungsrente, Atteste und Bescheinigungen von Ärzten).
Eine Sperrfrist wäre widrig, weil: "kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach,
so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird."
Wenn man Antragsteller bei der Rentenversicherung ist, müssen die nur den Datensatz zur Kasse schicken, somit ist man dann wieder Krankenversichert- obwohl es wie bei mir noch in der Schwebe ist.
Eigentlich geht das automatisch mit dem Datensatz als Antragsteller, mich hat es einge Telefonate gekostet und ich habe der Freundlichen von der AOK einfach die Durchwahl meines Sachbearbeiters beim Rentenbund in Gera gegeben, so funktionierte das wenigstens die Karenzzeit lang.
Zugegeben ist es, ab da an ein harter Kampf und man muss seine Rechte schon genau kennen. Die DRV setzt auf Zeit und man muß hartnäckig genug sein und selbst wenn man vieles nicht weiß, heißt das noch lange nicht, dass der SB der ARGE oder die Behörde recht hat. Ich habe übrigens in recht ahnungslose Gesichter geschaut bei der ARGE und mit sehr langen Wartezeiten auf den Fluren zugebracht.
MfG J.G.