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Weiterbewilligungsantrag EMR

Hallo kbi,

Deinen Beitrag trag ich ja voll mit.

Nun bestätigt selbst Deine Ausführung, dass es doch von Vorteil ist,
in einen FA zu investieren:

Zitat:
Und das ist nicht einem Anwalt geschuldet.

Aber zu 90% !
Wenn es ein guter Anwalt ist,
sind es eine gute Argumentation (die er erlernt hat)
und eben der berühmte Stempel.
Kein SB legt sich sofort und freiwillig mit einem RA an.

Dies war in meinem ersten Beitrag ja mein Ratschlag. ;)
Ich hoffe die 200,- EUR werden gut angelegt.

Viele Grüße
Mareike
 
Hallo Stinababy!

Viel Glück für 2012 und der DRV.

Beachtet bitte: Eine zeitlich befristete volle EM-Rente fällt auf jeden Fall zu Befristungszeitpunkt weg, auch wenn man rechtzeitig einen Antrag auf Weitergewährung gestellt hat!
Dies bedeutet, schafft es die DRV nicht rechtzeitig über den Antrag auf Weitergewährung eine Entscheidung zu treffen, ist die Rente erst einmal weg....

Ich kann Deinem Männe nur empfehlen,- sich rechtzeitig-, sprich 3 Monate vor dem Auslaufen der EM-Rente, auch prophylaktisch beim Arbeitamt arbeitssuchend zu melden.

Sollte die DRV zur Weiterbewilligung der Rente nicht bereit sein oder Ihr müßt wieder ins Widerspruchs-/Kalgeverfahren, so seid Ihr finanziell wenigstens übers ALG I abgesichert.

Wäre die Arbeitsagentur auch bockig, könntet Ihr sonst von dort auch noch eine 3 monatige Sperrfrist aufgebrummt bekommen.

Alles Gute.

Gruß- Gummibär
 
Hallole gummibär,

oh, wie recht du hast.

Soweit habe ich auch nicht gedacht.

Mir hat der VDK beim Verlängerungsantrag das Gleiche gesagt.

Ich hatte allerdings bereits 6 Monate vor Ablauf der Rente die Verlängerung beantragt und da hat eben der VDK gesagt, wenn in drei Monaten noch nichts seitens der DRV eingegangen ist, ich mich bei vorsorglich bei der Arge melden soll.

Glaube Stinababy ist froh, dass du soweit gedacht hast.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Ich kann Deinem Männe nur empfehlen,- sich rechtzeitig-, sprich 3 Monate vor dem Auslaufen der EM-Rente, auch prophylaktisch beim Arbeitamt arbeitssuchend zu melden.
Nábend, das sehe ich als ein zweischneidiges Schwert: signalisiert man so eine Arbeitsfähigkeit! Entweder habe ich eine Behinderung und habe somit Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, oder ich bin Arbeitsfähig!
Es gibt Dinge, für die es sich lohnt, eine kompromisslose Haltung einzunehmen.
Wäre die Arbeitsagentur auch bockig, könntet Ihr sonst von dort auch noch eine 3 monatige Sperrfrist aufgebrummt bekommen.
Das ist schlichtweg falsch und ich finde es nicht gut, auf diese Art Ängste zu verbreiten!
Wo ich aber zustimmen kann, ist die gute Verständigung zur Krankenkasse.
Mir gab man nach dem Widerspruch noch einige Monate Karenzzeit. Wegen den Beiträgen kann es eventuell zu Problemen kommen.

MfG Jan
 
Hallole jangun,

hm, ich verstehe deinen Gedankengang bezügliche der Arge.

Aber es ist wirklich ein Problem, wenn die Rente ausläuft und noch nicht weiter entschieden wurde.

Wenn man sich dann nicht bei der Arge gemeldet hat, ist man nicht mehr krankenversichert.

Kann mir aber vorstellen, das die SB von der Arge diese Problematik auch kennen und wissen, dass Kranke, welche eine Weitergewährung der Rente beantragt haben, somit nicht arbeitsfähig sind.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hi Würmlie,
was Du Dir vorstellen kannst, nun grundsätzlich stimmt es,:) aber:
es geht ja nicht um die AU sondern um Erwerbsfähigkeit:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/125.html
Ich war in der exakt gleichen Situation und saß auch bei der ARGE, deshalb schreibe ich das hier.
Mal gesetz der Fall, Stinas Mann würde die Ablehnung über die Weiterzahlung der EMR bekommen, geht dieser natürlich in den Widerspruch, weil ja schon von Stina beschrieben, der Gesundheitszustand unverändert ist.
Jetzt gehe ich mal davon aus, das Stinas Mann nicht alleine von der EMR lebt.
Eventuell bekommt er einen Verdienstausfall einer Versicherung bezahlt, oder noch eine Unfallrente der BG. Ist dieser Betrag höher als die Regelleistung der ARGE, zahlen die nämlich nicht und er muß sich selbst versichern. Aber ansonsten gillt: Die Arbeitsagentur ist verpflichtet Arbeitslosengeld II zu zahlen (nach SGB III § 125), befindet man sich in der Schwebe, gibt man dann bei der ARGE sämtliche Unterlagen "Antrag auf Arbeitslosengeld" ab (inkl. Ablehnungsbescheid Erwerbsminderungsrente, sowie Bescheinigung z.B.: VDK über Widerspruch Erwerbsminderungsrente, Atteste und Bescheinigungen von Ärzten).
Eine Sperrfrist wäre widrig, weil: "kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird."
Wenn man Antragsteller bei der Rentenversicherung ist, müssen die nur den Datensatz zur Kasse schicken, somit ist man dann wieder Krankenversichert- obwohl es wie bei mir noch in der Schwebe ist. Eigentlich geht das automatisch mit dem Datensatz als Antragsteller, mich hat es einge Telefonate gekostet und ich habe der Freundlichen von der AOK einfach die Durchwahl meines Sachbearbeiters beim Rentenbund in Gera gegeben, so funktionierte das wenigstens die Karenzzeit lang.

Zugegeben ist es, ab da an ein harter Kampf und man muss seine Rechte schon genau kennen. Die DRV setzt auf Zeit und man muß hartnäckig genug sein und selbst wenn man vieles nicht weiß, heißt das noch lange nicht, dass der SB der ARGE oder die Behörde recht hat. Ich habe übrigens in recht ahnungslose Gesichter geschaut bei der ARGE und mit sehr langen Wartezeiten auf den Fluren zugebracht.

MfG J.G.
 
Hallo Jangun und @ All!

Ich möchte hier wirklich keine Ängste schüren, sondern spreche aus eigener leidvoller Erfahrung!
Ich bin damls auch so naiv gewesen und war mir zu 100% sicher, daß meine volle EM-Rente nach 3 maliger zeitlicher Befrstung anstandslos weiter gezahlt wird.
Mein Gesundheitszustand hatte sich, absurder Weise sogar noch verschlechtert!
Meinen Antrag auf Weitergewährung der vollen EM-Rente wollte ich 6 Monate vor Auslaufen der Befristung an die DRV schicken, die DRV weigerte sich aber, so frühzeitig einen Antrag entgegen zu nehmen.
Begründung: Mein Gesundheitzustand in den nächsten 6 Monaten sei nicht absehbar, es könne ja noch zu einer "Wunderheilung" kommen...
Fazit: Antrag durfte erst 3 Monate voher eingereicht werden und DRV schaffte es in der verbliebenden "Restzeit" nicht, über die Weiterzahlung eine Entscheidung zu treffen.
Beziehe / bezog die volle Erwerbsminderungsrente auschließlich begründet durch die aufgehobene Wegefähigkeit.

Ich fand mich also (mal wieder) beim Arbeitsamt wieder und wurde postwendend mit einer 12 wöchigen Sperrzeit belohnt. Den §125 Nahtlosigkeitsregelung kannte ich zum damaligem Zeitpunkt leider noch nicht!
Arbeitsamt begründete sein Verhlaten damit, der Befristungszeitraum meiner EM-Rente sei mir bekannt gewesen und da auch jeder gekündigte Arbeitnehmer sich unverzüglich arbeitssuchend melden muß, liegt ein Meldeversäumnis meiner Person vor.
Ich habe Widerspruch dagegen eingereicht, denn wie soll ich beim Arbeitsamt persönlich vorsprechen, wenn ich durch orthopädische Gebrechen nicht Wegefähig bin.
Bis heute warte ich auf einen Bescheid der Arbeitsagentur.

Ich glaube mich erinnern zu können, daß der Fall von Stinababy gewisse Parallelen zu meiner Krankenodysee aufweist...

Also Stinababy, prophylaktisch beim Arbeitamt melden, auf das Auslaufen der EM-Rente hinweisen und arbeitssuchend nach §125 melden. dann seid Ihr Euren Meldeauflagen gerecht geworden und rückt für die DRV nicht davon ab, daß die Arbeit-/ Erwerbsunfähigkeit selbstverständlich weiter besteht.
Solltet Ihr wirklich wieder ins ALG I zurückrutschen, dann muß des Arbeitlosengeld erneut fiktiv nach der erworbenen beruflichen Qualifikation (= Meisterabschluß und nicht Hilfsarbeiter !) berechnet werden.

Schönen Abend.

Gruß- von einem leidgeprüftem Gummibär
 
Hallo Gummibär,

ja du hast Recht der Fall zwischen meinem Mann und dir zeigt einige Paralelen.
Also wird mein Mann sich dann Ende Feb. beim AA melden und vorsichtshalber Leistungen nach §125 beantragen...
Ich kann einfach nicht glauben das es diesmal anstandslos und ohne Probleme über die Bühne geht......aber wie sagt man so schön:
" Die Hoffnung stirbt zuletzt ".
L.G. stinababy
 
Hallo stinababy,

wie wirkte sich die Wegeunfähigkeit Deines Mannes auf den Antrag nach § 125 aus?
Hat es jemanden interessiert?
Musste er noch zum äD? Oder ist damals nach Bewilligung nach 117 einfach alles so weiter gelaufen?

VG Hexe-7
 
Hallo,

mein hatte damals das Arbeitslosengeld 1 nach §125 beantragt und sollte dann vom ärztlichen Dienst untersucht werden ob der §125 greift.
Aber dann kam nie ein Termin und da haben wir das bewilligte auf §117 einfach weiter laufen lassen.
Er wurde aber auch nie durch die Agentur für Arbeit eingeladen zu Vermittlungsgespächen gescheige denn vermittelt, so hatten wir dann Ruhe und wollten keine schlafenden Hunde wecken.
L.G. stinababy
 
@stinababy

Hallo,

danke für Deine Antwort. Interessant, dass es auch so laufen kann.
Bin gespannt, wie es bei mir weitergeht. Warte seit knapp 3 Monaten auf die Bewilligung. Sollte, wenn ich Geld brauche, ALG II beantragen.

Hast Du da auch Deine Erfahrungen machen müssen?

VG Hexe-7
 
Hallo stinababy,


meine Rente sollte auch an diesem Zeitpunkt enden. Habe eine Woche nach Beantragung meine Weiterbewilligung erhalten. Es kommt eben auf den Fall an und es muss nicht immmer zum schlimmsten kommen.

Vielen Dank herzlichst an kbi1989, lese mit höchster Spannung die Beiträge und habe alle Ratschläge für meinen Weiterbewilligungsantrag beachtet.


Chartkiller
 
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