Weiterbewilligung EM Rente

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Edina
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Wenn ein Neurologe oder Psychiater, jedenfalls ein Arzt, von der BG bzw. von einem D-Arzt mit der Weiterbehandlung beauftragt wurde, kann er auch ergänzende Untersuchungen, etwa bei einem Neuropsychologen, veranlassen.
 
Hallo zusammen, ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich erhalte Verletztengeld und werde demnächst stationär in die Reha gehen (von BG beauftragt bzw bewilligt). Zuvor wurde ich von meinem Arzt durchgehend krankgeschrieben. Wie ist es während der Reha-Zeit? Die Klinik meinte, die haben keine dieser AU Bescheinigungen, sondern ihre eigenen Vordrucke. Würde dies ausreichen, um weiterhin lückenlos AU zu sein bzgl. des Verletztengeldes? Oder muss mein Arzt (Psychiater) mich weiterhin krankschreiben, auch wenn ich stationär in der Reha bin?

Liebe Grüße
 
Hallo @Tigeri89

Die AU während der Reha müsste m.W. klar sein (und durch Reha Ärzte bestätigt werden), die Frage ist eher die AU im Anschluss, falls im Rehabericht stehen sollte, dass weiterhin keine AU vorliegt. Ich würde mich deswegen schon im Vorfeld an den behandelnden Arzt wenden und versuchen dort eine möglichst über die Reha hinausgehende AU einzuholen. Das würde ich machen, um mir den Stress, den du jetzt verspürst, der dich zu der Nachfrage hier geführt hat, abzubauen. Solltest du nach der Reha wieder arbeitsfähig sein, dann ist das ja gut und es stellt dann auch kein Problem dar, falls du evtl. eine länger lautende AU haben solltest. Stressvermeidung vor der Reha ist immer anzustreben. Viel Erfolg und alles Gute für die Reha!

LG

P.S. Ich sehe gerade, dass du deine Frage auch hier gestellt hast: https://www.unfallopfer.de/threads/au-während-reha-verletztengeld.42598/#post-374845
 
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