Weiterbewilligung EM Rente

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Edina
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@Goldmember ich will auch keine rechtlichen Schritte einleiten. Das ist nicht mein Ziel, aber gerne eine Diagnose haben damit ich weiß was mit mir los ist wegen der Schmerzen und kognitiven Leistungsschwäche - psychisch oder doch wegen einem organischen Problem.
 
Liebe @Edina ,
vielleicht sollte Deine Psychologin der BG schriftlich mitteilen, dass sie eine neuropsychologische Testung für erforderlich hält.

Es gibt noch andere Erkrankungen, wo kein MRT durchgeführt werden kann, auch muss auf das CT ausgewichen werden.
LG KS1973
 
Danke @KS1973 das hat sie schon mehrfach in den Berichten geschrieben. Auch hat sie mir gesagt, dass ich anfragen soll, dass ich z.B. neben neurologisch auch bitten sollte neuropsychologisch gleich untersucht zu werden.
Darf ich das auch noch einmal der BG schreiben?
 
Hallo Edina,
sollte sich im Rahmen der psychologischen Begutachtung ein Bedarf an fachübergreifender Untersuchung abzeichnen, wird durch den beauftragten Sachverständigen ohnehin eine Zusatzbegutachtung beantragt. Bislang scheint die BG lediglich das tatsächliche Vorliegen einer Ptbs überprüfen zu wollen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Edina,

Warum machst du nicht selbst Nägel mit Köpfen? Frag in einer neuropsychologische Praxis an, was es kostet - und lass eine Diagnostik machen, wenn du es dir finanziell leisten kannst.

Das Ergebnis legst du deiner BG mit Bitte zur Kostenübernahme vor. Dann hast du ein Ergebnis, das nicht ignoriert werden kann.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Edina,
genau wie von Rudinchen vorgeschlagen, verfahre ich seit Jahren. Bevor ich etwas an die BG herantrage, habe ich bereits im Vorfeld privatärztliche Befunde eingeholt, die meinen Anspruch untermauern und eine Ablehnung nahezu verunumöglichen. Das ist natürlich immer eine Kostenfrage und abhängig vom jeweiligen Budget. Letztlich hat es sich immer gelohnt. Gruß Rehaschreck
 
Bislang war ich noch nie gezwungen, die vorab eingeholten Befundberichte gegenüber der BG offenzulegen. Insofern kam eine Kostenerstattung nicht infrage. Reines Privatvergnügen also, aber zugleich eine ideale Rückversicherung.
 
Ein neuropsychologisches Gutachten wegen meiner kognitiven Einschränkungen wurde nicht in Auftrag gegeben. Trotz mehrfacher Nennung meiner Psychologin. Kann ich das von der BG Verlangen oder muss ich das so hinnehmen?

Hallo Edina,

warum überweist Dich Deine Psychologin nicht zu einem neuropsychologischen Test? Dann habt ihr erstmal was in der Hand und die BG übernimmt entsprechend der Überweisung die Kosten.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo @Kasandra, die Psychologin kann das wohl nicht, aber die Psychiaterin. Ich frage sie. Dankeschön für den Tipp.

Viele Grüße
 
Hallo Edina,

Ein Neurologe müsste auch zum Neuropsychologen überweisen können. Aber ich weiß nicht, wie es bei der BG funktioniert.

Viele Grüße

Rudinchen
 
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