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Weissfingerkrankheit

Wolfgang Hansen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Nov. 2007
Beiträge
113
Alter
73
Ort
52441 Linnich
Hallo
habe endlich wieder etwas von der BG gehört. Meine Weissfingerkrankheit ist mit 20% anerkannt, ich bekomme vom 19.05.2008 die Rente nach gezahlt. Meine Frage, die Krankheit wurde im Juli 2007 gemeldet, krank geschrieben war ich vom 16.04.2007 an und Erwerbsminderungsrente bekomme ich vom 01.04.2008 an. Im Bescheid steht, die Rente wird von dem Tag an gezahlt, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet das ist der 19.05.2008, - nur - Verletztengeld habe ich nie erhalten. Noch eine Frage, im Bericht meines Arztes steht, eine Einschränkung von 40% bis 60% die BG gibt aber nur 20% lohnt sich ein Widerspruch ?
Ích wünsche allen ein frohes Weihnachtfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr - Gruß Wolfgang -
 
Hallo,
wenn solch eine starke Diskrepanz zwischen Einschätzung Deines Arztes und der BG besteht, dann lohnt sich immer ein Widerspruch. Als was wurde die Weissfingerkrankheit anerkannt? Als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall?
Danach wird sich die Frage wegen des Verletztengeldes richten. Falls Du Anspruch auf Verletztengeld hast (dies ist höher als das Krankengeld) dann muß die die BG dies nachzahlen.
Der Bericht deines Arztes ist an die BG gegangen oder eine Einschätzung mündlich Dir gegenüber?

Gruß von der Seenixe
 
Weissfinger

Hallo
Zeitpunkt des Versicherungsfalls gemäß § 9 Abs. 5 SGB VII ist der 11.06.2007. Dies ist der Tag des Beginns der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung.
Die Krankheit wurde als Berufskrankheit anerkannt.
Die Einschätzung war mündlich, mir gegenüber.
Gruß Wolfgang
 
Hallo,

deshalb hast Du auch ersteinmal kein Verletztengeld erhalten. Bei einer Berufskrankheit gibt es aber auch Verletztengeld und Du solltest die BG auffordern, dieses auch zu zahlen.
Die mündliche Einschätzung ist zwar nicht viel, aber sie erlaubt Dir trotzdem Zweifel an der Einschätzung der BG. Lass es im Widerspruchsverfahren überprüfen. Und wenn Du Einsicht in die Akte genommen hast, dann kannst Du auch besser entscheiden, ob eine Klage notfalls Aussicht auf Erfolg hat. Sprich auch eventuell nochmals mit dem Arzt.


Gruß von der Seenixe
 
Weissfinger

Hallo Seenixe
danke für die schnelle Antwort, Ich werde am 06.01.2009 zum Vdk gehen, um Widerspruch mit Akteneinsicht zu beantragen, mit den Unterlagen gehe ich dann zu meinem Arzt. Außerdem werde ich Verletztengeld beantragen. Werde mich danach wieder melden.
Frohe Weihnachten Wolfgang
 
Weissfinger

Hallo
Widerspruch ist vom Vdk eingelegt mit Akteneinsicht.
Mein Arzt, hat eine Aufforderung bekommen, alle 4 Monate einen Bericht zur BG zuschicken. Bei neuer Sachlage, werde ich weiter berichten.
Gruss Wolfgang
 
Weissfinger

Hallo
Nun endlich habe ich meine Rentennachzahlung bekommen, es waren 2933,14 € plus 13,74 € Zinsen. Meine Frage, Krankheit gemeldet im Juli 2007,Berufskrankheit anerkannt ab 11.06.2007, Rente bekomme ich vom 19.05.2008 an, die Nachzahlung war vom 19.05.2008 bis zum 31.01.2009, ist die Zinshöhe richtig.
Der Widerspruch durch den Vdk gegen die 20% läuft, weil ich ja keine Arbeit mehr auf genommen habe.
Habe auch einen Antrag auf Pflegegeld gestellt, die BG hat bei der AOK das Pflegegutachten angefordert, sobald dieses vorliegt, werden sie sich wieder melden.
Gruß Wolfgang
 
Weissfinger

Hallo
Nun endlich hat der VdK um eine schriftliche Sachstandsmitteilung wegen den Übergangsleistungen und dem Pflegegeld beantragt, bin gespannt, was dabei rauskommt. Werde mich dann wieder melden.
 
Weissfinger

Hallo
Endlich habe ich von der BG den Bescheid, das mir Übergangsleistungen zustehen. Ich soll eine Verpflichtungserklärung unterschreiben.
Meine Fragen, BK2104 wurde im Juli 2007 gestellt, krank geschrieben seid 11.06.2007 wegen Weissfiger und Rückenleiden, BK anerkannt 20% ab 11.06.2007 der Bescheid ist vom 19.12.2008. Während der Antragstellung erkrankte ich an Krebs, woraufhin ich die volle Erwerbsminderungsrente ab 01.05.2008 bekamm.
Wie verhält sich das nun mit der Übergangsleistung. Die EWR ist so gering das ich auf jeden € angewiesen bin.
Gruss Wolfgang
 
Pflegegeld

Hallo
Habe endlich wieder Post von der BG. Die BG schreibt, wir haben unseren beratenden Arzt um Stellungnahme gebeten, zu welchem Anteil die Folgen der BK die Pflegebedürftigkeit verursachen. Meine Frage, da ich Stomaträger bin und durch die BK 2104 mich nicht selbst versorgen kann, was hat das mit % zutuen. Wenn ich den Krebs nicht hätte, könnte ich mit den Händen auch nichts machen. Vieleicht weis jemand einen Rat.
Besten Dank im Voraus , Wolfgang
 
Hallo
Die BG hat eine Erhöhung der Rente abgelehnt. Allein das ich die Arbeit aufgeben musste, wegen der Krankheit, lohnt sich da eine Klage. Wegen der Krankheit habe ich vom MDK Pflegestufe 1 bekommen, weil ich mein Stoma nicht selbst versorgen kann. Ich brauche Hilfe beim Anziehen, Körperpflege, und Essen. Daher verstehe ich nicht, das es nur 20% sind. Wer kann mir einen Ratschlag geben, damit sich eine Klage lohnt, denn ohne Grund möchte ich nicht kämpfen. Brauche die Ratschläge aber schnell, da ich die Frist einhalten muss.
Besten Dank im Voraus Wolfgang
 
Hallo Wolfgang,
Was hat der VdK zu dem Widerspruchsbescheid gesagt? Welche Aussichten haben sie zu Beginn des Widerspruchsverfahrens geäußert?
Was hast Du bei einer Klage aber zu verlieren?
Du hast das Widerspruchsverfahren durch, hast jetzt eine weitere Begründung für die Ansichten der BG bekommen. In einem Gerichtsverfahren hat eigentlich das Gericht die Aufgabe, eine neue Ermittlung von Amtswegen vorzunehmen. Der Widerspruch ist Voraussetzung für die Klage, aber sie wird ja vom Verfasser des Bescheides durchgeführt. Eigentlich sollen diese Sachen vom Gericht unvoreingenommen erneut geprüft werden. Dieses kann man in Deutschland zumindest im Bereich des Sozialrechts scheinbar völlig vergessen. Habe es zumindest in meinem Fall erlebt.

Ich würde in jedem Fall klagen, was hast Du zu verlieren?

Gruß von der Seenixe
 
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