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Weissfingerkrankheit

Hallo Wolfgang,

damit, dass die BG erst mal eine Erhöhung der MdE ablehnt, hast Du rechnen müssen. Deswegen würde ich gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Es kostet Dich doch nichts. Für die Widerspruchsbegründung ist entscheidend, womit die Ablehnung begründet wird. Du hast doch mittlerweile Erfahrung und findest evtl. Punkte, die Du widerlegen kannst, bzw. Fehler in den Ablehnungsgründen.

Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass Du an mehreren Krankheiten leidest, die u.U. auch die Einstufung in die Pflegestufe 1 bewirkt haben. Du wirst selbst am Besten wissen, welchen Anteil die Weißfingerkrankheit daran hat. Wenn die von Dir beschriebenen Beeinträchtigungen beim Anziehen, bei der Körperpflege und beim Essen beweisbar hauptsächlich auf die Weißfingerkrankheit zurückzuführen sind, sehe ich gute Chancen, bei einer evtl Klage eine Erhöhung der MdE zu erreichen. Denn wenn es so schlimm ist wie du schreibst, in welchen Berufen oder Tätigkeiten kannst Du noch eingesetzt werden? Bestimmt nicht in verbleibenden 80 % der Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Mach´ Dir darüber mal ganz objektiv Gedanken, dann müßte Dir eine Entscheidung wegen des Widerspruchs leichter fallen.

Grüße von
IngLag
 
Hallo
Danke für die Antworten. Der MDK hat die Pflegestufe 1 hauptsächlich wegen der Weissfinger gegeben, weil ich mit den Fingern kaum etwas machen kann. Bestätigt haben die, Grundpflege 68 Minuten pro Tag, Hauswirtschaft 45 Minuten pro Tag, meine Frau bekommt Rentenbeiträge bezahlt. Bei der Anerkennung zur BK stand das ich Kälte und Nässe meiden muß, was kann man da noch arbeiten. Wenn ich nur Stoma hätte, könnte ich mich selber versorgen, da ich aber Weissfinger habe, kann ich das nicht daher finde ich 20% zuwenig. Das Stoma wurde gelegt, während die BK bearbeitet wurde. Ratschläge nehme ich gerne an.
Gruss Wolfgang
 
Hallo
Habe heute die Unterlagen für die Klage beim VdK unterschrieben, sobald ich etwas neues höre, melde ich mich wieder.
Gruß Wolfgang
 
Hallo
Nachdem ich um eine Sachstandsmitteilung geschrieben habe, bekam ich heute Post von der BG. - Bezüglich der Ansprüche im Rahmen des § 3 BKV und des Pflegegeldes erhalten sie in Kürze Nachricht. - Nun muss ich wieder abwarten.
Gruss Wolfgang
 
Hallo
Habe einen Brief von der BG bekommen es steht drin, - wir zahlen Ihnen eine Übergangsleistung gemäß § 3 der BKV für die Zeit vom 23.07.2007 bis 30.04.2008 in Höhe von XXX €. Bis 22.07.2007 bestand Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ab 01.05.2008 besteht kein Anspruch mehr auf Minderverdienstausgleich, da Sie Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit beziehen. Sie stehen dem Arbeitsmarkt somit nicht mehr zur Verfügung. Besondere Umstände, die ein Abweichen von der allgemein gerechtfertigten Staffelung geboten erscheinen lassen, wurden nicht vorgetragen und sind nicht erkennbar. - Die BK wurde erst im Dezember 2008 anerkannt. Meine Frage, da die BK Anerkennung solange dauerte und ich während der Zeit an Krebs erkrankte, die zur Erwerbsminderung führte, braucht die BG da nicht mehr zu leisten. Auch ohne Krebs, nur die Weissfingerkrankheit hätte zur Erwerbsminderung geführt. Bitte um Ratschläge wegen Widerspruch.
Wegen dem Pflegegeld erhalte ich noch Nachricht.
Gruss Wolfgang
 
Pflegegeld der BG

Hallo
Heute habe ich die Ablehnung des Pflegegeld der BG bekommen, werde aber Widerspruch einlegen. Meine Frau braucht ca. 159 Minuten Grundpflege und 184 Minuten Hauswirtschaft. Das gleiche schicken wir jetzt zur AOK wegen einer erhöhung der Pflegestufe. Vieleicht weis noch jemand einen Rat.
Gruß Wolfgang
 
Raynaud-Syndrom

Hallo
Heute habe ich einen Brief vom Sozialgericht Aachen bekommen, danach soll ich zu Dr. A. Jendralski in 52066 Aachen. Es soll gemäß § 106 SGG durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens aufgrund ambulanter Untersuchung unter Verwertung der vorliegenden Gutachten und Befundberichte Beweis über folgende Fragen erhoben werden: 1. Welche Funktionsstörungen liegen infolge der BK 2104 vor ? grenzen Sie bitte die bk-unabhängigen Störungen aus! 2. Wie hoch bewerten Sie die bk-bedingte MdE? Bitte begründen Sie Ihre MdE-Bewertung. 3. Nehmen Sie Stellung zu dem Gutachten von Prof. Niethardt vom 02.06.2008. 4. Beachten Sie bitte das Merkblatt zur BK (Bek. des BMA v.10.07.79 im Bundesarbeitsblatt 7/8/1979; auch abgedruckt im Kommmentar zur BKVO von Mehrtens/Brandenburg).
Ich werde dahin fahren, hoffe aber das ich die schmerzhafte Untersuchung nicht nochmal über mich ergehen lassen muss.
Gruss Wolfgang
 
Hallo Wolfgang,
zu Deinen Problemen hat lange niemand geantwortet. Danke dass Du uns trotzdem weiter berichtest. Zu Deiner BK kann ich eigentlich auch gar nichts beitragen. Zu der Begutachtung solltest Du auf alle Fälle einen Zeugen mitnehmen. Das SG-Verfahren kann Dir ja eine Veränderung der MdE bringen und ich drücke Dir die Daumen. Die Pflegezeiten, die Du erwähnst, meint sicher Pflegezeit für Dich. Hast Du eventuell mal mit einer gewerblichen Krankenpflege gesprochen um die Aufstellung der Zeiten gegenprüfen zu können? Meiner Meinung nach sollte Dir eine höhere Pflegestufe zustehen. Allerdings wird die BG die Übernahme zusätzlicher Kosten ablehnen, wenn weitere BG-fremde Umstände eingetreten sind. Allerdings sollte die Pflegekasse dann schon aktiver werden.

Gruß von der Seenixe
 
Raynaud - Syndrom

Hallo
Heute habe ich die Ablehnung der Pflegegeldzahlung durch die BG bekommen, werde aber am Dienstag zum VdK fahren und Klage einreichen.
Angeblich wäre der Zeitaufwand zu gering. Wegen der Erhöhung durch die AOK warte ich noch auf den Bescheid, der MDK war am 09.11.2009 bei mir zu Hause.
Zwieschenzeitlich war ich auch noch bei einem BG-Arzt wegen meiner Knie, er sagte, sofort melden das kommt von der Arbeit, daraufhin habe ich die Kniearthrose gemeldet.
Donnerstag den 10.12.2009 muss ich nach Aachen zum Gutachter, wegen der Erhöhung der MdE der BK 2104. ( Zur Zeit 20 % )
Gruss Wolfgang
 
Pflegegeld der BG

Hallo
In der Ablehnung steht, - In der Gesamtschau vermochte sich auch der Widerspruchsausschuss nicht davon überzeugen, dass bei Ihnen ein Zustand der Hilflosigkeit im oben angeführten Sinne besteht. Es wird dabei nicht verkannt, dass Ihre Ehefrau sicherlich bei einzelnen Verichtungen Hilfestellung leisten muß, dies ist jedoch im Rahmen der ehelichen Gemeinschaft auch durchaus - unentgeldlich - zuzumuten. -
Im MDK Gutachten, was ich Heute bekommen habe, steht das ich 42 Hilfestellungen pro Tag benötige, da muss ich nur noch wegen der Zeit nach fragen.
Normal, steht einem doch Pflegegeld von der BG zu, wenn man mehr als dreimal auf fremde Hilfe angewiesen ist oder ? Ich bin ja nur 42 mal angewiesen.
Gruss Wolfgang
 
Gutachten

Hallo
Da ich ja morgen, vom Sozialgericht aus, wegen der Erhöhung der BK 2104 zum Gutachter muss, meine Frage, soll ich da auch die Bilder und Befunde vom Rücken und den Knien mitnehmen ? Im Brief steht, ich soll alle ärztlichen Befunde mitbringen, aber das hat ja nichts mit der BK 2104 zutuen.
Gruss Wolfgang
 
Bk 2104

Hallo
Erstmal frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr an Alle.
Ich habe noch eine unbeanwortete Frage, wie ist eine Fingerbehinderung zu bewerten, wenn man nichts mehr mit den Fingern machen kann ?
Hauptsächlich MdE von der BG, denn GdB habe ich 100 % wegen Stoma.
Meine Finger fühlen sich immer geschwollen an und ich habe den ganzen Tag ein kribbeln in den Fingern, sodass meine Frau alles machen muss.
MfG Wolfgang
 
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